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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Hessenspotter
Hauptthema:
Hallo Syndikat Mitglieder,
ich habe mich entschieden dieses Thema hier zu eröffnen, weil viel Halbwissen kursiert. Es soll hier um die rechtlichen Hürden bei der Leistungssteigerung gehen. Dabei beschränke ich mich auf die deutschen Gesetze. Zur Erklärung, alle deutschen Technischen Prüfstellen haben die Merkblätter der VdTÜV als Vorgaben für diese Art der Prüfungen. Sprich, egal ob DEKRA in Ostdeutschland oder der TÜV in Westdeutschland alle müssen sich daran halten.
Definition: Jegliche Veränderung am Motor/Anbauteilen welche die Motorleistung oder das Motordrehmoment erhöht ist als Leistungssteigerung zu sehen und so zu behandeln.

Grundsätzliche Dinge

Aus Fahrdynamischer Sicht sind folgende Zustände als relevant für die Prüfung zu sehen:
- Bremsen aus Höchstgeschwindigkeit
- Verhalten bei VMax
- Anfahren mit höchstmöglicher Beschleunigung
- Lastwechsel im Bereich der maximalen Motordrehzahl


Grundsätzliche ist es so dass man Motoren innerhalb des Typen tauschen kann, auch wenn der Hersteller den gleichen Motor (Abgasnorm etc.) in einem anderen Typen verwendet kann er getauscht werden. Sollte jedoch ein fremder Motor (sprich ohne Prüfung in diesem Typ) bzw. ein Motor aus dem gleichen Typ jedoch unter veränderter Peripherie verbaut werden. So muss ein komplettes Abgasgutachten vorgelegt werden (der Abgasnorm der Karosse entsprechend oder besser).
Bei modernen Fahrzeugen muss weiterhin die OBD Prüfbereitschaft vorhanden sein.


Allgemeines

Nach dem Motortuning muss das Fahrzeug betriebs- und verkehrssicher sein. Außerdem muss ein Nachweis über die Elektromagnetische Verträglichkeit erfolgen. Alle durch das Tuning höher belastete Bauteile des Antriebstangs und Fahrwerk müssen so ausgelegt sein das unter betriebsüblichen (s.o.) Umständen ein plötzliches Versagen ausgeschlossen ist. (Bsp. Ausreißen der HA E36/E46, 316i Kardanwelle und Antriebswelle für einen V8 Umbau)

Grundsätzlich teilt man in 3 versch. Gruppen ein:
- Leistungssteigerung bis 20%
- Leistungsteigerung von 21% bis 40%
- Leistungssteigerung von mehr als 40%
Im Folgenden liste ich kurz auf welche Prüfungen jeweils von nöten sind, bzw. über welche Dinge Nachweise gebracht werden müssen.


Anforderung an Leistungssteigerung bis 20%
- Ermittlung der Motorleistung und des Motordrehmoments
- Überprüfung des Geräuschverhaltens
- Abgasgutachten und Kraftstoffverbauch (bei modernen Fahrzeugen wegen der Kfz. Steuer)
- Höchstgeschwindigkeit
- Bremsverhalten
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- Eignung der Reifen (Hauptsächlich Traglast und Geschw. Index)
- Fahrerprobung
- Eignung des Tachos (gesteigerte Vmax)
- Weitere gesetzliche Kleinigkeiten

Anforderung an Leistungssteigerung von mehr als 20% bis 40%
- Alle Anforderung für die Leistungssteigerung bis 20%
- Einrichtung zur Überwachung der Getriebetemperatur
- Schutzmaßnahmen gegen Abreißen der Kardanwelle

Anforderung an Leistungssteigerungen von mehr als 40%
- Alle Anforderungen für die vorherigen zwei Leistungsstufen
- Betriebsfestigkeit auf Basis des Serienfahrzeugs (statischer Test)
- Betriebsfestigkeit im Fahrversuch nachweisen (2000km bei vorgegebenen Profil)
- Bremsverhalten bei Vmax

Prüfungen

Motorleistung: stationärer geeichter Prüfstand.

