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T H E M A     R Ü C K B L I C K
KTMschnee
Hauptthema:
es ist ein schuss ins dunkle, da ich mir zu 99% sicher bin dass im rechten hinteren fenster ein syndikat aufkleber war liest du gute 3 stunden später vielleicht völlig außer dir diesen thread und hoffst das hier ein user einen schlauen tip gibt wie du möglichst einfach aus der sache rauskommst.
du hast mir gegen 12:30 im 2 spurigen kreisverkehr den vorrang genommen, bist mit deinem e90 in grau mit beiger innenausstattung und kindersitz hinten links in die beifahrertür meines peugeot kastenwagen geknallt, dann den rückwärtsgang reingelegt und auf der inneren spur des kreisverkehrs geflüchtet. und da bin ich mir sehr sicher einen syndikat aufkleber in der hinteren seitenscheibe gesehen zu haben.

mir gehts gut, bis auf leichte ohrenschmerzen. du hast sicherlich bemerkt das sich die beifahrerin gekrümmt hat vor schmerzen und sich die seele aus dem leib geschrien hat, die op wegen dem gebrochenen knöchel ist grade im laufen.

es gibt 3 unabhängige zeugen die dich sehr gut beschreiben konnten, nach rücksprache mit dem polizeiposten sind die beschreibungen sogar sehr ähnlich - was nicht allzu oft vorkommt. du hast sicher auch schon bemerkt das dir vorne das nummernschild fehlt. das hast du beim unfall verloren und ich habe es der polizei übergeben.

lass mich schließen mit den worten forrest gumps mutter: "dumm ist der der dummes tut"
jochen78
Oh Mann

Der Beifahrerin gute Besserung.
philipp080778
ernsthaft?
KTMschnee
ja, ernsthaft.
keine ahnung ob der fahrer hier gemeldet ist. könnte ja auch vom vorbesitzer ein überbleibsel sein.

die welt ist halt klein, um 12 uhr war ich noch on hier, um 12:30 sehe ich den aufkleber
 

Bearbeitet von: KTMschnee am 05.12.2014 um 16:17:45
Mafia 1988
Mein Beileid erstmal wegen dem Unfall und gute Besserung!

Ansonsten brauchst du dir aber wohl keine weiteren Gedanken mehr zu machen, wenn du mehr als genug Zeugen hast und auch noch als Jackpot das Kennzeichen von ihm am Unfallort gefunden hast. Lass den Unfallverursacher jetzt richtig leiden, Anzeige wegen Unfallflucht, Körperverletzung und Klage auf Schmerzensgeld und was auch immer alles dazu gehört. Mit solchen Leuten habe ich kein Mitleid und hoffe, dass du ihm jetzt damit gehörig in den hintern treten kannst.

Viel Erfolg und nochmals gute Besserung!

Grüße
B3AM3R
Au Backe.
Erstmal schön, das es dir gut geht und gute Besserung an deine Beifahrerin.

Was für eine Nummer. Darauf kann man nicht grade stolz sein. Ich hab da kein Mitleid für. Die MPU und das Busticket hat sich derjenige vollstens verdient.
Wer auch immer du bist, du hättest jetzt die Chance mal ein bisschen Rückgrat zu zeigen und dich wenigstens per PN zu entschuldigen.
Gerhard69
Zum Thema Fahrerflucht und Strafe:
Ein Bekannter ist mal Jemandem im Kreisel hinten drauf gefahren.. hat dann einfach ne andere Ausfahrt genomm, wie der Angefahrene und ab nach Hause.
Paar Stunden später standen aber die Grünen vor der Tür.
Er hat gesagt, dass er den Führerschein braucht, wegen Arbeit und so (hatte sogar noch Probezeit).. Verfahren wurde eingestellt, hab es selbst gesehn auf dem Schreiben.
Aber in Deutschland passieren sowieso Dinge, die nicht zu Rechtfertigen sind, das kennt man ja schon.
 
dein_koch
....ich hab dafür auch kein Verständnis... Fahrerflucht...jeder weiß wie so was ausgehen kann.... Was soll einen so eine Fahrerflucht bringen...früher oder später frisst einem das schlechte gewissen auf... Und dafür hat man doch eine Versicherung die den Schaden bezahlt...und so wird es nur teurer... Außerdem ist das Feige abzuhauen und das Opfer bleibt auf den Kosten hängen. Aber wenigstens geht es  euch besser.... Gute Besserung und halt uns mal auf dem Laufenden :)
faunjonny
In Fürth wurde heute morgen ein 7 jähriges Mädchen angefahren und der Fahrer hat nur kurz gestoppt und ist dann geflüchtet. Er wird aktuell gesucht. Wer also was gesehen hat....
Warhead Dragon
Das sind doch bestimmt geklaute kennzeichen? So dumm kann doch kein mensch sein!!  Mein beileid und gute besserung!
philipp080778
 

ja, ernsthaft.
keine ahnung ob der fahrer hier gemeldet ist. könnte ja auch vom vorbesitzer ein überbleibsel sein.

die welt ist halt klein, um 12 uhr war ich noch on hier, um 12:30 sehe ich den aufkleber
 

Bearbeitet von: KTMschnee am 05.12.2014 um 16:17:45
(Zitat von: KTMschnee)


ach du kacke :-(
Hoffe der Beifahrerin gehts bald besser

EDIT: Menschen machen unter stress manchmal ganz komische Sachen ....auch Fahrerflucht, leider .... der wird gar nicht gemerkt haben das das Kennzeichen liegen geblieben ist. Hoffe nicht das das Auto gestohlen war ..... 

