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318racing
Hauptthema:
Hallo,
ich fahre mit meinem compact ab und an mal einen Slalom. Da ich ihn auch gelegentlich mal zur Arbeit hin benutze, möchte ich meine Straßenzulassung nicht aufgeben.
Ich beabsichtige nun einen Schalensitz und Hosenträgergurt einzubauen.
Dazu habe ich mir einen Sitz von OMP und die dazugehörige Konsole gekauft (starr).
Nach einiger Korrektur und Feinarbeit ist das gute Stück eingebaut.
Jetzt zum eigentlichen PROBLEM:
anders wie beim E30 ist die Gurtpeitsche am Seriensitz und nicht an der Karosserie verschraubt. Ein TÜV Prüfer sagte mir nun, dass er das auf keinen Fall eintragen kann. Ein Hosenträgergurt kann nicht in einem E36 gefahren werden!!!
Hat jemand das schon einmal gemacht???
Mein compi ist im übrigen Bj. 95.
buddy330
Wieso soll ein Vollschalensitz bzw Hosenträgergurt im E36 nicht gefahren werden.Kenne mehrere Leute die das so fahren und auch eingetragen haben.Fahr am besten mal zu einem anderen Prüfer der etwas kulanter ist.
DoubleH
Warum soll man einen Hosenträgergurt eintragen? Die haben doch ne ABE.
Rockford 316i
Ein Hosenträgergurt ist im Compact schon möglich. Aber nicht hinten an der C-Säule. Hatte das in meinem alten Compact so verbaut mit Hilfe eines selbstgemachten Winkeleisens. Ist aber laut ABE nicht zulässig.

Es gibt aber die Möglichkeit die hinteren Gurtschlösser zu entfernen und da deine Rollen zu befestigen.
Eine weitere Möglichkeit hättest mit der Verwendung eines Adapters. Schroth müsste da was im Programm haben. Und zwar steckst die Rollen mit dem Adapter in deine hinteren originalen Gurtschlösser.

Gruß Rockford
Doedelhai159
Zitat:


Warum soll man einen Hosenträgergurt eintragen? Die haben doch ne ABE.


(Zitat von: DoubleH)




aber nur in verbindung mit den originalsitzen.
buddy330
Die meisten Schalensitze werden nur in Verbindung mit H-Gurten eingetragen.So steht das dann auch im Brief/Schein.
Gr33nAcid
also nen kompletten schalensitz bekommt man laut meinem tüv (nord) nicht eingetragen.

ich habe fk sitze (halbschalen), die auch ausreichend verstellbar sind, eintragen brauche ich die laut tüv nicht. ich habe mir irgendwann zum spaß mal schrothgurte geholt (automatische). an meinen fk sitzen habe ich die gurtschlösser vom e30 verbaut! solltest du auch machen! ich habe die schrothgurte auch nicht eintragen lassen, sind eh abgeklemmt.

aber wenn kannst du dir von schroth nen adapter holen (10 € oder so), der wird hinten zwischen gurt und schraube gepackt, und da kannst du dann die aufroller der gurte drannbauen. alles ohne probs!

Bearbeitet von - Gr33nAcid am 06.08.2008 13:29:41
buddy330
Wieso soll ein Vollschalensitz nicht eingetragen werden?Hab meine Recaro-Sitze eingetragen.Für die gibts sogar ABE für manche Modelle.Ausserdem verlassen Autos wie z.B. der Porsche GT3RS das Werk schon mit Vollschalen.

Bearbeitet von - buddy330 am 06.08.2008 13:46:27
Carstenh
Hallo zusammen !

Also sog. Vollschalensitze kriegt man "grundsätzlich" schon eingetragen.

Bei den Touristenfahrern gibts da einen schönen Beitrag zu. Wer Lust hat, kann ja mal stöbern:
http://www.touristenfahrerforum.de/forum/showthread.php?t=21473

Den Umbau gibts dann aber nur in Verbindung mit 4-Punkt-Gurten, daher muss denn auch die Rückbank raus...

Wenn Du die 4-Punkt Gurte vorn-innen-unten nicht festkriegst, dann bietet es sich an, ein Loch in den Kardantunnel zu bohren, und von der Unterseite eine sog. Verstärkungsplatte (guck mal bei Sandtler rein) als Mutter anzubringen.

Dann sollte es auch mit dem TÜV klappen...

Grüße
Carsten
318racing
Zunächst danke ich Euch allen für die Tips.
Ich möchte das eigentliche Problem nochmal schildern:
Der E30 hat seine Gurtpeitsche am Kardantunnel verschraubt. Leider ist die Gurtpeitsche beim E36 am Sitz integriert. Und genau das ist das Problem meines TÜV-Prüfers !!! Er ist der Ansicht, dass man den Kardantunnel nicht anbohren darf, da dieser nicht dafür ausgelegt sei. Auch mein Hinweis, dass da eine Verstärkungsplatte drankommt lehnt er kategorisch ab.

Was mach ich also jetzt???
Bevor ich anbohre und nachher doch keinen Erfolg habe, wollte ich halt mal im Forum nachfragen, ob das schon mal jemand gemacht hat und vor allem damit erfolgreich war !!!

Vielleicht kennt jemand auch eine spezielle Konsole, wo man den Gurt auch daran befestigen kann.
buddy330
Hab die Gurte an der Sitzkonsole Festgemacht.Beim E30 ist die Gurtpeitsche eigentlich auch am Sitz.Denn sie fährt auch mit dem Sitz vor und zurück.
Carstenh
Ich hab bisher "nur" zwei Opels mit Vollschalen + 4 Punktgurten durch den TÜV gebracht - wenn ichs mir recht überlege, waren da ebenfalls die Gurtpeitschen an der Sitzkonsole befestigt. Beim Corsa sogar äußerst wackelig...