Abgasgutachten: Gutachten muss die Abgasnorm der Karosse oder besser nachweisen. Ein Abgasgutachten ist nicht mit einer AU zu verwechseln. Ein Abgasgutachten kostet je nach Abgasnorm zwischen 400€ und 5000€.

Geräuschmessung: Wird von Technischen Prüfstellen auf speziellen Prüfgeländen angefertigt. Dabei Messung im Stand und in der Vorbeifahrt. Die Grenzwerte die zur Zeit der Homologation der Karosse gültig waren müssen eingehalten werden. Kosten 200-300€

Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit: Die Höchstgeschwindigkeit nach dem Tuning muss erfahren werden bzw. ein Gutachten darüber von einer Technischen Prüfstelle vorliegen.

Nachweis der Bremsleistung: Bis 20% Leistungssteigerung reicht ein Herstellernachweis über die Leistungsfähigkeit der Bremsen. Bei mehr als 20% muss ein Gutachten angefertigt werden. Dabei gilt immer dass die Bremsleistung den damaligen Richtlinien entsprechen muss die gültig waren zum Zeitpunkt der Erstzulassung.

Prüfung der Funkentstörung bzw. der Elektromagnetischen Verträglichkeit: Gutachten eine Technischen Prüfstelle, darauf haben sich einige wenige Technische Prüfstellen spezialisiert. Adressen gibt es auf Anfrage.

Eignung der Reifen: s.o.

Fahrerprobung: Das Fahrzeug muss entweder im Slalom bzw. bei Kreisfahrt im Grenzbereich auf Lastwechselreaktionen überprüft werden. Ebenso der Geradeauslauf bei Höchstgeschwindigkeit nach Lastwechselreaktionen. Kosten dafür, werden nach Zeit gerechnet (grob 120€ pro Stunde) und ein entsprechendes Testgelände muss angemietet werden.

Nachweis des Tachos: Er muss mindestens VMAX des getunten Fahrzeuges anzeigen.

div. Kleinigkeiten wie z.B. Anhängelast (kein Witz), Erschwerung von Manipulation …

zusätzlich dazu bei Leistungssteigerung von mehr als 20% bis 40%

Überwachung der Getriebeöltemperatur: Ein einfaches Instrument tut da not. ;-)

Schutzmaßnahmen gegen Abreißen der Kardanwellen: Z.B. durch verstärkte Kardanwelle oder Lager. Ebenso ist eine Einrichtung erforderlich die verhindert das die Kardanwelle beim Abreißen „abfällt“ bzw. Kontakt mit der Straße hat.

Prüfung der Bremse: Bremsleistung muss nach ECE R13 nachgewiesen werden. Sprich Bremsprüfung im Fahrversuch. Sieht grob so aus. Maximales Gewicht. Beschleunigen bis VMax, max. Verzögerung bis 20km/h dann wieder volle Beschleunigung bis VMax … etc.etc.


zusätzlich dazu bei Leistungssteigerung von mehr als 40%

Nachweis der Dauerhaltbarkeit: Fahrzeug muss nach der Testdistanz noch uneingeschränkt betriebs- und verkehrssicher sein. Die Fahrerprobung findet bevorzugt auf folgenden Kursen statt. Nürburgring Nordschleife (2000km), Hockenheim Kurzanbindung (2000km) und Lausitzring (Testoval, 2000km). Natürlich können auch alternative Strecken gewählt werden so lange ein Nachweis über die höhere Belastung erfolgt.

Betriebsfestigkeit auf Basis des Serienfahrzeuges: Auf den oben genannten Part kann verzichtet werden wenn der Hersteller für diese Karosse für die entsprechende Leistung/Drehmomente frei gibt. Das ist in der Regel so wenn man von 316i auf M3 umrüstet. Dann müssen aber alle anderen Komponenten auch auf diesen Stand umgerüstet werden.