Gute Besserung für euch! 

Schweinerei! 

Philipp

Bearbeitet von: philipp080778 am 05.12.2014 um 18:13:14
5N1P3R
Bei Fahrerflucht verstehen die Gesetzeshüter keinen Spaß!

Der wird schon sehen, was solch ein Verhalten bringt. Die werden den Kübel zur Fahndung rausgeben und ihn dann kassieren, wenn sie ihn finden. Haufen Punkte und eine richtig empfindliche Geldstrafe gibts drauf (waren irgendwas mit bis zu 5.000 €) und dann noch was für die verletzte Beifahrerin gibt....
KTMschnee
Den knöchel haben sie gut hinbekommen, bisschen draht und 3 schrauben, der operierende arzt schätzt nahezu wieder 100% beweglichkeit sollten nach reha drin sein. Jetzt gibts halt mal 4 bis 6 wochen gips und dann reha.
Der verursacher hat heute den e90 in bayern gekauft und sofort mitgenommen mit den schildern von seinem jetzigen. Anmelden konnte er noch nicht da der karren noch nicht in der genehmigungsdatenbank in österreich ist. Er wollte halt die ~200€ überführungskennzeichen sparen, und hat sich beim gespräch mit den beamten eher selbst bemitleidet weil der e90 grossen schaden genommen hat und er den letzten cent zusammen gekratzt hat. Der sticker dürfte also ein überbleibsel vom vorbesitzer sein.
so die info des beamten am telefon, nachsatz: "holen sie sich einen guten anwalt wie herrn xxxx, richten sie einen schönen gruss von mir aus und dann keine gnade"
fahrerflucht, fahren ohne versicherung, wahrscheinlich 6 wochen krankenstand +ein jurist in der firma der schon öfters für die fa. geld rausgeholt hat bei krankenstand nach unverschuldetem unfall, bei mir 7t € schaden nach erster schätzung einer löwen werkstatt, ein e90 mit geschätzten 8 bis 9.000€ schaden lt dem beamten.
Thumbs up
der kindersitz war übrigens mit seiner tochter besetzt.

Bearbeitet von: KTMschnee am 05.12.2014 um 20:26:57
B3AM3R
Ja das ist ja nun nochmal der Mais im Haufen. Kind dabei, Auto läuft auf jemand anders, Fahrerflucht. Hammertyp, echt. Der hat es nicht besser verdient.
Heckpropeller
Ohne Worte. So ein unmoralischer Hund darf ein Kind erziehen.
B OZ 200
Man man man, wieso gibt es denn noch leute die ihre Autos mit eigenen Kennzeichen verkaufen und die neuen Besitzer damit fahren lassen.Ich denke das wird der Grund sein warum er abgehauen ist, weil er keine Versicherung für die Karre hatte...
Müschek
Krass.

Traurig das es solche Typen gibt den sowas wahrscheinlich egal ist.

Gute Besserung.
KTMschnee
 

Man man man, wieso gibt es denn noch leute die ihre Autos mit eigenen Kennzeichen verkaufen und die neuen Besitzer damit fahren lassen.Ich denke das wird der Grund sein warum er abgehauen ist, weil er keine Versicherung für die Karre hatte...
(Zitat von: B OZ 200)


 der typ hat die eigenen kennzeichen von seinem jetzigen mitgenommen. Also die österreichischen taferl montiert aber noch nicht angemeldet und versichert.
dextromath
Gute Besserung an deine Beifahrerin. Lasst ihn bluten. Hat er nicht anderst verdient.
faunjonny
 

Gute Besserung an deine Beifahrerin. Lasst ihn bluten. Hat er nicht anderst verdient.
(Zitat von: dextromath)


 
Die Rechnung kriegt er sowie so.. Da er nicht versichert war muss er 1. die Krankenhauskosten, Arztkosten, Rehakosten, Verdienstausfall an den Arbeitgeber, Schmerzensgeld, Unfallschadenreparatur von dir, Strafe, Führerschein neu machen, MPU wenns sowas in Österreich gibt,.... hab ich was vegessen? --> Ach ja... seinen eigenen Schaden. :-P

Ich habe da so eine Summe um die 50000€ + ... im Kopf!

wie sagn mir Franken. "Gscheid recht" 

Wünsche der Frau gute Besserung. Und dir einen guten Anwalt der den so richtig zerpflückt.


In Fürth wurde heute morgen ein 7 jähriges Mädchen angefahren und der Fahrer hat nur kurz gestoppt und ist dann geflüchtet. Er wird aktuell gesucht. Wer also was gesehen hat....



Die suchen das Schw... immer noch. So was feiges. Fährt bei Rot überdie Ampel und überfährt ein Kind und haut ab. Absolut das letzte.

