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T H E M A     R Ü C K B L I C K
ONSv3n
Hauptthema:
Hallo Syndikatler....

ich habe da mal eine frage.. vorher hole ich jedoch ein wenig aus um euch den momentanen sachverhalt einmal zu schildern..

mein bruder hat am 24.5.10 einen gebrauchten Renault Clio 1.8 16V gekauft.
Zum zeitpunkt des kaufes waren keinerlei mängel vorhanden. bzw. sichtbar und auch bei der probefahrt nicht sichtbar.
das auto hatte an dem tag knapp 130.000 km gelaufen.

am mittwoch bemerkte er jedoch ein klackern im motor. daraufhin hat er den motor untersuchen lassen und es stellte sich heraus, dass er einen lagerschaden hat.
für diesen motor eigentlich sehr untypisch..
in den 9 tagen, die er ihn gefahren hat, hat er knapp 3 liter öl nachfüllen müssen. was ja schon echt arg heftig ist. beim kauf hat der verkäufer nichts von diesem hohen verbrauch gesagt und auch nicht darüber gesprochen ob er schon einen lagerschaden oder sonstige motorprobleme hat.

in den 9 tagen ist mein bruder knapp 1500km gefahren.

wie sieht nun die rechtslage aus? bzw., was kann er nu tun??
habe nämlich dunkel in erinnerung, dass es selbst beim privatkauf verschiedene rechtslagen gibt..

vielen dank schonmal für eure antworten...

mb100
20 Euro darauf, dass hier gleich wieder die Hälfte der Community wegen ner arglistigen Täuschung anfechten will...

1. Gabs nen Gewährleistungsausschluss?
2. Gabs irgendwelche Garantien?
3. Wurde irgendwas zum Zustand des Motors gesagt?

Wenn 1. = ja und 2. und 3. = nein und Ihr dem Verkäufer auch nicht nachweisen könnt, dass er von dem schlechten Zustand des Motors gewusst hat, dann seh ich eigentlich sehr schwarz
ONSv3n
fakt ist, ein motor mit 130.000 km darf nicht nach 9 tagen kaputt gehn.
i-was muss er doch gewusst haben und hat es nicht gesagt.. oder?

auf die frage, wie der ölverbrauch aussieht sagte er nur, der ist normal. nichts besonderes...
Jokin
Die Rechtslage ist einfach: Wenn der Käufer nachweisen(!) kann, dass der Verkäufer vondem Schaden wusste, kann er den VK wegen arglistiger Täuschung vor Gericht zerren, bzw. den Kauf rückabwickeln.

Der Nachweis ist schwer, jedoch nicht "unmöglich".

Beim Gebrauchtwagenkauf sollte darauf geachtet werden, dass zahlreiche Werkstattrechnungen mitgegeben werden. Der eine Grund ist, dass man weiß, was gemacht wurde - der viel wichtigere Grund ist jedoch, dass man weiß "wer" es gemacht hat.

Wenn der Ölverbrauch vorher schon hoch war, liegt es nahe, dass der Verkäufer bereits Reparaturversuche unternommen hat und wo, wenn nicht in seiner "Stammwerkstatt"?

Also heißt es nun, die alten Werkstattrechnungen zu durchwühlen und die Werkstätten anrufen ob der Wagen dort vor dem Kauf war und ob es Rechnungskopien oder Werkstattaufträge oder mündliche Beratungen gibt.

Wenn die Reparaturhistorie unbekannt ist, dann hilft eine Glücks-Suche. Dazu die Werkstätten anrufen, die in der Nähe des Wohnortes sind und zu Unterlagen zum alten Kennzeichen fragen.

