Zitat:
Ist im Prinzip sowieso egal, wie mein Vorredner schon schrieb: Du bekommst nur den Wiederbeschaffungswert...
(Zitat von: Metamorphose)
Hi,
ja und nein.
Wenn der Betrag ausgezahlt werden soll oder man in Eigenregie kostengünstig repariert, bekommt man den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt.
Bei Eigennutzung des Wracks abzüglich des Restwertes.
Repariert man auf Gutachterbasis, können bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes an Reparaturkosten von der Versicherung erstattet werden.
Aber nur bei einer sach- und fachgerechten Instandsetzung, die im Zweifelsfall durch einen Gutachter zu bestätigen ist.
Bei Reparatur in der Vertragswerkstatt wird natürlich von einer sach- und fachgerechten Instandsetzung ausgegangen.
Sollten sich dabei zusätzliche Schäden herausstellen, die der Gutachter übersehen hat, bleibt man auf den zusätzlichen Reparaturkosten sitzen...
Ciao - Carsten