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angry81
Hauptthema:
wenn ich dem käufer mein fhz angemeldet mitgebe, lt kaufvertrag muss er das auto binnen x tagen um- bzw. abmelden, kann ich meine kennzeichenkombination da schon irgendwie sichern trotzdem es noch eigentlich angemeldet ist?

käufer kommt nicht aus dem gleichen landkreis, neues fhz ist noch nicht da.
drakiii
Kennzeichen zurückschicken lassen und wieder anmelden.
So ist es zumindest im schönen Bayern ;-)
Tubs
Zitat:


käufer kommt nicht aus dem gleichen landkreis, neues fhz ist noch nicht da.
(Zitat von: angry-playboy)




In Hessen z. B. kann man seit einiger Zeit das Nummernschild mitnehmen, auch wenn man in einen anderen Landkreis bzw. Stadtbezikk wechselt. Wie es bei dir aussieht weiß ich nicht.
angry81
ich geh immer vom schlechtesten fall aus. heißt hier, der käufer schickt die kennzeichen nicht zurück.

und ein käufer aus bremen wird nicht mit lds-kennzeichen rumfahren!?

die frage ist, ob ich mir die kombination sichern lassen kann, im schlechtesten fall ohne kennzeichen hier zu haben.
drakiii
Wenn du mit ihm im Kaufvertrag, per Unterschrift bestätigt, ausmachst, dass er Dir die Kennzeichen zuschicken muss. Dann bekommst du sie auch, und da ist eine Widerzulassung auch möglich.

Die größte Gewissheit hast du natürlich, wenn du dir morgen den Höhrer schnappst und mal die Zulassungstelle kontaktierst.

Das ist alles von Region zu Region unterschiedlich, alles was hier geschrieben wird, sind nur Spekulationen, außer der Herr/die Dame weiß es durch Zufall, oder hatte schon einen ähnlichen Fall.
Magger
moin,
bei uns im Landkreis kannst du dir deine Schilder reservieren lassen.
Ist aber, glaub' ich, von Landkreis zu Landkreis verschieden. Einfach mal bei der Zulassung anrufen und fragen.
mfg
angry81
ich ruf ja morgen da an, aber ich muss mich um einiges kümmern wenn ich die karre vorher abmelden muss zwecks händlerkennzeichen etc. da hilft es mir, wenn ich mich rechtzeitig drum kümmern kann.
daniel.krueger
Wenn der Wagen durch den Käufer umgemeldet wurde, dann kann im Prinzip sofort (i.d.R. einen Tag später) wieder ein anderes Fahrzeug mit dem gleichen Kennzeichen angemeldet werden, die Schilder selbst werden dafür nicht zwingend benötigt, es können auch neue geprägt werden. Inwieweit es möglich ist, das Kennzeichen zu reservieren, damit es Dir niemand anderes wegschnappt, mußt Du bei der Zulassungsstelle erfragen, das ist von Landkreis zu Landkreis verschieden.
Boa
Also ich hätte ein Jahr warten müssen damit ich die KZ für ein anderen PKW nutzen kann.
Stefan177
Zitat:


wenn ich dem käufer mein fhz angemeldet mitgebe,

(Zitat von: angry-playboy)




Würde ich nicht machen, ganz ehrlich. Hab ich dreimal gemacht, und dreimal hatte ich Ärger damit. Den letzten musste ich Zwangsabmelden lassen. Der wollte den Wagen freiwillig nicht abmelden.

Seitdem gibt meine Wagen nur noch ohne Kennzeichen.
angry81
ich werd das auto abmelden und eine tageszulassung nehmen
Krümelmonster1972
Ich habe auch mal ein Auto angemeldet verkauft und mit gegeben .
NIE wieder und ich kannte den Käufer privat schon vorher .

MfG