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fanatics
Hauptthema:
Hallo,
ich habe mal eine frage zum Weihnachtsgeld, wenn ich von Januar bis ende Juni bei einer Firma beschäftigt war, ob ich dann auch anspruch auf Weihnachtsgeld habe? Ich denke mal nicht oder?

MfG
Fanatics
Ich mag 3er
Zitat:


Hallo,
ich habe mal eine frage zum Weihnachtsgeld, wenn ich von Januar bis ende Juni bei einer Firma beschäftigt war, ob ich dann auch anspruch auf Weihnachtsgeld habe? Ich denke mal nicht oder?

MfG
Fanatics

(Zitat von: fanatics)




Du hast definitiv keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld!

Viele Firmen haben das auch schon in Verträgen geregelt..
Bei uns gab es einen Nachtrag, dass Weihnachtsgeld bzw. Sonderzahlung eine freiwille Leistung des AG ist und kein Rechtsanspruch besteht!

Dieses kleine Zubrot wurde ja seinerzeit schon durch das Wegfallen des Weihnachtsfreibetrages kleiner. Die Unternehmen machen da eben weiter...die Entwicklung ist ja auch schon zum Urlaubsgeld rübergegangen.
LucyStern
Bei uns richtet sich die Höhe der Zahlung nach Dauer der Zugehörigkeit.
Das fängt glaube ich bei 6 Monaten an. Finde ich auch gut so.

Generell Anspruch auf die Zahlung hat man nicht. Ist eine freiwillige Zahlung.
Don King
anspruch auf weihnachtsgeld besteht nicht, da freiwillige leistung des arbeitgebers.
mb100
Jein. Unter bestimmten Umständen kann sich schon ein Anspruch auf ein Weihnachtsgeld ergeben.

Dazu müsste der Arbeitgeber
1. mindestens in den vergangenen drei Jahren ebenfalls immer Weihnachtsgeld gezahlt haben
2. keinen Vorbehalt a la "dieses Weihnachtsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung, die keinen Anspruch auf ein erneutes Weihnachtsgeld begründet" irgendwo reingeschrieben haben (z.B. in den Arbeitsvertrag, in ein Begleitschreiben zum Weihnachtsgeld)
- glaub das wars; Arbeitsrecht hab ich verdrängt -

Und so bin ich mir auch nur 99%ig sicher, dass Du mit Deiner kurzen Betriebszugehörigkeit und Deinem Ausscheiden vor dem Weihnachtsfest auch dann keinen Anspruch hättest, wenn die anderen Mitarbeiter einen hätten...
Ich mag 3er
Zitat:


Jein. Unter bestimmten Umständen kann sich schon ein Anspruch auf ein Weihnachtsgeld ergeben.

Dazu müsste der Arbeitgeber
1. mindestens in den vergangenen drei Jahren ebenfalls immer Weihnachtsgeld gezahlt haben
2. keinen Vorbehalt a la "dieses Weihnachtsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung, die keinen Anspruch auf ein erneutes Weihnachtsgeld begründet" irgendwo reingeschrieben haben (z.B. in den Arbeitsvertrag, in ein Begleitschreiben zum Weihnachtsgeld)
- glaub das wars; Arbeitsrecht hab ich verdrängt -

Und so bin ich mir auch nur 99%ig sicher, dass Du mit Deiner kurzen Betriebszugehörigkeit und Deinem Ausscheiden vor dem Weihnachtsfest auch dann keinen Anspruch hättest, wenn die anderen Mitarbeiter einen hätten...

(Zitat von: mb100)





also zu Punkt 1!

Diese Regel aufgrund alter Arbeitsverträge machen viele Firmen einfach nichtig indem sie sagen:

"Wir können dieses Jahr nichts zahlen, uns geht es schlecht....wer sich auf den Anspruch lt. Arbeitsrecht beruft, soll es bitte einklagen!"

Wer klagt denn schon, wenn er bleiben will?


