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HouseMeisterKL
Hauptthema:
Hallo, wollte morgen meine Dreieckslenker wechseln und danach müsste ja die spur eingestellt werden. Das Problem ist aber das ich dieses mache weil der TÜV es beanstandet hat. Beim TÜV muss ich bis zum 31.05 sein. Jetzt wollte ich aber mit dem Spur einstellen warten bis ich in 2-3 Wochen mein Fahrwerk bekomme und dieses dann auch einbauaen kann.

Kann ich solange ohne die Spur einzustellen fahren oder gibt es da schwierigkeiten?
inikz
ich glaube du meinst die Querlenker!

wenns nur 2wochen sind kannst schon damit rumfahren wenns nich grad teure reifen sind, können sich nähmlich geg. falsch abfahren
Doug 318Ti
Spur muss nicht zwingend eingestellt werden, solange du nicht an den Spurstangen fummelst wird auch die Spur nicht verstellt !
SK-BMW
Wenn du die querlenler wechselst, musst du nicht Spur einstellen lassen. aber nach dem einbau deines fahrwerk wäre es schon empfenhlenswert..
Janky
Zitat:


Wenn du die querlenler wechselst, musst du nicht Spur einstellen lassen. aber nach dem einbau deines fahrwerk wäre es schon empfenhlenswert..

(Zitat von: SK-BMW)




Das ist ja mal wieder sehr klug.... sehr sehr klug....

Jeder Querlenker hat andere Maße, es ist ja nicht jeder Querlenker auf den mm genau gleich, bei Querlenkerwechsel: Spureinstellung nötig, ich finde es echt unklug sowas hier rein zu schreiben, das man bei Querlenkerwechsel nicht die Spur einstellen muss, der hat wohl keine Ahnung!

@ Doug 318Ti + @ SK-BMW

Woher habt ihr denn diese Weisheit???

@ HouseMeisterKL

Spureinstellen kannst auch nach 2-3 Wochen machen, ist sogar empfehlenswert, da sich die Lager und Gelenke etwas bewegen müssen.
Nach dem Fahrwerkeinbau würde ich Spureinstellen lassen, jetzt brauchst du es nicht zu machen.
Ps. TÜV kannste auch etwas überziehen, kein Problem. Für dich würde es innerhalb der Monatsfrist keine Kosten haben, wenn dich die Sherrif´s anhalten danach 15,00EUR. Würde ich aber lieber riskieren als doppelt Spur einstellen zu lassen!

Auszug:

Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):

* Zwei bis vier Monate : € 15,--
* Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
* Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

* Bis zu zwei Monate: € 15,--
* Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
* Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
* Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg

Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.


Bearbeitet von - Janky am 26.05.2008 13:29:02
Doug 318Ti
;) Ja ja Du Google Mechaniker !



Zu deiner Frage...

Die weisheit kommt von der Praxis ;) Am besten lernt man es wenn man es Täglich macht bzw. machen muss ;)


Sorry wenn ich zu direkt war ;) Habe es mal geändert !





Bearbeitet von - Doug 318Ti am 26.05.2008 17:21:52
LatteBMW

Sacht mal, habt ihr Fieber oder was? Kommt mal bitte etwas runter und versaut nicht den ganzen Thread mit irgendwelchen OffTopic.

Bearbeitet von - LatteBMW am 26.05.2008 17:07:33
Janky
Bei Querlenkerwechsel muss Spur eingestellt werden, schon oft diskutiert und eigentlich kein Thema.

Und persönliche Ansprachen finde ich echt kindisch, beim Thema bleiben!