Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
AlienwareUS
Hauptthema:
Moin moin, mal ne Frage, ich bin Fahranfänger und gestern auf der A24 trat folgendes auf, auf der Autobahn A24richtung Hamburg kam das Schild für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung, so hab ich erstmal kräftig das Gaspedal getreten, der Verkehr hat es auch zugelassen.

Nun mündete eine Straße ein, wird durch diese Straße die Richtgeschwindigkeit von 130Km/h vorgeschrieben?

Der Fahrer, der aus der Einmündung kommt, hat ja auch kein Schild für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung, er müsste also die 130Km/h einhalten, wenn er diese Strecke nicht kennt.

Weil so habe ich es in der Fahrschule gelernt, trotzdem wurde ich gestern von absolut allen Fahrzeugen überholt^^

Ich will halt nicht zuviel riskieren, die Probezeit dauert ja noch 2 Jahre.

Würde mich auf Antwort freuen.

Gr,
Mario84
Also wenn ich dich richtig verstehe, war ein stück begrenzt.. dann aufgehoben... weiter kommt der autobahnzubringer ... warum sollte denn da eine Aufhebung sein, wenn der zubringer schon hinter der aufhebung auf die autobahn mündet? das ist doch vollig klar, wenn die aufhebung war, dass alle anderen zubringer auch ohne begrenzung fahren dürfen...

wenn du fahranfänger bist, solltest du die verkehrsregeln doch kennen oder??

das große runde schild mit einer zahl drauf, sagt wie schnell du fahren darfst.. ist dieses schild später durchgestrichen, darfst du wenn es der Verkehr zu lässt blasen... :)
angry81
MINDESTGESCHWINDIGKEIT steht in keinem Widerspruch zu ne Geschwindkeitsaufhebung, im Gegenteil. Die AB die Du befährst hat keine Begrenzung. Die aufführende Strecke wird dadurch auch frei wenn keine weiteren Schilder das limitieren.

XT-Fabi
Zitat:


Nun mündete eine Straße ein, wird durch diese Straße die Richtgeschwindigkeit von 130Km/h vorgeschrieben?
(Zitat von: AlienwareUS)



Kurz: Nein.
Dafür gibt es ja die Schilder. AFAIR ist lediglich ein Ortsschild gleichzeitig auch eine Tempobeschränkung.
Gruß, Fabi
AlienwareUS
Also erst kam die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung, so bin ich erstmal mehrere Kilometer über 200 gefahren, anschließend mündete die Straße ein, also woraus auch ein Zubringer kam, der hat sich an 130Km/h gehalten, kam aber auch nicht aus der Nähe, könnte also sein, dass er die Autobahn nicht kennt, woher sollte der Zubringer denn wissen, wenn KEIN WEITERES VERKEHRSSCHILD erscheint, das hier die Aufhebung der Geschwindigkeit gilt und nicht die Richtgeschwindigkeit von 130?

Also ums nochmal klar zu stellen, die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung gilt solange, bis ein Verkehrsschild mit einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit erscheint, Einmündungen sind dabei nicht zu beachten?Natürlich nur solange es der Verkehr und Witterung zulässt.

Also hätte ich weiterhin gasgeben dürfen?
Phil83
Ja genau hättest weiter gas geben dürfen.

Wenn nach dem Zubringer keine neues Schild kommt gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung, sonst müsste kurz nach der Auffahrt ein neues Schild kommen damit beide bescheid wissen.

Die Richtgeschwindigkeit gilt ja generell wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung .
B4C4RDI
ganz einfach... wenn du auf ne AB auffährst wo keine geschwindigkeitsbegrenzung steht, kannste so schnell fahren wie du willst?!?
mb100
Du weisst scho, was "Richtgeschwindigkeit" heisst, oder?

=> man darf so schnell fahren, wie man will. Es wird aber empfohlen, sich an ne Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h zu halten.
=> AutobahnRichtgeschwindigkeitsV
AlienwareUS
Vielen Dank Leute, so wurde meine Frage ausführlich beantwortet, mal wieder was dazu gelernt (=

Immerhin hab ich mich an die Richtgeschwindigkeit gehalten 130-140 halt.

Schönes Wochenende noch (-;