Bearbeitet von: faunjonny am 06.12.2014 um 11:08:46
Bruderchorge
Ich weiß nicht, wie die Rechtslage in Österreich ist, aber hier gilt, einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen, will sagen; für den Fall, dass der Typ nicht genug Kohle auf der Naht hat, solltest du dich informieren, ob es bei euch, so wie hier in Deutschland einen Versicherungsfond gibt, der Opfer solcher Fälle ausbezahlt, wenn der Verursacher nicht belangt werden kann, aus welchem Grund auch immer.
faunjonny
 

Ich weiß nicht, wie die Rechtslage in Österreich ist, aber hier gilt, einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen, will sagen; für den Fall, dass der Typ nicht genug Kohle auf der Naht hat, solltest du dich informieren, ob es bei euch, so wie hier in Deutschland einen Versicherungsfond gibt, der Opfer solcher Fälle ausbezahlt, wenn der Verursacher nicht belangt werden kann, aus welchem Grund auch immer.
(Zitat von: Bruderchorge)


Na wenn der Verusacher ne Haftpflicht hatte (hoffen wir es mal) wird alles davon getragen, was sich aber die Versicheurng dann wieder holt fegen grober Fahrlässigkeit. Wenn er keine hat kommts auf den Geschädigten an.

Wenn "KTMschnee" eine Haftpflicht besitzt die diese eine Klausel mit eingeschlossen hat ---genannt Ausfalldeckung--- dann zahlt seine eigene Haftpflicht alle angefallene Kosten und holt sich diese dann vom Verursacher zurück soweit ich weiß. Wer da genaueres weiß kanns ja noch dazu schreiben.

Da sollte jeder mal seine Haftpflicht prüfen ob die Klausel mit inbegriffen ist. Wenn nicht, bleibt man tatsächlich auf dem Schaden sitzen und kann nichts holen, da wo nix zu holen ist... Leider..
E36-Freak
 

Das sind doch bestimmt geklaute kennzeichen? So dumm kann doch kein mensch sein!!  Mein beileid und gute besserung!
(Zitat von: Warhead Dragon)


  eher nicht, ich tippe auf angetrunken bzw. auf Droge oder keinen Führerschein...bzw. Wagen nicht zugelassen oder von Allem ein bißchen

ist in 99% aller Fälle so

 
Andi81
Das ist wirklich eine traurige nummer,gute Besserung für deine Beifahrerin,echt zum kotzen wenn man so unverschuldet in eine solche Situation kommt,es steht ja nun auch ein Bürokratisches und Juristisches hin und her an,auf das man sicher gerne verzichtet hätte,von der Op und Reha ganz zu schweigen.

Zu dem Verursacher kann man wohl nicht mehr viel sagen....Dummheit kennt einfach keine grenzen.



 
ChrisH
Unfassbar, was manche Leute anstellen!
Mein Beileid und vor allem natürlich gute Besserung für die Beifahrerin!

Grüße
ChrisH
Bruderchorge
@ faunjonny

http://www.verkehrsopferhilfe.de/entschaedigungsfonds.html

Das meinte ich, es gilt für ihn im Zweifelsfall zu prüfen, ob es so etwas auch in Österreich gibt.
Greis²
 

Bei Fahrerflucht verstehen die Gesetzeshüter keinen Spaß!

Der wird schon sehen, was solch ein Verhalten bringt. Die werden den Kübel zur Fahndung rausgeben und ihn dann kassieren, wenn sie ihn finden.
(Zitat von: 5N1P3R)


 
Träum weiter.
Ne Olle wollte auf meine Spur ziehen und ist voll mit ihrem Seitenspiegel ohne zu blinken, ohne zu schauen in die Tür meines X5 gefahren....
gab Gas und ist abgehauen.
Habe sofort Polizei angerufen, dass Kennzeichen durchgegeben, die sofort dort hin zu ihr, siehe da...an ihrem Spiegel mein Lack auf exakter Höhe.
Verfahren gegen Sie wegen Fahrerflucht, wurde trotz Allem eingestellt.

Noch fragen?
Warhead Dragon
Ja, mit welcher Begründung wurde das eingestellt?
B3AM3R
Es geht dank Personenschaden um richtig Kohle hier und das Nummernschild ist dort umher geflogen. Das kannst du nicht wirklich mit einem läppischen Kratzer und einem, im vorbeifahren gesehenen, Nummernschild vergleichen.
angry81
 

Es geht dank Personenschaden um richtig Kohle hier und das Nummernschild ist dort umher geflogen. Das kannst du nicht wirklich mit einem läppischen Kratzer und einem, im vorbeifahren gesehenen, Nummernschild vergleichen.
(Zitat von: B3AM3R)


  Da denkst Du falsch. Das Thema ist das Gleiche, nur der "Schaden" ein anderer. Zumal die Beweislage eine ähnliche ist, wenn auch kein Kennzeichen zur Beweissicherung gefunden wurde.
charlie2
 

 

Bei Fahrerflucht verstehen die Gesetzeshüter keinen Spaß!

