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T H E M A     R Ü C K B L I C K
shazCAR
Hauptthema:
Hi,

der Titel sagt eigentlich schon alles, wer hat eigentlich Vorfahrt bei der Einfahrt bzw. Ausfahrt auf die Autobahn?
khtech04
Sowas lernt man eigentlich in der Fahrschule !!
 
angry81
Der Fließverkehr (der auf der AB) würde ich mal behaupten, wobei die einzelnen Umstände sicherlich auch eine Rolle spielen.
rick2601
Bei der Ausfahrt verstehe ich das Problem nicht so ganz.

Bei der Auffahrt hat der auffahrende dem Verkehr auf der Bahn Vorfahrt zu gewähren (auch wenn die Praxis oft anders aussieht) Wer auf dem rechten Fahrstreifen fährt braucht dem Auffahrenden kein Platz machen.
khtech04
Wer rausfährt , muss sicherstellen , dass er innerhalb der ausfahrtsspur nicht auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffährt UND dass er erst auf der ausfahrtsspur das Bremsen beginnt, auf der Bahn vor der ausfahrtsspur zu bremsen ist nicht erlaubt.

wer aus der ausfahrtsspur auf die Bahn fährt, hat dem Bahnverkehr Vorrang zu leisten, also Rückspiegel und Schulterblick ist angesagt, außerdem nennt man die spur auch beschleunigungsstreifen, also Gas auf dem beschleunigungsstreifen  geben um sich dem Strom auf der Bahn anzupassen und dann richtig einzufädeln.

wenn einer auf der rechten Spur fährt und dem Auto auf dem beschleunigungsstreifen keine vorfahrt Gewährt IST das legitim, denn auf d Bahn herrscht vorfahrt gegenüber dem beschleunigungsstreifen .

 
STAGE 2
Sollte im Zuge der Auffahrt, es nicht Möglich sein sich einzufädeln, müsste man sogar anhalten und auf ein geeignete Lücke warten.
Danach darf man aber nicht den Standstreifen zum beschleunigen benutzen, sondern muss direkt auf der ersten Spur sein Glück versuchen.
 
MTnippon
Ist die Frage vom TE ernst gemeint?

Manchmal kommen hier die sonderbarsten Fragen zustande...

Jetzt mal ehrlich Leute. Ist 1 und 1 wirklich 2?

Bearbeitet von: MTnippon am 17.04.2015 um 15:21:06

Oder zeichnet sich jetzt das Resultat unseres Bildungssystems ab?

Bearbeitet von: MTnippon am 17.04.2015 um 15:22:22
V8 for Life
 

Sollte im Zuge der Auffahrt, es nicht Möglich sein sich einzufädeln, müsste man sogar anhalten und auf ein geeignete Lücke warten.
Danach darf man aber nicht den Standstreifen zum beschleunigen benutzen, sondern muss direkt auf der ersten Spur sein Glück versuchen.
 
(Zitat von: STAGE 2)


 Ich weis nicht ob es so bei euch (Östereich) geregelt ist. Hier in D-land darf nicht angehalten werden, wenn ein Standstreifen vorhanden ist. Dieser darf /muss dann zum Beschleunigen und Einfädeln mit benutzt werden. Alles andere ist eine Gefahr für sich und andere.
philipp080778
Man darf auf dem Pannenstreifen weiter beschleunigen / fahren bis ein einfädeln möglich ist.
Stehenbleiben ist NICHT erlaubt = das habe ich bei meiner Ausbildung gelernt (1996), glaube nicht, dass sich da was geändert hat.
LG Phil
mb100
... zumindest in Deutschland heißt das Ding ja auch nicht "Standstreifen", sondern "Seitenstreifen"...
... und halten darf man dann auch nur in Notfällen, Pannenfällen usw. - mit entsprechenden Absicherungen. Also Warndreieck, hinter die Leitplanke flüchten, ggf. Warnwesten, ...

Grundsätzlich gilt, dass der Verkehr auf der Spur, auf die man wechseln will, Vorfahrt hat. Egal ob nun bei Autobahn auf den "regulären" Spuren, bei Auf- und Abfahrten, auf mehrspurigen Stadt- und Landstraßen, Abbiegespuren oder sonst wo. Ausnahmen sind denkbar - zum Beispiel beim Reißverschlussverfahren. Aber die sind in der Regel angekündigt. 
Leckerlgsicht
Rein nach STVO muß man am Ende der Beschleunigungsspur anhalten wenn man nicht in die Autobahn einfahren kann, allerdings sollte man sich genug Platz zum beschleunigen lassen. Auf dem Standstreifen darf man definitiv nicht fahren.
Allerdings rät z.B. der ADAC dazu im Falle eines Falles auf der Standspur weiter zu fahren da dies weniger verkehrsgefährdend sei als anzuhalten.
Tja, Grauzone würde ich sagen aber rein gesetzlich gilt stehenbleiben und den Vorrang der auf der Autobahn fahrenden Fahrzeuge gewähren, um die Kurve zur eigentlichen Frage wieder zu kriegen.
B3AM3R
Mit einer ordentlichen Motorisierung hat man die Probleme gar nicht.
Die 80 oder 100, die die rechte Spur gewöhnlich hat, muss man easy schaffen und dann ist die Frage überflüssig.
Bei dem Thema tut jeder immer als würde er nen großen, schweren LKW fahren.
Maasmobil
unter uns lkw-fahrern wird der, der auffahren möchte mit vorrang behandelt.
wenn man nen 40 tonner vollgeladen abbremsen muss, und dann am ende vom streifen mit ca 20-30 auf die bahn auffährt ist das lebensgefährlich
wenn dann einer unaufmerksam ist und mit seinem pkw  hinten reinrauscht wirds übel.....(lkw ebenso,aber die neueren haben abstandsradar mit notbremsassistent, und die lkw-bremsen sind um einiges stärker als das was an manchen autos verbaut ist. die bremse hält einen ausgeladenen 40 tonner bei 45% steigung locker fest)