Gruß, Frank
JS305
Ganz klar: arglistige Täuschung :p

ne...Spaß beiseite....

ich nenne sowas pP (persönliches Pech).
Klingt hart, aber so ist das Leben.
Warum willst du jetzt dem Verkäufer unterstellen,
dass er davon gewusst hat?!
Vielleicht war bis dahin wirklich alles in Ordnung?
Auto fängt mit "au" an und hört mit "o" auf.
Es wird euch leider nichts anderes übrig bleiben,als den Schaden
selber zu tragen, und zu hoffen, dass euch das Auto in Zukunft treue
Dienste erweist.

Viel Glück


Bruderchorge
bj und kaufpreis des wagens zu wissen wäre auch gut, und wievielte Hand er ist.
Heckpropeller
Zitat:

20 Euro darauf, dass hier gleich wieder die Hälfte der Community wegen ner arglistigen Täuschung anfechten will...



Tja, bei so vielen Experten aus dem Handwerkerbereich ist es kein Wunder.

Wir unterstellen dem Verkäufer einfach mal Absicht.
Nun ist es jedoch erforderlich mehr Fakten des Kaufvertrages zu erfahren. Darauf kommt es an.
Alles andere ist vorerst Spekulation.
MAMMUT1989
Selbst wenn der verkäufer dafon nichts wusste, muss er ein teil des geldes rückerstatten. Wenn er davon wusste muss er mit dröster wahrscheinlichkeit den wagen zurück nehmen oder für die gesammte reüaratur auf kommen. ich war letzte woche wegen ner ähnlichen sache beim anwalt.
Hardcore-Performence
Zitat:

Selbst wenn der verkäufer dafon nichts wusste, muss er ein teil des geldes rückerstatten. Wenn er davon wusste muss er mit dröster wahrscheinlichkeit den wagen zurück nehmen oder für die gesammte reüaratur auf kommen. ich war letzte woche wegen ner ähnlichen sache beim anwalt.



Soll ich lachen? Wo hast du denn den Mist her?
Von deinem Anwalt?! Auf die Begründung bin ich mal gespannt.....
Warum soll der Verkäufer bei UNWISSENHEIT des Schadens etwas zurück zahlen??????? Das muss du mir jetzt mal erklären.....
Wenn du mein Auto kaufen würdest, und nach ner Woche wegen nem Motorschaden bei mir auf der Matte stehen würdest und dein Geld zurück möchtest, würde ich dich auslachen....
Und wenn du mit nem anwalt da stehen würdest, würde ich den auch noch auslachen....
Kanst sichr sein, das vom mir keinen € mehr bekommen würdest. Man sollte das BGB* schon etwas kennen.

Ich geh davon aus das dies ein Kauf von Privat an Privat war bzw ist, dann gilt gekauft wie gesehen bzw geprüft. Ne Täuschung, müsstest du jetz nachweißen und das ist bei nem Lagerschaden so gut wie unmöglich.

Der gefahren Übergang der Wahre (also hier ein Auto) liegt an der Grundstücksgrenze des Verkäufers. Steht so im BGB* kann also jeder nachlesesn.
Das heißt, nach dem das Grundstück des Verkäufers verlassen wurde, dann ist die Wahre in deiner Obhut.... also es bestehen keine ansprüche mehr an den Verkäufer.

Also wenn einer ein Auto von privat kauft und 100m nach der Grundstücksgrenze des Verkäufers einen Motorschaden erleidet, dann ist das leider das Pech des Käufers und nicht das des Verkäufers.
Außer es ist in dem Vertrag geregelt, das noch irgendwelche Gewhrleistungen vorhanden sind (was aber bei einem privat Kauf sehr unwahrscheinlich ist)




*BGB = Bürgerlichesgesetzbuch

Bearbeitet von: Hardcore-Performence am 06.06.2010 um 00:12:52
hero182
Auf so einen hohen Ölverbrauch hätte er dich hinweisen müssen, auch als Laie. Da weiß auch der letzte Depp, dass ein defekt vorliegt. Wenn er den Wagen nicht gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurücknimmt, nimmst du dir nen Anwalt. Sag ihm das genau so, vielleicht sieht er es ein. Wenn nicht, tust du das, was du angedroht hast--->Anwalt.
coupe-maniac
Mal ganz blöd, aber warum sollte der VK den Wagen zurück nehmen oder für die Rep aufkommen?