Bremsprüfung: s.o.


Hinweis:
Was bei allen Leistungssteigerungen und Motorumbauten im Auge behalten werden muss sind natürlich zu zulässigen Achslasten. Deswegen musste ja der eine straßenzugelassene E30 V10 Umbau ja das komplette Fahrwerk an der VA neu entwerfen, berechnen und auslegen lassen.


Dokumentation
Von vielen vernachlässigt aber genauso wichtig. Für eine ordentliche Eintragung benötigt es eine gute Dokumentation. Es sollen alle Teile dokumentiert werden die verändert wurden und wie sie verändert wurden. Relevante Teile sind spezielle zu markieren mit Nummerierung o.ä. Bei Überspielung der Steuergeräte Software sollte eine Kopie auf CD/DVD der neuen Version beigelegt werden. Bei Steuergeräten der Schaltplan etc.

Kosten:
Wie ihr ja grob überschlagen könnte kommt da ordentlich was zusammen, nicht ohne Grund sind deswegen die Motorumbauten von großen Tunern so teuer. Diese müssen alle diese Nachweise erfüllen und noch mehr (Produktion von Serienteilen etc.). Sprich da sind mal ganz schnell mehrer 10.000€ weg um einen Umbau legal zu kriegen. Ein Beispiel Gutachten umfasst ca. 30 Seiten :-).

Kleine Randnotiz: Laut VdTÜV Merkblatt 751 aus dem Jahre 2008 darf der Abrollumfang nur kleiner/gleich 8% Abweichen von der originalen Bereifung.

Ich hoffe ich konnte euch ein wenig mehr Information näher bringen. Dafür hat es sich auch mal gelohnt 4 Stunden lang VdTÜV Blätter zu wälzen. Diese sind übrigens für jeder man frei zu erwerben. Kosten ca. 20€ das Stück.
cxm
Hi,

nette Zusammenstellung.
Bis auf den erstaunlich niedrigen Preis für das Abgasgutachten und die EMV-Prüfung war mir das alles bekannt.
EMV - dachte ich - ist nur für Elektroumbauten für Karosserien ab Bj. 2001 fällig.
Kann man direkt drauf verlinken, wenn mal wieder einer fragt: "wie geht das, was brauch' ich?".
Habe ich ja auch immer wieder geschrieben - wollte nur nie jemand hören.
Naja - die Anzahl der umgesetzten Motorumbauten spricht für sich.

Zitat:


...dass man Motoren innerhalb des Typen tauschen kann, auch wenn der Hersteller den gleichen Motor (Abgasnorm etc.) in einem anderen Typen verwendet kann er getauscht werden.




Was heißt "Typ"?
Baureihe oder Motorvariante innerhalb einer Baureihe?
Die Aussage dieses Satzes ist etwas unscharf, dabei soll gerade hier die Kernaussage getroffen werden...

Ciao - Carsten

Bearbeitet von: cxm am 27.08.2013 um 07:41:37
E36-Freak
Interessant...soweit die Theorie

und wien sieht es in der Praxis aus?
Hessenspotter
Zitat:


Hi,

nette Zusammenstellung.
Bis auf den erstaunlich niedrigen Preis für das Abgasgutachten und die EMV-Prüfung war mir das alles bekannt.
EMV - dachte ich - ist nur für Elektroumbauten für Karosserien ab Bj. 2001 fällig.
Kann man direkt drauf verlinken, wenn mal wieder einer fragt: "wie geht das, was brauch' ich?".
Habe ich ja auch immer wieder geschrieben - wollte nur nie jemand hören.
Naja - die Anzahl der umgesetzten Motorumbauten spricht für sich.

Zitat:


...dass man Motoren innerhalb des Typen tauschen kann, auch wenn der Hersteller den gleichen Motor (Abgasnorm etc.) in einem anderen Typen verwendet kann er getauscht werden.




