Das Mietrecht ist zwar nicht mein Spezialgebiet, aber so in etwa weiß ich da auch bescheid. Die Susi kennt sich aber besser aus. Die wird morgen drauf antworten. Hier mal mein Kommentar:
Generell ist es so, Kauf bricht nicht Miete. D.h. Du hast zwar nen Mietvertrag mit dem Voreigentümer, es ist aber nicht zwangsläufig notig mit dem neuen einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Der alte Mietvertrag bleibt gültig. Insbesondere eine evtl. Kautionsvereinbarung.
Somit bleiben auch die 3 Monate Kündigungsfrist gültig. Also kann er Dich nicht sofort an die Luft setzen. Mindestens eben die 3 Monate berücksichtigen.
Der neue Vermieter kann aber soweit ich weiß auch auf die 3 Monate Frist bestehen. Es ist kein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung gegeben.
So wie ich das verstanden habe, willst Du aber ja früher raus. Da hilft eigentlich nur eins. Absprache mit dem neuen Eigentümer. Evtl. kannst Du auch nen Nachmieter suchen der den Mietvertrag übernimmt.
Wobei ich eigentlich eher vermute, dass der neue Eigentümer das Haus für die Eigennutzung gekauft hat. Ein Haus zu vermieten lohnt sich ja für einen Kapitalanleger nicht mehr richtig.
So das war meine Sicht der Dinge. Mein Wissen im Mietrecht ist aber leider nicht mehr ganz auf dem neuesten stand. Und mit Miete hab ich da nix zu tun. Aber wie gesagt, die Susi wird morgen mal schreiben. Die hat mit Miete mehr zu tun.
>Es gibt immer jemanden der schneller ist<
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