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njusis
Hauptthema:
hallo hab ne merkwürdige frage im kopf und zwar ist es strafbar jemand im kofferaum zu transportieren und wie hoch ist die strafe falls man damit erwischt wird
wäre schon praktisch wenn es nur ne 10 euro strafe wär dann könnte man es riskieren wenn der wagen wieder mal voll ist
Airborne
Dürfte schonmal Geld kosten, weil die Person nicht angeschnallt ist!
Dann wirds wohl auch drauf ankommen, ob die Person blutleer, gefesselt/geknebelt ist, Betonschuhe anhat usw......

Lass mich raten, du bist so ziemlich der Einzigste in deinem Freundeskreis der nen Lappen UND ein Auto hat und jeder will nach ner Sauftour bei dir mitfahren weils so cool ist....kenn ich von früher, hatte auch mal 10 Leute im Corsa!
Hau zusätzlich 4 Leute in dein Auto, der Rest soll sich ein Taxi nehmen, von der Mutti chauffieren lassen oder dir richtig Spritgeld für 2 Fahrten geben!

MfG

Bearbeitet von - Airborne am 05.03.2008 07:14:19
JapaneseSilver
"die is nur im plastiksack weils kalt war ..." *g*

Lass lieber bleiben ;-)
318ci_2001
beim bundesheer haben wir das mal gemacht^^ sind in einem alten 5er bmw zu 8 drinnen gewesen, allerdings nur für die 5minuten fahrt vom truppenplatz ins dorf ;)

6 leute im auto, ich und ein freund im kofferraum. das bescheuerte war allerdings, dass wir alle in uniform waren und dann mitten auf der straße vorm lebensmittel geschäft ausgestiegen sind. zum glück haben damals alle nur blöd geschaut aber nicht die kaserne oder polizei angerufen ;)

zurück sind wir dann aber in 2 fahrten hehe

lustig war es allemal aber nochmal machen würd ich es nicht. noch dazu will ich gar nicht daran denken was passiert, wenn man in einen unfall reinkommt oder einem einfach hinten jemand renifährt..

Bearbeitet von - 318ci_2001 am 05.03.2008 08:19:59
E36-Freak
Ideen habt Ihr...

Wie erwähnt würde ich es alleine aus versicherungstechnischen Gründen nicht machen, stell Dir mal vor, da knallt Dir irgendein Vollpfosten hinten drauf.

Wenn es "gut" läuft, dann darf er nur aussteigen, wenn es schlecht läuft §23 Sie führten blabla, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmässig war 50 Euro 3 Punkte

Möchte dazu nochmal erwähnen, das wir vor zig Jahren in den 80ern mal mit nem Käfer in Hannover angehalten wurden...mit zehn Personen :-)) war schliesslich auch mal jung...
Hounddog
es ist nicht erlaubt!

passiert bei einem bekannten. Der mit vollbesetzten auto und einer Fruendin im kofferraum gefahren ist.

Wie es kommen sollte, ist ihm an der Ampel hinten einer richtig draufgefahren.

Die im Kofferraum hatte ne Gehirnerschütterung und musste 2 wochen mit Halskrause rumrennen.

Versicherung hat in dem Fall natürlich keinen Cent gezahlt!

Falls du dann auch noch in Probezeit bist. Siehst du deinen schein so schnell nicht mehr!

Allein dein Gedanke es zu riskieren, finde ich schon Grob fahrlässig! lass den scheiss lieber! ;)

Grüße

Bearbeitet von - Hounddog am 05.03.2008 11:47:35
Toxin
Zitat:



Dann wirds wohl auch drauf ankommen, ob die Person blutleer, gefesselt/geknebelt ist, Betonschuhe anhat usw......


Bearbeitet von - Airborne am 05.03.2008 07:14:19

(Zitat von: Airborne)






*los lach*
mb100
Zitat:


Zitat:



Dann wirds wohl auch drauf ankommen, ob die Person blutleer, gefesselt/geknebelt ist, Betonschuhe anhat usw......