Was heißt "Typ"?
Baureihe oder Motorvariante innerhalb einer Baureihe?
Die Aussage dieses Satzes ist etwas unscharf, dabei soll gerade hier die Kernaussage getroffen werden...

Ciao - Carsten

Bearbeitet von: cxm am 27.08.2013 um 07:41:37

(Zitat von: cxm)




Okay :-) also. Typ bedeute genau das was es heißt. Jedes Fahrzeug wird Typgeprüft. D.h. eine Baureihe. Beim E36 ist es z.B. so das der "Typ" E36 ist. Ein andere "Typ" wäre jetzt z.B. der 5er E34/39 etc.

Wie formuliere ich das jetzt mal ganz einfach. Also ...
Mein Fahrzeug a) ist ein Mitsubishi Pajero egal mit welchem Motor. So mein Fahrzeug B ist ein Mitsubishi Signum, dieser ist mit einem 3L V6 24V ausgestattet. Da mein Pajero auch ab Werk mit diesem 3l V6 24V ausgeliefert wurde darf ich den Motor "durch tauschen" und muss dann meinen Pajero auf den Werkstand des 3l V6 24V Pajeros Upgraden.

So ist die Formulierung gemeint.

Abgasgutachten EURO3 hatte ich angefragt, die kosten ca. 600€, Euro2 sind etwas günstiger (weniger Zeitaufwand).
Red Rocket
Hallo @ Hessenspotter. Wo genau hattest du die Preise für ein Abgasgutachten erfragt und wer führt soetwas durch? Ich benötige ein Abgasgutachten für meinen Umbau im e36 von m42b18 zu einem Leistungsgesteigerten M52b28tü aus einem e46 328i(Ansaugbrücke Nockenwellen Fächerkrümmer Kats ESD und Kennfeldoptimierung). Weil ohne solch ein Gutachten will mir mein Prüfer den Umbau nicht eintragen. Ich hoffe mir kann geholfen werden.

MfG Felix
pat.zet
Versuch es mal beim TÜV süd , ( in bayern )
Red Rocket
Ok ich werd mal dort anrufen. Vll. Klappts ja. Ich war übrigens bei der Dekra.

Mfg Felix
pat.zet
Du hessen Thüringen ist tüv mässiges NoGo land geworden, letzetens war ich bei der Dekra weil in urlaub fahren wollte und hatte noch ein Tag tüv , ich muss echt sagen so wie der sich angestellt hat werde ich nicht mehr dahin fahren , er fragte mich ob ich für die Wichers strebe eine ABE hätte , da hab ich ihn gefragt ob er das ernst meinte !?
Sich sagte Ihm das Domstreben Eintragungsfrei sind , das hatte er dann widerwillig geglaubt ich hab dann ein paar tage später an Wiechers ein Anfraghe gestellt , es gibt kein ABE `S , sie haben mir schriftlich bestätigt das es keine gibt , damit ich dies vorlegen kann , der Witz war der Dekra ing ist ehemaliger " renn ingneur " da möchte ich nicht wissen wie inginös er beim rennen war ..........
Red Rocket
Ja das ist leider so dass es immer wieder Probleme mit Prüfern gibt. Habe heute auch wegen meinem Motorumbau projekt mit verschiedenen Prüfern telefoniert. ( auch tüv süd ). Die haben alle total die komischen Vorstellungen der eine meinte dass ich 10.000 € bereithalten soll dann geht das auch. Ich glaub ich spinne. Und so ein scheiß Abgasgutachten wollen sie auch alle haben. Mein Kumpel hat in seinen e30 nen m50b25 eingebaut und da wollten sie hier auch ein AGA haben. Er ist dann irgendwo anders hin gefahren und da ging es komischerweise auf einmal ohne AGA. Da werd ich mich auch mal vorstellen und hoffe dass es klappt. Die Dekra hier bei uns in Eisenach will bei sowas auch nicht mitspielen. Ich finde da wird alles heißer gekocht als es gegessen wird. Da haben es die Amis besser.