gruss matt











 
adorable*m82
In meiner Führerscheinprüfung (anno 2000) hatte ich genau die Situation, dass ich mich beim Beschleunigen auf dem Beschleunigungsstreifen bzgl. dem Verkehr verschätzt habe und der Sprinter mich eben nicht "reingelassen" hat. Hab' dem E46 320d wohl zuviel zugetraut :D
Ich habe somit kurz vor Ende des Streifens eine Vollbremsung hingelegt, also die durchgezogene Linie NICHT überfahren und bin dann aus dem Stand auf die Autobahn aufgefahren.
Der Prüfer meinte zwar, ich hätte das besser einschätzen müssen und hätte dann ggf. doch über den Seitenstreifen etwas beschleunigen können, da sicherer als aus dem Stand auf die Autobahn aufzufahren.. Dennoch, laut StVo korrekt gehandelt und sonst fehlerfrei gefahren. Darum bestanden.
Aber an sich darf man den Standstreifen (Seitenstreifen) nicht zum Beschleunigen nutzen. So war es zumindest im Jahre 2000 ^^

Ansonsten wurde zu dem Thema ja bereits alles gesagt.


Grüße
cxm

Hi,

der Titel sagt eigentlich schon alles, wer hat eigentlich Vorfahrt bei der Einfahrt bzw. Ausfahrt auf die Autobahn?
(Zitat von: shazCAR)


Hier spricht die Verkehrsüberwachung.
Ihre Daten wurden gespeichert und an das zuständige Straßenverkehrsamt weitergeleitet.
Sie haben sich innerhalb der nächsten 3 Monate zu einer Nachschulung in einer Fahrschule zu melden und die Teilnahme der Führerscheinstelle nachzuweisen.


 
Mieler
Die Regelung sieht leider so aus dass man am Ende des Beschleunigungsstreifens abbremsen müsste obwohl es sich augenscheinlich mit dem §12 und §18 der StVO beißt. Hier heisst es dass man nicht Halten oder Parken darf, das gilt jedoch nur für die Fahrbahnen. Eine Beschleunigungsspur gilt jedoch nicht als Fahrbahn und somit muss auch nicht das Reißverschlussverfahren angewendet werden.
Wer am Ende des Beschleunigungsstreifens anhält verhält sich also nach StVO richtig, hat aber meiner Meinung nach so richtig einen an der Waffel wenn danach ein freier Seitenstreifen zur Verfügung steht der ein relativ gefahrloses Auffahren ermöglicht, vor allem wenn man noch Fahrzeuge hinter sich hat. Wer es nicht geschafft hat nach 250m Beschleunigungsspur auf die rechte Fahrbahn zu fahren wird seine (unfallfreien) Chancen nicht erhöhen wenn er am Ende des Beschleunigungsstreifen mit 0Km/h direkt auf die Autobahn fährt. Dann lieber noch weitere 100m auf dem Standstreifen und auf dem Gas bleiben um auf die Autobahn zu fahren.
Schlimm wird es wenn man noch Fahrzeuge hinter sich hat. Die Fahrer schauen in der Regel intensiv in den Rückspiegel um eine Einfädelmöglichkeit zu finden, wenn dann vorne ein Torfkopf bremst und anhält freut sich der Pannenservice der danach mehrere Fahrzeuge abschleppen darf.
Da ich viel fahre habe ich schon mehrmals mitbekommen wie gefährlich es ist wenn ein stehendes Fahrzeug auf die Autobahn fährt. Es gab wirklich jedes Mal Beinaheunfälle und ich frage mich warum diese gefährliche Regelung nicht geändert wird.