Der wird schon sehen, was solch ein Verhalten bringt. Die werden den Kübel zur Fahndung rausgeben und ihn dann kassieren, wenn sie ihn finden.
(Zitat von: 5N1P3R)


 
Träum weiter.
Ne Olle wollte auf meine Spur ziehen und ist voll mit ihrem Seitenspiegel ohne zu blinken, ohne zu schauen in die Tür meines X5 gefahren....
gab Gas und ist abgehauen.
Habe sofort Polizei angerufen, dass Kennzeichen durchgegeben, die sofort dort hin zu ihr, siehe da...an ihrem Spiegel mein Lack auf exakter Höhe.
Verfahren gegen Sie wegen Fahrerflucht, wurde trotz Allem eingestellt.

Noch fragen?
(Zitat von: Greis²)


  Du lässt eine Frau, die Dir in die Tür rein fährt einfach so abhauen? Respekt, gute Erziehung.
economix
Klingt ja echt furchtbar, ich wünsche dir und deiner Beifahrerin eine gute Besserung @KTM
Nimm dir bloß einen guten Anwalt...!!

 

Es geht dank Personenschaden um richtig Kohle hier und das Nummernschild ist dort umher geflogen. Das kannst du nicht wirklich mit einem läppischen Kratzer und einem, im vorbeifahren gesehenen, Nummernschild vergleichen.
(Zitat von: B3AM3R)


  Da denkst Du falsch. Das Thema ist das Gleiche, nur der "Schaden" ein anderer. Zumal die Beweislage eine ähnliche ist, wenn auch kein Kennzeichen zur Beweissicherung gefunden wurde.
(Zitat von: angry81)


Ja und nein. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" (§ 142 StGB) ist - unabhängig vom Schaden - ist das eine.

Bei einem Unfall mit Personenschaden kommt aber noch § 229 StGB ins Spiel (fahrlässige Körperverletzung).
Wenn der Unfallfahrer dann davon ausgehen musste dass Personen in Mitleidenschaft gezogen wurden, kommt noch § 323c StGB dazu (Unterlassene Hilfeleistung).

Das ist zusammengenommen strafrechtlich damit schon deutlich mehr als "nur" eine (umgangssprachliche) Unfallflucht. Und natürlich wirken sich die weiteren beiden Straftaten auch strafverschärfend auf das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort aus.

Wie bei jeder anderen Straftat auch werden die Umstände berücksichtigt. Und die liegen ja bei einem schweren Unfall mit Personenschaden ganz anders als wenn ich irgendwo eine 1mm Parkbeule hinterlasse und flüchte.

Bearbeitet von: economix am 08.12.2014 um 13:55:55
angry81
 


Ja und nein. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" (§ 142 StGB) ist - unabhängig vom Schaden - ist das eine.

Bei einem Unfall mit Personenschaden kommt aber noch § 229 StGB ins Spiel (fahrlässige Körperverletzung).
Wenn der Unfallfahrer dann davon ausgehen musste dass Personen in Mitleidenschaft gezogen wurden, kommt noch § 323c StGB dazu (Unterlassene Hilfeleistung).

Das ist zusammengenommen strafrechtlich damit schon deutlich mehr als "nur" eine (umgangssprachliche) Unfallflucht. Und natürlich wirken sich die weiteren beiden Straftaten auch strafverschärfend auf das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort aus.

Wie bei jeder anderen Straftat auch werden die Umstände berücksichtigt. Und die liegen ja bei einem schweren Unfall mit Personenschaden ganz anders als wenn ich irgendwo eine 1mm Parkbeule hinterlasse und flüchte.


(Zitat von: economix)


  Sag ich doch. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" ist in beiden Fällen gleich. Der aus dem Unfall resultierende Schaden ist anders, aber die ursprünglichen Straftat ist das Gleiche. Das ein Ermittlungsinteresse schon höher ist wenn Personenschaden im Spiel ist leuchtet mir ein. Dennoch ist es fahrlässig bei reinen Materialschäden den Fall als "minderwertig verfolgungswürdig" zu beurteilen. Jemand der bei einem Materialschaden abhaut tut das auch, wenn er einen Menschen umgefahren hat.

Ich muss als Zeuge im Januar vor Gericht. Ein Rentner ist, auf einem Parkplatz beim rückwärts Ausparken, gegen einen E60 gefahren, Laut kracht es als er in der Stoßstange eingerastet ist. Der Rentner dreht sich um zum angefahrenen Auto, legt den Gang ein und wendet in aller Ruhe. Ich hatte schon ein komisches Gefühl dabei und zücke mein Handy, stelle mich vor seinen Prius und mache Fotos von ihm und dem Kennzeichen. Das hat ihn nicht gestört und er ist los gefahren.

Ich hoffe das ihm der Führerschein entzogen wird!
mb100
Greis: Hast Du denn schwarz auf weiß, dass eingestellt wurde? 

Weil: was ich mir alternativ noch vorstellen kann ist, dass die Sache im Strafbefehlverfahren endete. Die Dame hat dann also nen Brief bekommen, in dem steht, was sie für ne Strafe bekommt - und wenn sie die akzeptiert, dann kommt das Ganze auch nicht vor Gericht. 

Alternativ ist auch möglich, dass mit Auflage gemäß § 153 StPO eingestellt wurde. Soll heißen: die Dame musste ein paar Euro fuffzich zahlen, z.B. an eine gemeinnützige Einrichtung, an nem Aufbau / Fahreignungsseminar teilnehmen, den Schaden wieder gut machen oder ähnliches. 