(Zitat von: Airborne)






*los lach*

(Zitat von: Toxin)




Wieso? Dann wirds tatsächlich möglicherweise strafbar. Auch ist entscheidend, ob die Person freiwillig in den Kofferraum geklettert ist oder hineingeklettert wurde... *pruuuust*

Aber ernsthaft: Eine Vorschrift, die das Mitfahren im Kofferraum unter Strafe stellt (also strafrechtlich gesehen) ist mir nicht bekannt und wirds sicher auch nicht geben. Aber ne Ordnungswidrigkeit sollte es schon sein. Ich jedenfalls halte § 21 II StVO für einschlägig. Da steht:

Zitat:

Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. (... und noch ein paar Ausnahmen)



Weiterhin dürfte ein Verstoß gegen die Gurtpflicht (§ 21a I StVO) vorliegen. Und beides wird über § 49 StVO und § 24 StVG zu ner Ordnungswidrigkeit...
RaverOnDope
Es dürfen nur soviel Personen transportiert werden, wie auch Sitzplätze mit Gurt vorhanden. Ist doch eigentlich seit Besuch der Fahrschule bekannt. Sagt einem aber irgendwie auch schon der gesunde Menschenverstand ;)
Peppitsch
Es DÜRFEN mehr Personen mitgenommen werden als Sitzplätze und Anschnallgurte vorhanden sind.

War zumindest so als ich Führerschein gemacht habe (1997/1998), wurde vom Gesetztgeber damals EXTRA nicht geschlossen (die Gesetzteslücke) wegen Kinderreicher Familien....

Wichtig war nur, dass man ab 9 Personen einen Personenbeförderungsschein hatte, die vorhandenen Anschnaller ausgenutzt werden und der Fahrer in seiner Sicht und Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt ist.

Ob das immer noch so ist, weiß ich nicht, damals war es aber auf jeden Fall so.

Versicherung hat aber auch schon damals nicht gezahlt.
Weiß-Blau
So hab nun mal mein ehemaligen Fahrlehrer gefragt:
Mit dem Führerschein Klasse B dürfen bi szu 8 Personen transportiert werden! Es müssen aber alle sitzplätze mit angurtmöglichkeit genutzt werden. erst dann ist nicht mehr strafbar!
Des weiteren darf die person oder Personen im Kofferraum nicht den anschein erwecken das sie eine Leiche ist !

soweit von meim fahrlehrer!

In wie weit das nun Versicherungstechnisch geregelt wird hat er mir nicht sagen können!
Nur den Rat; Er würd mir empfehlen es nicht zu probieren!

mfg Michi
E36-Freak
Die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze ist entscheident..das war auch schon 1982 so, als wir zu zehnt im Käfer angehalten wurden..
a1exander
Ich kann mich auch noch lebhaft dran erinnern als wir damals zusammen mit unseren Nachbarn (die beiden Mamis und wir Kids) nach Rosenheim zum Kleidung kaufen gefahren sind.
Marie und ich saßen immer im Kofferraum^^

Naja ich persönlcih habs nicht gern wenn de Bude so voll ist. Nehm nur soviel Leute wie Sitzplätze mit....keine Widerrede.

Ahja am Samstagabend simma zu 6 in ne alten A-Klasse heimgefahren von ner Feier. Ham ned mehr als 80km/h geschafft^^ Wobeis der Besitzer auf die Schaltkünste seiner Freundin geschoben hat die als Einzige nix getrunken hat und somit gefahren ist.

Bearbeitet von - a1exander am 05.03.2008 19:58:36
V8-Fetischist
sind auch letztens von ner party nachhause gefahren und einer saß im kofferaum unterm trennetz ,finde beim touring kann man das mal machen aber in ner lilo oder so würde ich glaube nach ner weile panik bekommen.

so wie Peppitsch das beschrieben habe ich das auch schon in der auto bild gelesen bzw auch in der fahrschule gelernt

aber versichrung zahlt nix,wenn was passiert

mfg felix



Bearbeitet von - V8-Fetischist am 05.03.2008 19:56:01
Maveric
Zitat:


als wir zu zehnt im Käfer angehalten wurden..