In unserer Firma war es immer üblich, dass fast ein ganzer Lohn zu Weihnachten gezahlt wurde.
Zuzüglich pro Jahr Zugehörigkeit noch eine Sonderzahlung.
Als dann die schlechten Zeiten kamen, gab es 1 Jahr gar nichts und danach gleich die neue Anlage
zum Arbeitsvertrag, dass Weihnachtsgeld freiwillig ist, ohne Rechtsansruch auch bei mehrjähriger Zahlung.
Jetzt wird immer gespannt drauf gewartet und spekuliert wieviel es denn im November gibt.
mb100
Zitat:


Zitat:


Jein. Unter bestimmten Umständen kann sich schon ein Anspruch auf ein Weihnachtsgeld ergeben.

Dazu müsste der Arbeitgeber
1. mindestens in den vergangenen drei Jahren ebenfalls immer Weihnachtsgeld gezahlt haben
2. keinen Vorbehalt a la "dieses Weihnachtsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung, die keinen Anspruch auf ein erneutes Weihnachtsgeld begründet" irgendwo reingeschrieben haben (z.B. in den Arbeitsvertrag, in ein Begleitschreiben zum Weihnachtsgeld)
- glaub das wars; Arbeitsrecht hab ich verdrängt -

Und so bin ich mir auch nur 99%ig sicher, dass Du mit Deiner kurzen Betriebszugehörigkeit und Deinem Ausscheiden vor dem Weihnachtsfest auch dann keinen Anspruch hättest, wenn die anderen Mitarbeiter einen hätten...

(Zitat von: mb100)





also zu Punkt 1!

Diese Regel aufgrund alter Arbeitsverträge machen viele Firmen einfach nichtig indem sie sagen:

"Wir können dieses Jahr nichts zahlen, uns geht es schlecht....wer sich auf den Anspruch lt. Arbeitsrecht beruft, soll es bitte einklagen!"

Wer klagt denn schon, wenn er bleiben will?
(Zitat von: Ich mag 3er)




Nö, die Regel Nr. 1 is keine Regel, die im Arbeitsvertrag steht (natürlich außer, da steht was zum Weihnachtsgeld drin), sondern ne betriebliche Übung - also was Gewohnheitsrechtliches. Entsteht eben dadurch, dass der Arbeitgeber mind. dreimal hintereinander Weihnachtsgeld zahlt. Dann geht die Rspr. und die Lit. davon aus, dass sich der Arbeitnehmer auch im vierten, fünften usw. Jahr darauf verlässt, dass es Weihnachtsgeld gibt. Und dies lässt eben - wenn keine Nr. 2 vorliegt - den Anspruch entstehen. Und der wird auch nicht nichtig, wenn der Arbeitgeber (mit welcher Begründung auch immer) nicht zahlt. Abgesehen davon, dass ein nichtiger Anspruch eh net eingeklagt werden kann ;-)

Genau der letzte Punkt is aber der Entscheidende. Keiner wird klagen - auch weil viele (v.a. kleinere) Unternehmen bei ner geschlossen auftretenden Belegschaft sagen werden: "Gut, wenn Ihr unbedingt Weihnachtsgeld wollt, dann gehen wir in die Insolvenz."
Abgesehen davon, dass Nr. 2 eh die Regel sein wird.
aNka
Ähm...du hast selbstverständlich keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld, weil dieses zum 1.12. ausbezahlt wird (also im November-Gehalt) und du erst im Januar dort zu arbeiten angefangen hast.
Und da du im Juni schon wieder aufgehört hast, gibts auch für das jetzige Jahr natürlich kein Weihnachtsgeld.

LG
Autobeebee
Normalerweise ist es eine freiwillige Zahlung, gibt aber auch schon Ausnahmen, wenn der AG zum Beispiel die letzten Jahre Weihnachtsgeld bezahlt hat. Und auch was im Vertrag steht ist wichtig. [URL=http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/weihnachtsgratifikation-freiwillige-zahlung-mit-folgen.php]Hier[/URL] gibt's einen ähnlichen Fall, da ist der AN gegen den AG wegen verweigertem Weihnachtsgeld vor Gericht gezogen und hat gewonnen....
martina_zweig
Hi,

soweit ich weiß, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld bestehen. In deinem Fall ist das aber glaube ich nicht der Fall. Ich habe einen super Artikel gefunden, der das Thema behandelt: Link editiert. angry

Bearbeitet von: angry81 am 12.07.2016 um 14:19:32