Das Stichwort heißt "Prozessökonomie". Tatsächlich sind auch die Gerichte (auch die Strafgerichte) dran interessiert, dass das Ganze kostengünstig über die Bühne geht. Und als Verteidiger bzw. auch als Täter kann man durchaus auch darauf hinwirken, dass das Ganze im Strafbefehlverfahren abgefrühstückt oder gegen eine Auflage eingestellt wird. Beliebte Argumente sind da so Dinge wie "ich hab zwar was gemerkt, aber hab das nicht zuordnen können" oder "ich war so geschockt, dass ich weggefahren bin" und "mir tuts auch unendlich leid" und "natürlich mach ichs wieder gut" und natürlich "ich hab fünf Kinder daheim und die Oma ist krank". Will sagen: wenn der Täter geständig ist und sich um Wiedergutmachung bemüht, verliert der "drohende Zeigefinger von Richter und Gesetz" seine Wirkung bzw. ist oftmals nicht nötig. 

Und unabhängig von weiter verwirklichten Straftaten (fahrlässige Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung wurden genannt) machts schon nen Unterschied, ob nun nur Sachschaden oder auch Personenschaden verursacht wurde. Bzw. sagen wir es anders - dann wirds leichter: es macht für die Entscheidung, ob die Sache vor Gericht geht oder ob eingestellt werden kann / ein Strafbefehl ergehen kann schon einen Unterschied, ob nun ne kleine Delle in nen alten Polo gefahren wird (gut, zugegeben: auch oft ein wirtschaftlicher Totalschaden) oder ob nun ein fabrikfrischer Aston Martin One-77 komplett zerstört wird...
Greis²
 

 

 

Bei Fahrerflucht verstehen die Gesetzeshüter keinen Spaß!

Der wird schon sehen, was solch ein Verhalten bringt. Die werden den Kübel zur Fahndung rausgeben und ihn dann kassieren, wenn sie ihn finden.
(Zitat von: 5N1P3R)


 
Träum weiter.
Ne Olle wollte auf meine Spur ziehen und ist voll mit ihrem Seitenspiegel ohne zu blinken, ohne zu schauen in die Tür meines X5 gefahren....
gab Gas und ist abgehauen.
Habe sofort Polizei angerufen, dass Kennzeichen durchgegeben, die sofort dort hin zu ihr, siehe da...an ihrem Spiegel mein Lack auf exakter Höhe.
Verfahren gegen Sie wegen Fahrerflucht, wurde trotz Allem eingestellt.

Noch fragen?
(Zitat von: Greis²)


  Du lässt eine Frau, die Dir in die Tür rein fährt einfach so abhauen? Respekt, gute Erziehung.
(Zitat von: charlie2)


 
Wir fuhren auf einer 2 spurigen nebeneinander,  kurz vor der Kreuzung zog sie ohne zu schauen rüber und drückte mir ihren Spiegel in die Tür....zog dann zurück und bog kurz danach rechts ab...ich musste links abbiegen, es war ein T-Kreuzung, geradeaus ging es nicht.
Ich hatte keine Chance so schnell zu wenden da war sie auch schon weg.
Bin natürlich danach in ihre Richtung, um zu schauen ob sie irgendwo gehalten hat, natürlich nichts.
Bin dann sofort zur Polizeidienststelle gefahren, dort wurde alles anhand von Fotos aufngenommen.
Natürlich blieb ich entspannt, denn ich wusste anhand meinem und ihrem Schaden konnte man gut nachvollziehen, dass es so war.
Was dann ja auch stimmte.

Ich hatte nur Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren gegen sie eigenstellt wurde.
Warum stand nicht drin....oder ich weiß es nicht mehr. (2 Jahre her)
Jedenfalls schien es so, als ob es keine Konsequenzen für sie hatte.
mb100
 

Ich hatte nur Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren gegen sie eigenstellt wurde.
Warum stand nicht drin....oder ich weiß es nicht mehr. (2 Jahre her)
Jedenfalls schien es so, als ob es keine Konsequenzen für sie hatte.
(Zitat von: Greis²)


 
Wahrscheinlich stand drin, dass das Verfahren gemäß einer Vorschrift eingestellt wurde. Also beispielsweise: "Das Verfahren gegen Frau Soundso wurde gemäß § 153a Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. eingestellt." Das heißt auf Deutsch: Die Gute hatte beispielsweise 10.000 Euro ans Müttergenesungswerk zu spenden. 

Dass die StA genau reinschreibt, warum und mit welchen Auflagen unter welchen Bedingungen usw. eingestellt wird, hab ich auch nicht erwartet. Wir Juristen sind faul ;-)
Greis²
 

 

Ich hatte nur Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren gegen sie eigenstellt wurde.
Warum stand nicht drin....oder ich weiß es nicht mehr. (2 Jahre her)
Jedenfalls schien es so, als ob es keine Konsequenzen für sie hatte.
(Zitat von: Greis²)


 
Wahrscheinlich stand drin, dass das Verfahren gemäß einer Vorschrift eingestellt wurde. Also beispielsweise: "Das Verfahren gegen Frau Soundso wurde gemäß § 153a Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. eingestellt." Das heißt auf Deutsch: Die Gute hatte beispielsweise 10.000 Euro ans Müttergenesungswerk zu spenden. 

