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Nico_W
Hauptthema:
Servus Community,

hatte letzte Woche einen Unfall mit meinem E46(320d, Facelift).
Schuld war die Unfalgegnerin, würde also den vollen Schaden ersetzt bekommen.

Beschädigt wurde die Felge, Kotflügel ist gerissen, Frontstoßstange ist gerissen, Scheinwerfer kaputt und die Motoraufhängung (dadurch auch die Ölwanne).

Das Fahrzeug ist Baujahr 03 habe es letztes Jahr für 4800,- Euro erstanden, seitdem ca. 2200 Euro investiert um es nach meinen Vorstellungen zu verschönern.
Da es bereits 206.000 km hat (1. Turbolader) und ich eh bedenken das der bald die Biege macht kann es sein das der Lader durch diesen Aufprall einen Schlag bekommen hat?
Wenn ja wäre es ja ärgerlich wenn alles repariert ist und dann geht der KO oder was anderes am Motor.

Wäre es sinnvoll das Geld zu nehmen, Auto wie es ist als Ersatzteilespender zu verkaufen?
oder komplett instandsetzung?

MFG Nico

REAL BMW
Nimm das Geld und verkauf den Wagen als Unfallfahrzeug und dann kauf dir einen anständigen ersatz
cxm
Hi,

ich würde sagen, der Wagen ist platt.
Versicherungstechnisch ist das sowieso ein Totalschaden.
Die Gutachter rechnen ja mit Reparatur in der Vertragswerkstatt und mit Neuteilen.
Instandsetzen würde ich den nicht.
Wenn die Motoraufhängung einen Schuss hat, ist der ganze Wagen vorne krumm.

Ob Du den selbst schlachten willst, kommt auf Deine Möglichkeiten an und was die Versicherung an Restwert ermittelt.
Das Wrack gehört nämlich erst mal der Versicherung, Du bekommst dafür den Wiederbeschaffungswert.
Du kannst dann das Wrack zum Restwert übernehmen.
Manchmal ist der Restwert eines Wracks absurd hoch, beim E46 aber normalerweise nicht.

Warte erst mal ab, was Dein Gutachter sagt und entscheide dann...

Ciao - Carsten
Nico_W
Fließen eigentlich die Kosten für Felgen (AC Schnitzer Typ3), Sportfahrwerk (Konidämpfer + H&R Federn), Brembo Sportbremsen, DPF Nachrüstung etc. in die Berechnung für den Wiederbeschaffungswert mit ein?
cxm
Hi,

prinzipiell ja.
Meistens musst Du aber den Gutachter darauf hinweisen, wenn er solche Sachen berücksichtigen soll.
Viel macht das nicht aus.
Der Wiederbeschaffungswert von Zubehörteilen ist meistens nicht besonders hoch.
Es sei denn, Du kannst Kaufbelege vorlegen.
Wie gesagt, es ist Dein Gutachter - rede mit ihm...

Ciao - Carsten
Nico_W
Also laut Gutachter liegt der Schaden bei 4500,- Euro.
Wiederbeschaffungswert liegt bei ca. 3900,- Euro.

Da ich für 3900,- kein vergleichbar gutes Auto find und auch eig. keine Zeit hab wieder bei Adam und Eva an zu fangen, hab ich mich doch für die komplett Instandsetzung entschieden.

Lieber den fahren bis er wirklich tot ist und dann des nächst bessere Kalieber.

Danke aufjedenfall für eure Bemühungen.

Novus92
Wenn du 4500€ von der Versicherung kriegst leg noch 1500€ drauf und kauf dir doch ein gescheites Auto ich würde in keinem Fall das Auto reparieren......
Das Geld siehst du nie mehr bei verkauf irgendwann....
cxm
Zitat:


Wenn du 4500€ von der Versicherung kriegst leg noch 1500€ drauf ...
(Zitat von: Novus92)




Hi,

die Versicherung zahlt keine 4,5 Mille, sondern nur den Wiederbeschaffungswert...

Ciao - Carsten
Metamorphose
Hey,

da kommen wohl noch 1000€ dazu. Soweit ich weiß, muss laut BMW bei so ein Unfall das Lenkgetriebe ersetzt werden. Ist im Prinzip sowieso egal, wie mein Vorredner schon schrieb: Du bekommst nur den Wiederbeschaffungswert...
Aber es ist ja immer noch dein Auto. Wenn du ihn in Einzelteile verkaufst, kommst du - je nach Austattung - auf ein bisschen mehr Geld.

Gruß, Meta
Nico_W
@ Novus 92:
Da ich Beruflich dringend auf ein Auto angewiesen bin und mein Glück war das ich Urlaub hab muss ichs eig reparieren lassen.
Für 6000.,- is doch auch nix gescheites drin..

@Metamorphose:
Hast Recht, Lenkgetriebe kommt ein neues rein war schon mit einberechnet.

Es wird sogut wie die komplette Vorderachse erneuert, Motorhaube nachgearbeitet, Motorlager erneuert, neuer Schweinwerfer usw..
Der Gutachter meinte das die meisten Teile wo defekt sind Verschleißteile sind und ich möchte mal meine HU Plakette und den Kilometerstand anschauen da teilweiße noch die 1. drin waren.
cxm
Zitat:


Ist im Prinzip sowieso egal, wie mein Vorredner schon schrieb: Du bekommst nur den Wiederbeschaffungswert...
(Zitat von: Metamorphose)




Hi,

ja und nein.
Wenn der Betrag ausgezahlt werden soll oder man in Eigenregie kostengünstig repariert, bekommt man den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt.
Bei Eigennutzung des Wracks abzüglich des Restwertes.

Repariert man auf Gutachterbasis, können bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes an Reparaturkosten von der Versicherung erstattet werden.
Aber nur bei einer sach- und fachgerechten Instandsetzung, die im Zweifelsfall durch einen Gutachter zu bestätigen ist.

Bei Reparatur in der Vertragswerkstatt wird natürlich von einer sach- und fachgerechten Instandsetzung ausgegangen.
Sollten sich dabei zusätzliche Schäden herausstellen, die der Gutachter übersehen hat, bleibt man auf den zusätzlichen Reparaturkosten sitzen...

Ciao - Carsten