Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
RocketBen
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 01.06.2014 um 12:14:25 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hallo an alle!!!!!!!

bei einem Bekannten wurde in sein E46 Cabrio eingebrochen und es wurde ordentlich verwüstet und sogar der Kofferraum aufgebrochen, das erste Problem ist das mein Bekannter nicht mal ein Gutachten erhalten hat sondern nur die Versicherung und die Versicherung hat Ihm mitgeteilt das es sich um ein Wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

Er würde den Wagen gerne selber reparieren, bekommt er nach der Reperatur ein Teil der Reperaturkosten wieder oder bleibt das sowie jetzt m WBW - Restwert ?

Wie weist er die eigenreperatur am besten nach mit einem Nachgutachten bei einem Sachverständigen ?

Ich würde mich sehr freuen wenn Ihr mir helfen könntet

Beste Grüße

Ben

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 01.06.2014 um 12:14:25
mb100
Zwischenfrage: wurde auch was gestohlen? Und besteht Voll- und Teilkaskoschutz?

Ich empfehl btw nen Anwalt. Zum einen, um das Gutachten anzufordern, und vor allem dann, wenns drum geht, die 130%-Regelung nutzen zu wollen. Das könnte bei ner geplanten Eigenreparatur und weils ein Kasko-Fall ist, Probleme geben.
RocketBen
Hallo

ja es wurde navi und airbag mit genommen und aus dem kofferraum der rechner und so weiter.

Versicherungsschutz besteht Vollkasko
mb100
Dass was geklaut wurde, ist positiv. So ist es als Teilkasko-Fall einzustufen. Wäre nichts gestohlen worden, wärs eher Vandalismus als missglückter Einbruch-Versuch, damit ein Vollkasko-Fall, und dies hätte (üblicherweise) eine höhere Selbstbeteiligung und die Hochstufung zur Folge.

Die Rechnung lautet:

Wiederbeschaffungswert
./. Restwert
./. Selbstbeteiligung

Bearbeitet von: mb100 am 01.06.2014 um 11:11:51
RocketBen
ok danke erstmal