Dass die StA genau reinschreibt, warum und mit welchen Auflagen unter welchen Bedingungen usw. eingestellt wird, hab ich auch nicht erwartet. Wir Juristen sind faul ;-)
(Zitat von: mb100)


 
Haha, alles klar! :D
BMW 320d Facelift
Gute besserung an die frau. Keine angst deine versicherungen werden alles zahlen du musst überall den verursacher angeben, dann hat die versicherung 30 jahre zeit sich das geld zu holen sonst ist es verjährt :-) hat er nix kriegen die nix
KTMschnee
mal ein update:
der beifahrerin gehts soweit gut, bis mitte jänner mal krank geschrieben. eventuell gehts ja iwie das sie arbeiten geht. die decke fällt ihr schon richtig auf den kopf zu hause. iwann wird noch eine op folgen um draht und schrauben zu entfernen.
der typ hat sich bis jetzt nicht gemeldet, weder telefon, brief, was auch immer. keine entschuldigung, einfach nichts.
ich hab mal mit dem vater von ihm telefoniert und ihm mal das ganze erzählt, es wirkt einfach wunder wenn man die eltern bei solchen fällen mit einbezieht. auch wenn man(n) schon 25 ist, eine standpauke von vater/mutter hilft immer.
den peugeot habe ich heute bekommen, ist tadellos repariert von der löwen werkstatt. bezahlt hat das ganze sein vater aus eigener tasche, der sohnemann ist nach dem kauf vom bmw blank.
nach absprache mit dem anwalt ist dies für mich persönlich die einfachste und wahrscheinlich beste lösung. besser wie monatelanger rechtsstreit und recht bekommen aber die einsicht erhalten das man einem nackten nicht in die tasche greifen kann.
um die fahrerflucht kümmert sich die ?staatsanwaltschaft?
die beifahrerin wird vom empfohlenen anwalt vertreten und dem typen einheizen.... aber auch hier gilt einem nackten kannsd nicht in die tasche greifen.

für mich ist das thema somit durch
 
philipp080778
 

 

 

 

Bei Fahrerflucht verstehen die Gesetzeshüter keinen Spaß!

Der wird schon sehen, was solch ein Verhalten bringt. Die werden den Kübel zur Fahndung rausgeben und ihn dann kassieren, wenn sie ihn finden.
(Zitat von: 5N1P3R)


 
Träum weiter.
Ne Olle wollte auf meine Spur ziehen und ist voll mit ihrem Seitenspiegel ohne zu blinken, ohne zu schauen in die Tür meines X5 gefahren....
gab Gas und ist abgehauen.
Habe sofort Polizei angerufen, dass Kennzeichen durchgegeben, die sofort dort hin zu ihr, siehe da...an ihrem Spiegel mein Lack auf exakter Höhe.
Verfahren gegen Sie wegen Fahrerflucht, wurde trotz Allem eingestellt.

Noch fragen?
(Zitat von: Greis²)


  Du lässt eine Frau, die Dir in die Tür rein fährt einfach so abhauen? Respekt, gute Erziehung.
(Zitat von: charlie2)


 
Wir fuhren auf einer 2 spurigen nebeneinander,  kurz vor der Kreuzung zog sie ohne zu schauen rüber und drückte mir ihren Spiegel in die Tür....zog dann zurück und bog kurz danach rechts ab...ich musste links abbiegen, es war ein T-Kreuzung, geradeaus ging es nicht.
Ich hatte keine Chance so schnell zu wenden da war sie auch schon weg.
Bin natürlich danach in ihre Richtung, um zu schauen ob sie irgendwo gehalten hat, natürlich nichts.
Bin dann sofort zur Polizeidienststelle gefahren, dort wurde alles anhand von Fotos aufngenommen.
Natürlich blieb ich entspannt, denn ich wusste anhand meinem und ihrem Schaden konnte man gut nachvollziehen, dass es so war.
Was dann ja auch stimmte.

Ich hatte nur Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren gegen sie eigenstellt wurde.
Warum stand nicht drin....oder ich weiß es nicht mehr. (2 Jahre her)
Jedenfalls schien es so, als ob es keine Konsequenzen für sie hatte.
(Zitat von: Greis²)


  
wurde vor der roten Ampel stehend durch einen Auffahrunfall in den Kreuzungsbereich geschoben. Vorl lauter Angst schnell zur Seite gefahren. (Gottseidank möglich ohne weiteren Unfall). In der Zwischenzeit war der Verursacher verschwunden. Ich konnte das Auto, die Farbe, den Fahrer, die 2 Insassen und das Kennzeichen beschreiben. Ich war alleine.
Ab zur Polizei.
Einige Monate später kam der Brief punkto Verfahrenseinstellung. (keine Ahnung warum)

In der Zwischenzeit war das Getriebe verreckt und eine intensive Verhandlung mit Honda hatte angefangen. Am Ende gab er mir gutes Geld für mein Auto.. Daher war der Schaden egal geworden und ich hatte es nicht mehr verfolgt.

