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T H E M A R Ü C K B L I C K
Pasha69 Hauptthema: |
Hallo Schönen Tag,
Hab da eine dringende frage, kann Ich (18 jahre alt) ein auto beinder zulassungszellen anmelden gehen nicht auf meinen namen sondern auf meinem vater ? Würde sein ausweis wenns sein muss volmacht untrtschreiben lassen. Geht das alles ohne oder ? Wie siehts da aus ? |
thbo0508 |
Natürlich geht das, auch ohne Vollmacht. Den Ausweis deines Vaters brauchst Du und natürlich den Schein von der Versicherung. |
Pasha69 |
Danke.
Wie sieht das aus wenn ich ein autl von einer anderen stadt kaufen kann ich ihn da anmelden aber mit meinem ortskenzeichen ? |
angry81 |
Zitat:
Natürlich geht das, auch ohne Vollmacht. Den Ausweis deines Vaters brauchst Du und natürlich den Schein von der Versicherung.
(Zitat von: thbo0508)
Wie soll das gehen, ohne dessen Vollmacht (ohne Perso mag sein, glaub ich aber auch nicht). Die müssen doch wissen auf wen das Fhz zugelassen werden soll. Und eine Kenntnis darüber, dass ein Fhz auf eine Person zugelassen werden soll, sollte auch über bspw eine Vollmacht möglich sein. |
thbo0508 |
Ja gut, es gibt ja auch Firmen, die die Fahrzeugzulassung für andere Personen übernehmen. Aber wenn man den Personalausweis des Vaters mitnimmt, müsste das auch ohne Vollmacht gehen. Aber besser vorher nachfragen. M.M. nach kann man das Fzg. immer nur da zulassen, wo der Ausweisinhaber wohnt. Aber man kann auch auf die Webseite des örtlichen Straßenverkehrsamtes gehen, dort werden die Fragen sicher beantwortet. Möglich ist heutzutage vieles. Ich habe meine Frau, die weder einen deutschen Ausweis, noch eine Fahrerlaubnis besitzt zum Zulassen geschickt. Sie wollte ein Wunschkennzeichen, was auf dem Namen der Tochter reserviert war, haben. Nach nur 2 Tagen hatte sie die Zulassung :-))) |
J.C. Denton |
Da ich beruflich damit zu tun habe, hier die offizielle Auflistung der benötigten Unterlagen. Hierbei gehe ich jetzt von Gebrauchtwagen aus. Bei Neuwagen sieht es wieder anders aus.
- Zulassungsbescheinigung Teil I - Zulassungsbescheinigung Teil II - Gültige HU Bescheinigung - Gültige AU Bescheinigung - Bei abweichendem Halter dessen Personalausweis/Reisepass - Vollmacht des zukünftigen Halters - Ausgefülltes SEPA Lastschriftmandat - Ausweis/Reisepass des in Vertretung stehenden Bevollmächtigten - Bei Minderjährigen Vollmacht des gesetzlichen Vertreters - Bisherige noch nicht entwertete Kennzeichen des Fahrzeugs |
Bruderchorge |
+ gültige evb Nummer für den Versicherungsnachweis
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mb100 |
+ Geld |
Stefan177 |
+ viel Zeit. ;) |
Pasha69 |
Danke Leute ihr wart mir echt alle eine Hilfe :-) Vielen Vielen Dank :-) Hoffentlich klappt alles :-) |
J.C. Denton |
Die Scheiss-EVB habe ich doch glatt vergessen. Stimmt natürlich. Ohne geht nichts. |
Pasha69 |
Danke leute für alles. Hat super geklappt ich brauchte eine Vollmächtigung natürlich evb nr ausweis etc. Aber vollmacht muss sein |
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