Ich werds bei meinem Compi auch an der Konsole befestigen.

Anbei noch ein Link mit ein paar Bildern (runterscrollen) zum Umbau:
http://www.e36racing.de/e36umbau.html#7

Grüße
Carsten

P.S.: Such Dir einen anderen TÜV !

Falls Du nicht erfolgreich sein solltest, ich hab hier irgendwo auf der HD noch eine Liste mit technischen Kommissaren des DMSB die als TÜV-Prüfer arbeiten. Mit denen kann man vernünftig über Motorsport-Umbauten reden.

Bearbeitet von - Carstenh am 06.08.2008 19:45:30
Carstenh
So, hat ein bisserl gedauert. Habe mal nach einem Foto von der Konsole aus einem Corsa A gesucht - und bei Sandtler unter Best.Nr. 32106 gefunden.

Hier ist klar ersichtlich, dass die Gurtpeitsche an der Konsole befestigt wird:



Nachrichtlich: Und beim Corsa ist das erheblich wackeliger als beim E36, da die hintere innere Ecke der Konsole nicht verschraubt sondern bloss unter eine Kante geklemmt wurde. Also warum sollte so eine Gurtpeitschenbefestigung nicht auch beim E36 funktionieren ???


Grüße
Carsten

Bearbeitet von - Carstenh am 08.08.2008 19:33:18
resonic
Also bei mir sind die Sparco Vollschalen mit seitlichen Halterungen direkt am Bodenblech festgeschraubt und vom Münchener TÜV in Unterhaching völlig problemlos per Einzelabnahme eingetragen worden. Natürlich in Kombination mit dem Umschreiben auf Zweisitzer und H-Gurten mit E-Zeichen. Dass solche Sitze "illegal" oder nicht eintragbar wären ist völliger Blödsinn^^ Wer mir das nicht glaubt der kann in meinen Fahrzeugschein werfen :P

Was die Gurtpeitsche angeht, hängt bei mir die Öse vom H-Gurt am Getriebetunnel nicht an der Verstärkungsplatte sondern gleich an der seitlichen Sitzhalterung, der TÜV meinte zu mir da kann es bleiben, da es auch bei Originalsitzen ja so ist und die daher damit kein Problem hätten. Also da musste ich nicht mal die Herren für meinen Umbau begeistern, sondern die habens gleich akzeptiert.

Bearbeitet von - resonic am 12.10.2008 21:10:52
Slalomfahrer84
Hi!
Fahr einfach zum anderen Tüv.
Die gurte kannst ruhig an der konsole feste machen. Mein Compact ist auch für Slalom und alles eingetragen. Mußte zwar mehrere Tüv Prüfer anfahren aber am ende alles geklapt.
Wo fährst den Slalom?
MFG Stefan
Gr33nAcid
nur weil es der tüv einträgt, muss es noch lange nicht legal sein. ich berufe mich auf meinen tüv, und ich war bei 3 unterschiedlichen stellen, und alle sagten: vollschalen werden in normalen kfz NICHT von denen eingetragen.

Und das Porsche und Co mit sowas ab Werk daher kommt, liegt daran, das die sich das teuer erkaufen mußten! dann kann ich ja auch sagen: warum ist der lambo ab werk lauter als mancher bmw mit ner riesen nachträglichen verbauten abgasanlage? mal drüber nachdenken ;)
Carstenh
Nachtrag:

Habe meinen E36 jetzt auch fertig. Der Gurt ist an der oben besprochenen Stelle auch an der Konsole (exakt mit dem Bolzen, der die Konsole auf dem Fahrzeugboden fixiert) befestigt.

Das gab hier beim TÜV kein Problem.
Slalomfahrer84
Zitat:


nur weil es der tüv einträgt, muss es noch lange nicht legal sein. ich berufe mich auf meinen tüv, und ich war bei 3 unterschiedlichen stellen, und alle sagten: vollschalen werden in normalen kfz NICHT von denen eingetragen.

Und das Porsche und Co mit sowas ab Werk daher kommt, liegt daran, das die sich das teuer erkaufen mußten! dann kann ich ja auch sagen: warum ist der lambo ab werk lauter als mancher bmw mit ner riesen nachträglichen verbauten abgasanlage? mal drüber nachdenken ;)

(Zitat von: Gr33nAcid)




Wenn der Tüv keine legale eintragung macht wer dann?
Vollschalen werden eingetragen wenn da drin steht: Vollschalensitz ..... i.verb.m.konsole ..... sowie 4 punktgurt .....Sitzpositzion ist vor Fahrtantritt durch schraub befestigung anzupassen. In dem forum sind so viele die vollschalen haben und auch eingetragen haben.
Das kann ja nicht alles ilegal sein.
Die regel heist der sitz muß verstellbar sein. (der sitz oder die konsole vestellen ist das gleiche.

MFG Stefan soll nicht böse gemeint sein;-)
resonic
Zitat:

Wenn der Tüv keine legale eintragung macht wer dann?
Vollschalen werden eingetragen wenn da drin steht: Vollschalensitz ..... i.verb.m.konsole ..... sowie 4 punktgurt .....Sitzpositzion ist vor Fahrtantritt durch schraub befestigung anzupassen. In dem forum sind so viele die vollschalen haben und auch eingetragen haben.
Das kann ja nicht alles ilegal sein.
Die regel heist der sitz muß verstellbar sein. (der sitz oder die konsole vestellen ist das gleiche.
MFG Stefan soll nicht böse gemeint sein;-)
(Zitat von: Slalomfahrer84)



Genau so und nicht anders! Danke für die kurze Zusammenfassung :)

Bearbeitet von - resonic am 13.10.2008 22:27:12