Ich war 2 bei der Polizei gewesen um den Stand der Dinge zu erfahren. Ich habe nie Auskunft bekommen. Anzeige wurde bei meinem Wohnort gemacht. Der Unfall war aber cirka 12 km entfernt passiert gewesen. Die Beamten haben immer nur auf die andere Dienststelle verwiesen.

Ich habe da eine eigene Theorie zum Lenker :-)

LG Phil




 
challenge-the-11
Herzliches Beileid zum tragischen Vorfall. Schön zu hören, dass deine Beifahrerin langsam wieder wird, obwohl sie noch recht zu kämpfen hat. Ich hätte auch das Geld vom Vater genommen. Er wäre ja zum Ersatz des Sachschadens nicht einmal verpflichtet gewesen.  Es gibt scheints hin und wieder doch noch anständige Leute. 

Um die Fahrerflucht kümmert sich die zuständige Verwaltungsbehörde von Amts wegen, dh automatisch.

Die Polizei leitet den Bericht an die Verwaltungsbehörde (Stichwort: Führerschein, Fahrerflucht) und an die Staatanwaltschaft wg der zumindest fahrlässigen Körperverletzung weiter. Das "Im-Stich-Lassen eines Verletzten ist zwar unter Par. 94 StGB (Österreich) ein eigener Straftatbestand, es wird aber keine separate Strafe dafür ausgesprochen, wenn der Täter schon eine Strafe wg der der Verletzung zu Grunde liegenden Körperverletzung bekommt, wovon hier aufgrund Deiner Erzählungen auszugehen ist.

Alles Gute und gute Besserung für Deine Beifahrerin, LG.
Mani73
 

mal ein update:
der beifahrerin gehts soweit gut, bis mitte jänner mal krank geschrieben. eventuell gehts ja iwie das sie arbeiten geht. die decke fällt ihr schon richtig auf den kopf zu hause. iwann wird noch eine op folgen um draht und schrauben zu entfernen.
der typ hat sich bis jetzt nicht gemeldet, weder telefon, brief, was auch immer. keine entschuldigung, einfach nichts.
ich hab mal mit dem vater von ihm telefoniert und ihm mal das ganze erzählt, es wirkt einfach wunder wenn man die eltern bei solchen fällen mit einbezieht. auch wenn man(n) schon 25 ist, eine standpauke von vater/mutter hilft immer.
den peugeot habe ich heute bekommen, ist tadellos repariert von der löwen werkstatt. bezahlt hat das ganze sein vater aus eigener tasche, der sohnemann ist nach dem kauf vom bmw blank.
nach absprache mit dem anwalt ist dies für mich persönlich die einfachste und wahrscheinlich beste lösung. besser wie monatelanger rechtsstreit und recht bekommen aber die einsicht erhalten das man einem nackten nicht in die tasche greifen kann.
um die fahrerflucht kümmert sich die ?staatsanwaltschaft?
die beifahrerin wird vom empfohlenen anwalt vertreten und dem typen einheizen.... aber auch hier gilt einem nackten kannsd nicht in die tasche greifen.

für mich ist das thema somit durch
 
(Zitat von: KTMschnee)
verurteilt wird er so oder so . auch wenn er kein Geld hat , dann entweder Kredit aufs Auto und im notfall wird der Anwalt so oder so eine Pfändung einleiten und wenn er Pech hat , is der e90 sowieso versteigert dann . oder er zahlt in raten ab ....   Geld ist Geld auch wenns langsam zum opfer kommt . aber schenken tut dem typen ja nix . und mit einem Kind noch im Auto . tolle Erziehung ....


herr_welker
Hallo,

ich habe auch eine Frage.

Der Fall:
Zwei Fahrzeuge sind an einer Engstelle mit den Spiegenl zusammengeprallt. Der Unfallgegner hat Fahrerflucht begangen. Sein Spiegel musste er allerdings zurücklassen.

Als BMW Fahrer hab ich ihn gleich erkannt. Es handelt sich um einen lila BMW E36 Spiegel. Ein eigentlich eher seltenes Fahrzeug.
Den Spiegel habe ich der Polizei übergeben.

Die Polizei hat die Ermittlungen allerdings eingestellt.

Durch Zufall habe ich einen lila BMW auf einen Parkplatz gesehen. Als Spiegel waren M3 Spiegel verbaut. (wohl Nachbauten)
Das Kennzeichen habe ich aufgeschrieben.

Sollte ich damit zur Polizei? Oder rentiert sich das ganze eh nicht.
Ich denke der Schaden wird eh geteilt, weil man nicht sicher feststellen kann wer Schuld ist.
Hat die Polizei den Spiegel noch? Erfahrungen?

Bearbeitet von: herr_welker am 16.12.2014 um 22:23:05
ChrisH
@KTMschnee
Freut mich für Dich und deine arme Beifahrerin, dass es doch nicht zu schlimm geworden ist!

@challenge-the-11
Die Beifahrerin müsste doch ihr Schmerzensgeld von der Haftpflichversicherung des Unfallgegners bekommen, auch wenn der Typ selber kein Geld hat? Oder ist das in Österreich anders?

