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Eric78
Hauptthema:
Hey

Ich vermute mal, das fast jeder, der was bekommen würde, auf seinen Steuerbescheid den Wiederspruch eingelegt hat, und die aussetzung der Vollziehung!!!

HAT DENN AUCH SCHION JEMAND DIE KOHLE VOM 1. BIS 20. KILOMETER BEKOMMEN?

Habe Teilwiederspruch bestätigt bekommen etc.. aber kam bis dato noch keine Kohle.
Ist jetzt seit dem Schreiben vom FA 14 Tage her.

Gruß
plop
das kann auch ne ganze weile dauern bis du die kohle bekommst...

hab mal auf ne rückzahlung fast n jahr gewartet..

würd aber trotzdem regelmässig den bearbeiter auf dem bescheid anrufen und fragen wie weit der stand is...
ist ma wieder typisch...aber wehe man selbst is bei denen n tag hinterher..

Bearbeitet von - plop am 17.04.2008 08:59:04
Eric78
Jo du sagst es ;o)

Der Hammer war ja das Antwortschreiben vom FA. 3 Seiten lang. Mit so viel Fachchinesisch, das ich meinen Chef erst mal fragen musste, ob der kapiert ;o) was die mir das Schreiben. Aber so wie er es übersetzt hat, scheinen die das schon aktzeptiert zu haben, und die Kohle sollte kommen.

Ist eben nur die Frage wann ;o)

Wilhelmidelta
Ich hab sie bekommen, darf sie aber mit Zinsen zurückblechen, sollte die Abzocke mit der Pendlerpauschale doch durchkommen. Also wer sie kriegt, schön beiseite legen!
shgfa
Alle die in Niedersachsen leben, bekommen einen vorläufigen Bescheid und die KM Pauschale wird erst ab dem 21. KM angerechnet.

Sobald die Entscheidung des Verfassungsgreicht vorliegt werden entweder die Differenzbeträge erstattet oder es bleibt wie es ist.

Es brauch nicht jeder einzeln Widerspruch einlegen.

Einfach mal auf den Bescheid gucken ob dort vorläufig in Bezug auf die KM Pauschale steht.
Christian Sch.
Zitat:


Sobald die Entscheidung des Verfassungsgreicht vorliegt werden entweder die Differenzbeträge erstattet oder es bleibt wie es ist.

Es brauch nicht jeder einzeln Widerspruch einlegen.

Einfach mal auf den Bescheid gucken ob dort vorläufig in Bezug auf die KM Pauschale steht.

(Zitat von: shgfa)




Genau so ist es in BaWü auch.
BlackPJ80
Zitat:


......, schön beiseite legen!

(Zitat von: Wilhelmidelta)




dumm nur das vom Finanzamt 6 % Zinsen per anno kalkuliert werden. Da muss der Betrag gut angelegt werden um da mithalten zu können.

dann besser auf den Teileinspruch verzichten, es sei den ihr braucht jedtzt schnell das Geld.
güttl
Zitat:



Genau so ist es in BaWü auch.

(Zitat von: Christian Sch.)




Im Sächsischen ebenso...
Das mit den 6% Zinsen ist die größte Sauerei!! Im umgedrehten Fall gibts nämlich nix....
Eric78
Und aus NRW jemand schon was bekommen? ;o)

Eigentlich habt Ihr ja Recht und man sollte, selbst wenn man vom 1.-20.km auf den Wiederspruch erstattet bekommt, besser es weg zu legen. So wie unsere Politiker drauf sind bzw. unser Herr Finanzdirektor, lassen die sich selbst wenn die Richter für den Bürger des Mittelstandes entscheiden, mich Sicherheit sofort irgend was anderes Dolles einfallen.

Bin mal gespannt... schau ab und an mal auf der Internetseite vom Bundesverfassungsgericht, ob schon ein Termin fest steht. NIX..

Meine aber gehört zu haben, das es seit einigen Jahren wohl der Fall ist, das daß Finanzamt auch Verzugszinsen ab 1 Monat nach Eingang des Wiederspruchs zahlen muss. War glaub ich auch mal so ne Verfassungssache.. weils ja ungerecht ist, das Finanzämter Zinsen nehmen dürfen, Sie selbst aber keine zahlen. ;o)

.....

Gruß ;o)

Bearbeitet von - Eric78 am 29.04.2008 12:35:26
Linne
Hat jemand vielleicht ne Vorlage für das Widerspruchsschreiben parat?
BMW-86
Zitat:


...
würd aber trotzdem regelmässig den bearbeiter auf dem bescheid anrufen und fragen wie weit der stand is...

(Zitat von: plop)




schon mal drann gedacht warum das so lange dauert ?
Wilhelmidelta
Das mit den 6% Zinsen IST in der Tat eine Schweinerei, aber ich hab den Zaster lieber auf dem Konto und zahls im Zweifelsfall zurück, als daß die damit noch ne Rate vom Dienst Phaeton blechen...... :-)