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T H E M A     R Ü C K B L I C K
B OZ 200
Hauptthema:
Hi, Habe vor kurzem gelesen dass jemand sein 328 auf 3l Hubraum umgebaut hat mit M54b30 teilen.

Mich würde mal interessieren wenn man es nicht eintragen lässt ob man die AU trotzdem besteht? Oder werden die Werte zu hoch ?

Ps. Ich habe es nicht vor, mich interessiert es nur
cxm
Hi,

warum fragst Du nicht den Umbauer selbst...?

Ciao - Carsten
B OZ 200
Kenne ihn Nicht persönlich, habe es nur zufällig gelesen
deaglepwr.
Ich persönlich denke schon das man mehr abgase "produziert"
weil mehr hubraum -> mehr leistung -> mehr verbrauch = mehr abgase

ist natürlich fraglich um wieviel "mehr" wir dort reden

wenn man es nicht eintragen lässt, läuft es natürlich auch auf steuerhinterziehung hinaus, da sich ja die Kfz-steuer aus hubraum und CO2 ausstoß errechnet

greetz
B OZ 200
Habe ich eigentlich auch gedacht. Aber Vllt sind die Toleranzen hoch und der kat schafft es trotzdem.
Kingm40
Zitat:


Ich persönlich denke schon das man mehr abgase "produziert"
weil mehr hubraum -> mehr leistung -> mehr verbrauch = mehr abgase

ist natürlich fraglich um wieviel "mehr" wir dort reden

wenn man es nicht eintragen lässt, läuft es natürlich auch auf steuerhinterziehung hinaus, da sich ja die Kfz-steuer aus hubraum und CO2 ausstoß errechnet

greetz

(Zitat von: deaglepwr.)




Grundsätzlich richtig, für die AU aber komplett irrelevant. Dort wird nicht die Menge der Abgase sondern deren Zusammensetzung gemessen. Heißt wenn ein Motor mit Hubraumerweiterung ordentlich läuft und sauber abgestimmt ist gibt es bei der AU keine Probleme.

Der Vollständigkeit halber aber noch der Hinweis, dass das deshalb noch lange nicht legal ist. Änderungen am Motor müssen eingetragen sein, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.
B OZ 200
Super Antwort, danke