Ihr seit 1500 km gefahren, es ist gut möglich, dass der Wagen den Schaden erst nach dem Besitzerwechsel erlitten hat, ggf durch unsachgemäße Benutzung. Auch wäre der Grund für den Ölverlust u U sehr einfach, dass irgendeine Dichtung nicht mehr ganz dicht ist, der VK aber nur Kurzstrecke gefahren ist, somit ist das Öl nicht so dünnflüssig und die defekte Dichtung hat das noch getan was von ihr verlang wurde.

Nen Lagerschaden sollte man eingentlich hören, daher, hättet ihr das beim Kauf auch hören müssen/können.

Ist nur meine Meinung, wenn mir jemand mit diesen Argumenten kommen würde, würde ich ihm das so sagen und dann wegschicken.
Heckpropeller
Es reicht, wenn man als Privatperson das BGB als Grundlage nimmt. Das HGB zählt nur bei Handelskäufen.

Zitat:

Selbst wenn der verkäufer dafon nichts wusste, muss er ein teil des geldes rückerstatten. Wenn er davon wusste muss er mit dröster wahrscheinlichkeit den wagen zurück nehmen oder für die gesammte reüaratur auf kommen. ich war letzte woche wegen ner ähnlichen sache beim anwalt.



Hör bitte, bitte auf so einen Stuss zu schreiben. Null Ahnung,tut mir leid.
Da kannst du jetzt schreiben oder rechtfertigen wie du willst.
Das ist ganz großer Blödsinn.
Na ja: Wenn man keine Ahnung hat...

Es ist nicht auf dich persönlich bezogen, aber das ist ein großes Problem hier. Leute, welche mit der Materie noch nie in Berührung gekommen sind, meinen die größten Experten zu sein.
Hardcore-Performence
Stimmt, hab das eine gemeint und das andere hin geschrieben....
Werde ich gleich mal ändern!


Da geb ich dir recht @ Heckpropeller.....
Viele zu viele Leute mit zu wenig bzw keiner Ahnung und in Zeiten wo sich jeder eine Rechtsschutzversicherung leisten kann...... also rennt man immer gleich zum Anwalt....


Ich mag 3er
Zitat:


20 Euro darauf, dass hier gleich wieder die Hälfte der Community wegen ner arglistigen Täuschung anfechten will...

1. Gabs nen Gewährleistungsausschluss?
2. Gabs irgendwelche Garantien?
3. Wurde irgendwas zum Zustand des Motors gesagt?

Wenn 1. = ja und 2. und 3. = nein und Ihr dem Verkäufer auch nicht nachweisen könnt, dass er von dem schlechten Zustand des Motors gewusst hat, dann seh ich eigentlich sehr schwarz

(Zitat von: mb100)




leider hat mb100 völlig Recht!
Natürlich würde ich dem Verkäufer noch richtig auf den Geist gehen-aber ob das hilft?

Der Gebrauchtwagenkauf stellt nunmal ein sehr großes Risiko dar!
Andererseits schützt diese Rechtskonstellation aber auch Dich, ja uns alle beim Privatverkauf einer Ware.
Sonst müsste man sich ständig darauf einrichten, dass man für irgentetwas haften muss, was für einen Privatmann unangemessen ist.

Ich bezweifel, dass Deine Rechtsschutzversicherung da mitgeht, falls Du einen Anwalt konsultieren möchtest..
theblade
in 9 Tagen 1500km gefahren? nich schlecht
herr_welker
Würde so etwas bei einem Gebrauchtwagen Check auffallen?
Bardock
Das muss nicht sein Michael, nicht wirklich.

