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33mebo33
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 20.12.2014 um 21:55:27 aus dem Forum "BMW Z1, Z3, Z4, Z8" in dieses Forum verschoben.

Ein Freund muss sich neue Reifen kaufen da seine abgefahren sind.

Zum Fahrzeug z4 3.0Si

MUSS er die Runflat reifen drauf machen, ist es pflicht?
Oder kann man frei auswählen?

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 20.12.2014 um 21:55:27

Bearbeitet von: Pug am 20.12.2014 um 22:21:59
BMW JÖRG
ist natürlich keine pflicht
phil_e36
Wäre das Pflicht würde wohl kaum mehr einer einen BMW kaufen :-)
33mebo33
Er meinte halt mal was gehört zu haben, da der Bmw von werk aus mit runflat raus gekommen ist, dass man dann IMMER ruflat fahren sollte, weil der ja kein Ersatzreifen hat im z4.
Ist es also erlaubt frei auszu wählen?
Im fall einer panne oder Kontrolle wird es probleme geben, weil man sich nicht an die werksangaben gehalten hat?

Danke im Vorraus
Herman the German
Solange die Dimensionen des Reifens die gleichen sind, ist es egal ob es Runflat ist oder nicht.
Allerdings ist man generell dazu verpflichtet ein Mobilityset oder ein Ersatz- bzw. Notrad dabei zu haben wenn man keine Reifen mit Notlauf hat.
 
33mebo33
Hab ich mir gedacht..
Runflat sind ja nicht grade günstig und wenn man 100-200€ spaaren kann indem man sich diesen "set" kauft dann ist man ja besser dran
ChrisH
Es haben heute viele Autos kein Ersatzrad mehr, die ebenfalls keine Runflat-Reifen haben.
Ein Bußgeld gibt es - soweit mir bekannt - nicht. 
Ob dann alternativ z.B. Pannenspray oder so dabei haben muss, weiß ich gar nicht mal sicher.
Ich glaube, man kann nur dann ein Bußgeld bekommen, wenn man wo liegen bleibt, wo man der Verkehr gefährdet. Das wird dann vermutlich aber allgemein gelten, nicht nur bei Reifenpannen.

Grüße
ChrisH
 
Pug
die frage wurde schon DAMALS BEI UNS geklärt
mb100
 

die frage wurde schon DAMALS BEI UNS geklärt
(Zitat von: Pug)


 
... und da hat sich auch, soweit ich weiß, nix dran geändert. 

Ich hatte mal einen der ersten Wagen, der mit einem Pannenspray ausgestattet wurde bzw. ausgestattet werden konnte. Bin mir nicht mehr sicher. Und hatte mit dem Wagen auch prompt ne Reifenpanne. Allerdings hätte mir da das Pannenspray auch nix genützt, da ich kein Loch, sondern einen Riss hatte. Fragt nicht. 
Hab dann bei Mercedes angerufen (es bestand noch Mobilitätsgarantie) - und hab nen neuen Reifen bekommen.

Und weder im BMW noch im Smart hatte ich eines von beiden. Dafür allerdings meine ADAC-Karte. Auch weil ich weiß, dass ich im Zweifelsfall ein Rad spontan eh nicht wechseln kann. Ich krieg das ja kaum unter Optimalbedingungen (= heimische Garage, Profi-Wagenheber, Drehmomentschlüssel, anständige Beleuchtung, kein Publikum) hin...
Mieler
 

Er meinte halt mal was gehört zu haben, da der Bmw von werk aus mit runflat raus gekommen ist, dass man dann IMMER ruflat fahren sollte, weil der ja kein Ersatzreifen hat im z4.
Ist es also erlaubt frei auszu wählen?
Im fall einer panne oder Kontrolle wird es probleme geben, weil man sich nicht an die werksangaben gehalten hat?

Danke im Vorraus
(Zitat von: 33mebo33)


  Da wird er etwas falsch verstanden haben. Es ist eher so dass man Runflat-Reifen nur fahren darf wenn ein Reifendruckkontrollsystem verbaut ist.
B3AM3R
RunFlat ist keine Vorschrift. Das ist auch gut so, denn die Reifen sind in 98% aller Fälle einem normalen Reifen unterlegen. Für den Fall eines platten Reifens wirst du auch mit RFT nicht umher fahren. Geplatzte PKW Reifen gibt es eigentlich so gut wie gar nicht mehr, dafür haben sie alle zu viel Stahl drin.
Für diesen unwahrscheinlichen Fall würde Ich nicht permanent mit einem viel zu harten Reifen fahren. Das Auto wird mit harten Reifen auch zickiger und unkomfortabler.
rumpel666
 

Solange die Dimensionen des Reifens die gleichen sind, ist es egal ob es Runflat ist oder nicht.
Allerdings ist man generell dazu verpflichtet ein Mobilityset oder ein Ersatz- bzw. Notrad dabei zu haben wenn man keine Reifen mit Notlauf hat.
 