@herr_welker
Also ich bin kein Jurist, aber ich würde mal sagen: Man könnte ihn wegen Unfallflucht dranbekommen - davon hast Du aber nichts, jedenfalls finanziell.
Vermutlich wird bei dem Fall die Schuld ohnehin derart geteilt, das jeder seinen Schaden zahlt.

Grüße
ChrisH

 
KTMschnee
 

@challenge-the-11
Die Beifahrerin müsste doch ihr Schmerzensgeld von der Haftpflichversicherung des Unfallgegners bekommen, auch wenn der Typ selber kein Geld hat? Oder ist das in Österreich anders?
(Zitat von: ChrisH)


  so weit hab ich das mit dem jusristen gar nicht besprochen da ich zu dem termin bereits die kohle in höhe des kostenvoranschlags hatte.

das flucht fahrzeug wurde ja mit kennzeichen bewegt die (noch) nicht zum fahrzeug gehörten, der wagen war weder in dtl noch in ö zugelassen. ich kann mir nicht vorstellen das die versicherung in diesem fall zur zahlung verpflichtet ist.
feinstaubsauger
Ich glaube er meint die Privathaftpflicht und nicht die vom KFZ.
KTMschnee
aber in ö besteht keine pflicht für eine privathaftpflichtversicherung, ich hab zb keine... in dtl etwa verpflichtend?

Bearbeitet von: KTMschnee am 17.12.2014 um 10:45:03
Amstrong
Nein eine Pflicht besteht nicht, aber der gesunde Menschenverstand sagt einem das eine private Haftpflichtversicherung nötig ist. Sie schützt hauptsächlich das eigene erarbeitete Kapital. Für einen sehr günstigen Kurs.
KTMschnee
tjo, wennsd meinst dass das der gesunde menschenverstand sagt...
ich zb halte viele leute für überversichert und für mich ist der gesunde menschenverstand so wenig kohle wie möglich an versicherungen zu überweisen. jede versicherung versucht sich halt wenn es nur iwie geht raus zu winden, siehe zb. hier immer wieder die threads über probleme mit autoversicherungen und auszahlen für unfallschäden. ohne juristische unterstützung bist da auf verlorenem posten...
und hätte ich jede versicherung unterschrieben die mir mein ehemaliger versicherungsvertreter vor ~10 jahren unter die nase gehalten hätte weil es SEIN gesunder menschenverstand sagt würde ich ca. 240€ im monat zahlen - ja er schickt mir nach wie vor jährlich ein abgebot für so ein rundum sorglos paket.
also mittlerweile fast 30t€ für die volle rechtsschutz für privat arbeitgeber verkehr, privathaftpflicht, zahnersatzversicherung, privatversicherung für gesundheit mit 1. klasse und alle möglichen sonstigen dingen. für einen schaden über 7t€, 1 krone für 700€, 3 nächte krankenhaus teuer erkauft...
kein thema, wird auch genug leute geben die so eine versicherung gut beschäftigen.
Mad-76
Bei einer Haftpflicht geht es nicht um kleinbeträge die nur weh tun, sondern um Beträge die dich ruinieren!!!

challenge-the-11
 

Bei einer Haftpflicht geht es nicht um kleinbeträge die nur weh tun, sondern um Beträge die dich ruinieren!!!


(Zitat von: Mad-76)


  Das ist doch bei fast allen versicherten Risiken so. Krankheit, Unfall, Brand, Haftpflicht,...you name it. Ein vernüftiges Abwägen muss hier schon sein.

@ChrisH: Die Tatsache, dass der Vater in die Taschen gegriffen hat, legt doch nahe, dass kein zahlungskräftiger Haftpflichtversicherer involviert ist, nicht? Ansonsten würde es viell. länger dauern, bis Kohle fließt. Zu wünschen wärs dem Unfallopfer, dass sie nicht in leere Taschen greift. Abgesehen vom Schmerzengeld geht es auch um die Kosten der Heilbrhandlung. Klar zahlt  der gesetzliche Krankenversicherer vorerst, bleibt aber auf den Kosten sitzen, wenn er diese nicht beim Unfallverursacher holen kann. Damit zahlen wir allle für das Verhalten des Unfalllenkers mit unserem Geld, wenn der keins hat und auch keine private Haftpflicht.  Danke.

LG
ChrisH
@KTMschnee und @challenge-the-11

Ich dachte an die KFZ-Haftpflicht. Sorry, hatte es nicht mehr in Erinnerung, dass der Wagen ja ohne Zulassung unterwegs war.

Na ja, mal konkret nachzufragen, ob es vielleicht doch eine Privathaftpflicht gibt, wäre in diesem speziellen Fall sicher nicht verkehrt? Vielleicht hat der Vater bloß nicht daran gedacht, dass es die gibt? Und der Unfallgegner scheint ja ohnehin nicht zu denken....

Grüße
ChrisH
Enzo_M
Ein Glück ist nichts weiteres passiert. Denke der Verursacher ist jetzt genug bestraft mit den Kosten etc. Wie kann man nur so dumm sein. Hätte er sich gestellt hätte man ja bestimmt miteinander reden können wegen den Kennzeichen am falschen Auto. Jetzt würde ich auch Anwalts mäßig alles mögliche rausholen wenn nicht einmal eine Entschuldigung kommt!