Der Ölverbrauch an sich nicht, nur eine Undichtigkeit.
trainingday
Keine große Diskussion jetzt... les dir das von "mb100" durch und gut ist... mehr kann man nicht machen.
Ein bisschen Vorsicht beim Kauf sollte man schon haben!
ONSv3n
Vorsicht beim Kauf ist ja gut und schön..
Doch ich möchte mal einen sehen, derso vorsichtig ist das er den motor auseinander nimmt.. ;)

bei der probefahrt und auch bei der heimfahrt war nihts von dem klackern zu hören.
es kam von jetzt auf gleich.

und selbst wenn man ein autp tritt. und auch 1500 km treten sollte, muss ein motor sowas aushalten wenn er nicht schon eine vorgeschichte hat udn schon vom vorbesitzer gequält wurde..

der hohe ölverbrauch spricht da nur für sich.
schade, dass man nicht nachweisen kann wie viel der motor wirklich gelaufen hat.

in diesem fall wohl echt persönliches pech.. :(
mal schaun was so bei der überprüfung des motors raus kommt.
wird eine komplett überholung geben. und wenn dann zweifel an der kilometer entstehen, werde ich einen sachverständiger und einen anwalt hinzuziehen.
Denn, dann ist es vorsätzlich arglistige täuschung.

Mal abwarten....

Danke schon mal für die vielen Antworten.. :)

PS: Wie gut, dass ich keinen Franzosen fahre.. ;)

b-mw-323
Zitat:


Vorsicht beim Kauf ist ja gut und schön..
Doch ich möchte mal einen sehen, derso vorsichtig ist das er den motor auseinander nimmt.. ;)

bei der probefahrt und auch bei der heimfahrt war nihts von dem klackern zu hören.
es kam von jetzt auf gleich.

und selbst wenn man ein autp tritt. und auch 1500 km treten sollte, muss ein motor sowas aushalten wenn er nicht schon eine vorgeschichte hat udn schon vom vorbesitzer gequält wurde..

der hohe ölverbrauch spricht da nur für sich.
schade, dass man nicht nachweisen kann wie viel der motor wirklich gelaufen hat.

in diesem fall wohl echt persönliches pech.. :(
mal schaun was so bei der überprüfung des motors raus kommt.
wird eine komplett überholung geben. und wenn dann zweifel an der kilometer entstehen, werde ich einen sachverständiger und einen anwalt hinzuziehen.
Denn, dann ist es vorsätzlich arglistige täuschung.

Mal abwarten....

Danke schon mal für die vielen Antworten.. :)

PS: Wie gut, dass ich keinen Franzosen fahre.. ;)



(Zitat von: ONSv3n)




irgendwohin müssen aber 3 liter öl verschwinden, entweder durch eine undichte stelle oder durch den auspuff und das sieht man. war wirklich NICHTS zu sehen? auf der bühne unter dem auto oder sonst waS?
Hardcore-Performence
Ach seit wann kündigt sich ein Motorschaden 10 000km vorher an?

Jetzt mal ernsthaft......
Wenn ich ein Auto von ner privat Person kaufe, dann schau bzw achte ich auf gewisse Dinge
- Ist mir der Verkäufer sympatisch / Welchen eindruck macht er?
- Wurden alle Inspektionen gemacht UND eingetragen?!
- Entspricht die Abnutzung von Schaltern, Lenkrad, Manschetten und Sitzen in etwa der Laufleistung
- TÜV/AU Mängelbericht
- Rechnungen über Reperaturen (Wenn vorhanden)
- Ist der Motor trocken oder sifft er / Ist im Deckel Ölschleim?
- Zustand der Reifen, Bremsen und Bremsscheiben

Gibt es hier Anzeichen, das da was nicht stimmen kann, dann Finger weg....