(Zitat von: Herman the German)


 
Und wieder einmal: das stimmt nicht!!
 Das was im Auto sein muss sind Warndreieck, Verbandkasten und neuerdings Rettungsweste.Reserverad / Pannenset kann man durch die Gegend kutschieren, MUSS man aber NICHT.
Mieler
Wobei es ja an sich nicht verkehrt ist ein Pannenspray mitzuführen. Mein Bruder hatte letztens einen Reifen der Luft verloren hat als er auf der A31 in Niedersachsen unterwegs war. Es war dunkel, es regnete und seine kleine Tochter war mit an Bord. Nächste Ausfahrt war etwa 10km entfernt. Mit dem Pannenspray hat es 2min gedauert und er konnte wieder bis zur nächsten Ausfahrt fahren. Dort hat er dann den ADAC angerufen. Auf der A31 hätte ich bei den Witterungsverhältnissen auch nicht stehen wollen, schon gar nicht mit einem Kind.
Also so verkehrt sind die Sets nicht, aber mitführen muss man sie nicht.
MartinGSI
Falsch. laut stvo MUSS man so ausgerüstet sein um eine kleine panne selber zu beheben. das ist entweder das pannenset oder der Reservereifen. Oder eben heut zu tage der runflat reifen. Aber ganz ohne ist NICHT zulässig. Hatte die Diskussion mim tüv nach meinem gas-umbau. Wenn man also keine runflat montiert, MUSST du rein rechtlich entweder nen Reservereifen oder ein pannenset mitführen!
mb100
 

Falsch. laut stvo MUSS man so ausgerüstet sein um eine kleine panne selber zu beheben. 
(Zitat von: MartinGSI)


 
Dann lass Dir von Deinem TÜV-ler auch mal zeigen, wo genau in der StVO das steht. 

(Ich sag ja auch net: "Laut StGB ist es verboten, andere Menschen umzubringen" - sondern nenne auch noch die §§ 211 ff. StGB mit dazu. Oder mit anderen Worten: in meiner StVO steht nix von ner Pannenspray- oder Reserveradpflicht. )

Ich halte btw § 31b StVZO dagegen. In der Vorschrift steht explizit, was man alles mitführen und auf verlangen vorzeigen muss:


§ 31b Überprüfung mitzuführender Gegenstände

Führer von Fahrzeugen sind verpflichtet, zuständigen Personen auf Verlangen folgende mitzuführende Gegenstände vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhändigen:

1. Feuerlöscher (§ 35g Absatz 1),
2. Erste-Hilfe-Material (§ 35h Absatz 1, 3 und 4),
3. Unterlegkeile (§ 41 Absatz 14),
4. Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53a Absatz 2),
4a. Warnweste (§ 53a Absatz 2),
5. tragbare Blinkleuchten (§ 53b Absatz 5) und windsichere Handlampen (§ 54b),
6. Leuchten und Rückstrahler (§ 53b Absatz 1 Satz 4 Halbsatz 2 und Absatz 2 Satz 4 Halbsatz 2),
7. Scheinwerfer und Schlussleuchten (§ 67 Absatz 11 Nummer 2 Halbsatz 2).
(Zitat von: Der Gesetzgeber)



(btw: bevor Ihr jetzt Panik schiebt, schaut auch auf die Verweise in der Norm ;-) )

Bearbeitet von: mb100 am 22.12.2014 um 19:20:49
Mieler
 

Falsch. laut stvo MUSS man so ausgerüstet sein um eine kleine panne selber zu beheben. das ist entweder das pannenset oder der Reservereifen. Oder eben heut zu tage der runflat reifen. Aber ganz ohne ist NICHT zulässig. Hatte die Diskussion mim tüv nach meinem gas-umbau. Wenn man also keine runflat montiert, MUSST du rein rechtlich entweder nen Reservereifen oder ein pannenset mitführen!
(Zitat von: MartinGSI)


  Unsinn, so etwas steht nicht in der StVO.
Selbst StVO § 18 Abs. 8 (Halten, auch auf dem Seitenstreifen) könnte man nicht so auslegen weil dieser Paragraph nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit geahndet wird. Dies wäre z.b. wenn man mit einem fast leeren Tank auf die Bahn fährt und dann liegen bleibt. Eine Reifenpanne zählt jedoch zu den nicht vorhersehbaren Ereignissen, es gibt hier keinen Vorsatz.