Mfg Felix
pat.zet
Naja das schlimme ist wenn ein Porsche GT3 997 einen satz 200 Zeller bekommt und das Brüllt wie sau ist alles Ok , das gleiche bei einem " massen produkt + Alt fahrzeug " führt zu einem Finanziellen disaster.
In unserer Bundes Republik stimmt da einiges nicht mehr !

Red Rocket
Ja da hast du recht. Ich stand neulich neben nem lambo an der ampel und der war sowas von dermaßen laut dass es nicht mehr normal war. Da frag ich mich wie er die deutsche Zulassung erlangt hat mit der Brülltüte. Aber ein paar Menschen die ihre Freizeit damit verbringen das Deutsche Kulturgut zu wahren anstatt zu Kiffen, zu saufen und Omas zu beklauen denen werden nur Steine in den Weg gelegt und gleich gesagt dass es nicht geht.
violett
Tja Rocket wenn wie bei dir so viele Dinge (Ansaugbrücke Nockenwellen Fächerkrümmer Kats ESD und Kennfeldoptimierung) geändert wurden muss man ja irgendwie feststellen ob das "Ganze" noch den gültigen Abgasnormen entspricht...oder wie willst das sonst nachweisen ohne ein entsprechendes Gutachten??
Red Rocket
Ja das ist richtig aber ich bin der Meinung dass soetwas einzutragen ruhig etwas einfacher gestaltet werden kann. Das das abgas stimmen muss weiß ich auch. Soll ja auch so sein.
violett
Ja und wie willst das einfacher gestalten?

pat.zet

@ Violet

Mal so in den Raum gesprochen , die nocken z.b gibts mit Ga von Schrick 248 /248 ° ,der M54 B30 hat 240 / 228 °, die ASB stammt auch vom M54 B30 mit gleicher Abgas Klassifizierung , was würde passieren wenn man nun auch noch die M54 Kats bzw aga verbaut werden ?
Dazu eine Leistung messung zum dokumentieren es sind im prinzip serienteile .
Das das mit dem Fächer und dem Kat nicht eintragbar ist ,ohne Abgas gutachten ist klar .
Wie siehts mit der Kombi aus für ein M52 TÜ b28 ?
Gruss Pat
Hessenspotter
Hallo RedRocket,
zu deiner Frage. Wir hatten damals die Preise beim TÜV Hessen Automotive ermittelt. Die haben vor kurzem so ein neues Abgaszentrum auf die grüne Wiese gestellt. Die haben aktuell die modernste Anlage in Deutschland. Ein Kumpel hat es irgendwo im Ruhrgebiet machen lassen, dort hat ein Euro4/5 Abgasgutachen 400€ gekostet, k.a. wie die das hin bekommen haben. Wir hatten wegen einer Viper R/T10 gefragt. Allerdings liegt das in Pfungstadt ... das ist halt weit weg von Eisenach.

Es gibt auch einen einfachen Grund wieso das nicht so einfach ist. Je nach dem ob deine Karosse Euro1/Euro2 hat musst du ja unterschiedliche Anforderungen erfüllen, so wird es u.U. schwer die Werte im Kaltlauf einzuhalten mit deinen Metallkats. Veränderte ASB und andere Nocken können im unteren Teillastbereich u.U. auch zu erhöhten HC Werten führen. Dazu kommt noch, wenn du eine andere Übersetzung fährst wie im Spenderfahrzeug passen die Werte auch nicht mehr. Neues Abgasgutachten ist dann erforderlich. (Berühmtes Beispiel ist der Porsche 959, der nur das Abgasgutachten bestanden hat, weil der 1. Gang als Geländegang definiert wurde).

Bei so einem Abgasgutachten wird ja nicht nur CO gemessen. Dort wird HC, NOx, CO, Lambda, CO2 und O2 gemessen und dokumentiert. Bei modernen Fahrzeugen auch die Partikelzahl.

Genaueres dazu gibt es hier :Link