Aber du sagst selber, bei der Probefahrt war nichts und auf der Heimfahrt auch nicht..... also warum unterstellst du dem Verkäufer nun ne arglistige Täuschung?
Und ich geb dir völlig recht, das KEINER beim kauf eines gebrauchten den Motor zerlegt.....
In die Technik kann man eben nicht rein schauen!
Angenommen es würde jetzt nicht der Motor sondern die Elektronik spinnen..... was wäre dann?
Würde man dem Verkäufer auch unterstellen, das er davon wusste? Ich glaub nicht!

mb100
Zitat:


und wenn dann zweifel an der kilometer entstehen, werde ich einen sachverständiger und einen anwalt hinzuziehen.
Denn, dann ist es vorsätzlich arglistige täuschung.


(Zitat von: ONSv3n)




Nö. Jedenfalls net zwingend. Jedenfalls dann net, wenn der, der den Wagen an den, der ihn Deinem Bruder verkauft hat, am Kilometerstand gedreht hat und diese "Drehung" unbemerkt blieb...

Aber dann durchaus was über die Sachmängelhaftung - selbst wenn ne Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Gibt ein schönes BGH-Urteil zu dem Fall.
ONSv3n
Zitat:


Ach seit wann kündigt sich ein Motorschaden 10 000km vorher an?

Jetzt mal ernsthaft......
Wenn ich ein Auto von ner privat Person kaufe, dann schau bzw achte ich auf gewisse Dinge
- Ist mir der Verkäufer sympatisch / Welchen eindruck macht er?
- Wurden alle Inspektionen gemacht UND eingetragen?!
- Entspricht die Abnutzung von Schaltern, Lenkrad, Manschetten und Sitzen in etwa der Laufleistung
- TÜV/AU Mängelbericht
- Rechnungen über Reperaturen (Wenn vorhanden)
- Ist der Motor trocken oder sifft er / Ist im Deckel Ölschleim?
- Zustand der Reifen, Bremsen und Bremsscheiben

Gibt es hier Anzeichen, das da was nicht stimmen kann, dann Finger weg....


Aber du sagst selber, bei der Probefahrt war nichts und auf der Heimfahrt auch nicht..... also warum unterstellst du dem Verkäufer nun ne arglistige Täuschung?
Und ich geb dir völlig recht, das KEINER beim kauf eines gebrauchten den Motor zerlegt.....
In die Technik kann man eben nicht rein schauen!
Angenommen es würde jetzt nicht der Motor sondern die Elektronik spinnen..... was wäre dann?
Würde man dem Verkäufer auch unterstellen, das er davon wusste? Ich glaub nicht!



(Zitat von: Hardcore-Performence)




Viele Punkte die du aufgeführt hast, sind nur schwer zu prüfen,
denn bei Schalensitzen, nem Sportlenkrad und sonstigen teilen, die gegen originale ausgetauscht worden sind, sind keinerlei unübliche gebrauchsspuren zu finden.

ich unsterstelle ihm hier sicher nihts, denn ich weiß es nicht!
ich selbst kann nur hingehn und den motor fachgerecht überprüfen lassen. sollte es jedoch dann zu einer vergangenheit führen, die mir nicht bekannt ist und die absichtlich verschwiegen wurde, dann kann man hier durchaus von täuscung sprechen.

und mal ehrlich, lässt du bei deinem handwerklichen geschick jeden pups in der werkstatt machen?? und hast rechnungen dafür??

aber naja, denke das thema hier ist durch.. ;)

Es ging ja nicht um eine persönliche Meinung, sondern um etwaige Rechtslücken im privatkaufbereich oder ähnliches.. :))

danke an alle..

theblade
Zitat:


und mal ehrlich, lässt du bei deinem handwerklichen geschick jeden pups in der werkstatt machen?? und hast rechnungen dafür??
(Zitat von: ONSv3n)




ich denke es müssen ja nicht zwangsläufig Werkstattrechnungen sein. >Zur Not< reichen ja auch Ersatzteil-Regs.