Das kurze Befahren des Seitenstreifens wird in einem solchen Fall scheinbar wohl auch nicht geahndet. Mit dem recht schlappen Dienstwagen musste ich dies schon häufiger tun, auch mit den Gesetzeshütern im Rückspiegel die den Streifen ebenfalls weiter befahren haben bis sie eine brauchbare Lücke hatten. Die Herren wissen eben was passieren kann wenn man den Drang hat sein Fahrzeug auf der Autobahn zu parken.
STAGE 2
 

Man darf auf dem Pannenstreifen weiter beschleunigen / fahren bis ein einfädeln möglich ist.
Stehenbleiben ist NICHT erlaubt = das habe ich bei meiner Ausbildung gelernt (1996), glaube nicht, dass sich da was geändert hat.
LG Phil
(Zitat von: philipp080778)


 [img][/img]
http://de.wikipedia.org/wiki/Beschleunigungsstreifen
shazCAR
 

Bei der Auffahrt hat der auffahrende dem Verkehr auf der Bahn Vorfahrt zu gewähren (auch wenn die Praxis oft anders aussieht) Wer auf dem rechten Fahrstreifen fährt braucht dem Auffahrenden kein Platz machen.
(Zitat von: rick2601)


 
genau das ist der springende Punkt! Ich bin vor kurzem mit 140 auf der Autobahn gefahren. Als ich an eine Auffahrt herankam, fuhr urplötzlich ein Auto vom Auffahrtsstreifen vor mir auf die Bahn. Ich musste abrupt abbremsen und es wäre fast zum Unfall gekommen.
Mir ist aus der Fahrschule schon klar, dass man sich beim auffahren auf die Autobahn Gewissheit schaffen muss, dass die Bahn frei ist. In der Rechtssprechung war ich mir aber nicht so sicher, insbesondere wenn hier was passiert wäre. Man kann mir dann ja vorwerfen, ich hätte auch abbremsen können. Schließlich habe ich das Fahrzeug auf dem Auffahrtsstreifen auch gesehen
rick2601
In der Rechtsprechung gibt es den Begriff: Angepasste Geschwindigkeit.

Vorausgesetzt die Stasse ist trocken, wenig Verkehr, kein Tempolimit...dann ist 140 sicher noch eine angepasste Geschwindigkeit. Rauscht Du aber mit 200 an, dann bekommst Du sicherlich eine Teilschuld wenn Dir einer vor die Schnauze fährt. Vorfahrt hin oder her. Auf sein "Recht" mit Gewalt pochen funktioniert nicht. Es gilt immer noch §1 StVO.
philipp080778
hahahahah
Nein, nicht anders nur überlegter denn im Sinne des Verkehrsflußes wäre ein stehenbleiben lebensgefährlich ....

 

Bearbeitet von: philipp080778 am 20.04.2015 um 11:00:17
STAGE 2
 

hahahahah
Nein, nicht anders nur überlegter denn im Sinne des Verkehrsflußes wäre ein stehenbleiben lebensgefährlich ....

 

Bearbeitet von: philipp080778 am 20.04.2015 um 11:00:17
(Zitat von: philipp080778)


  War auch nett gemeint ;-)
Wir wissen, das keiner von uns stehen bleibt.
Es wäre in der Tat "Lebensgefährlich", da kein anderer damit rechnen würde, das da jemand plötzlich auf ner Autobahnauffahrt stehen bleibt.
Leider sieht die Rechtsprechung das anders und das wird sich auch nicht ändern.

Ps: Man darf auch nicht den Fahrstreifen wechseln, um dem Auffahrenden Platz zu machen.
Wenn dadurch ein Auffahrunfall verursacht wird, hat man schlechte Karten.


 
philipp080778
du hast schon recht oder besser ihr habt recht => laut STVO verboten und das war ja die eigentliche Frage .....
in der Praxis "kann" es dann, situationsbedingt" anders laufen ...

LG Philipp
....habe es nicht böse aufgenommen :-)
 
rchmiele
Hallo!

Wer im Ruhrgebiet auf der A40 unterwegs ist, kennt bestimmt die eine oder andere kurze Auffahrt, hier Nr.25 (Google nennt mir den Namen nicht).

https://www.google.de/maps/@51.45312,7.033854,3a,75y,90h,89.7t/data=!3m4!1e1!3m2!1sz2dVdvMpkg123cTPgCIE4g!2e0

Hier ist manchmal schon etwas Mut gefragt, die Frage, ob man auf dem Standstreifen weiter beschleunigen kann stellt sich nicht.Was ich mich manchmal frage, wer hat Vorfahrt auf einer dreispurigen Autobahn, wenn der eine von der rechten und ein anderer von der linken auf die mittlere Spur will? Ich denke, der, der von rechts kommt muss den anderen vorlassen. 

Gruß, Ralf 
STAGE 2
Sorgfaltspflicht gegenüber dem Überholenden, wie auch auf Landstraßen.
Ist in diesem Fall aber meist sehr schwer zu erkennen.
ChrisH
 

Hallo!

....Was ich mich manchmal frage, wer hat Vorfahrt auf einer dreispurigen Autobahn, wenn der eine von der rechten und ein anderer von der linken auf die mittlere Spur will? Ich denke, der, der von rechts kommt muss den anderen vorlassen. 

Gruß, Ralf 
(Zitat von: rchmiele)


  Derjenige, der die Spur wechselt, muss demjenigen, der schon auf der Spur ist die Vorfahrt gewähren.
In Deinem Fall wechslen beide die Spur, also hat keiner von beiden Vorfahrt.

Grüße
ChrisH