(Zitat von: E36-Freak)




BEWEISE!!!
E36-Freak
Zitat:


Zitat:


als wir zu zehnt im Käfer angehalten wurden..

(Zitat von: E36-Freak)




BEWEISE!!!

(Zitat von: Maveric)




gibts nicht....frage mich offengestanden wie wir das hinbekommen haben, ohne das die Achsen gebrochen sind...die Kollegen habens aber mit Humor genommen...wollten den Busführerschein sehn :-))
wms
Ich bin auch mal mit nem vollbesetzten E30 Coupe auf ne Party und im Morgengrauen mit 4 frisch aufgerissenen Mädels zusätzlich wieder Heim.(Also insgesamt zu 9.)Würde so was aber heute auch nich mehr machen.Ja ja jung und dumm....
Börny
ein paar kumpel und ich waren vor 3 oder 4 jahren mal richtig gut weg und jeder wollte was trinken, der weg war weit nach hause und so ham wir uns entschieden im auto zu pennen.. war n alter passat von meinem kumpel.
haben dann auf einem ruhigen parkplatz in der nähe eines mc donalds gepennt, 2 mann im kofferraum von dem variant. der besitzer vom passat war einer von denen im kofferraum. der hat sich so dermaßen die hucke voll gesoffen, dass wir ihn am schluss zum auto getragen haben. als wir alle aufgewacht sind und die nummer 2 im kofferraum rausgeklettert ist, ist unsere suffleiche aufgewacht, hat aus dem kofferraum gekotzt und ist dann ganz dämlich kopfüber rausgefallen und hat weitergeschlafen auf dem boden.. blöderweise war der parkplatz wohl der parkplatz der kirche, nicht weit weg und da wir im erzkatholischen bayern sind gingen da jetzt blöderweise sonntag morgens um 9:30 ne ganze menge vor allem älterer leute zur kirche und natürlich an uns vorbei..
wir ham uns natürlich auch etwas geschämt, unseren kumpel gepackt, in den kofferraum geschmissen, einmal ums eck gefahren auf den mc parkplatz und dann zu mäckis zum frühstücken. den anderen haben wir natürlich im auto liegen lassen..
fünf minuten später kommt ein grün-weißer-partybus vorgefahren, zwei polizisten kommen zum mc donalds rein und fragen, wer der fahrer von dem passat sei. als mein kumpel, der uns nach hause fahren sollte die hand hebt, hat er schon die 8 dran und wird zur befragung in den vw-bus verfrachtet..
irgendjemand der kirchenbesucher hatte die polizei verständigt, weil da einer einen leblosen körper in den kofferraum gewuchtet hat und abgehauen ist! *lol*

passiert ist natürlich nix, ausser der ermahnung, dass wir doch vor dem fahren noch unsere restpromille abwarten sollten..

Bearbeitet von - börny am 05.03.2008 22:06:36
Börny
Zitat:


Ich bin auch mal mit nem vollbesetzten E30 Coupe auf ne Party und im Morgengrauen mit 4 frisch aufgerissenen Mädels zusätzlich wieder Heim.(Also insgesamt zu 9.)Würde so was aber heute auch nich mehr machen.Ja ja jung und dumm....

(Zitat von: wms)




es gab kein e30 coupe! nur einen zweitürer! vorsicht! manche können hier echt austicken deswegen..
wms
Ja weiß ich, find ich aber irgendwie blöd 2 türige Limo,4 türige Limo.Naja sorry falls ich nen E30 Freak ans Bein gepinkelt habe lol

Bearbeitet von - wms am 05.03.2008 22:44:36
RaverOnDope
Zitat:


Es DÜRFEN mehr Personen mitgenommen werden als Sitzplätze und Anschnallgurte vorhanden sind.

War zumindest so als ich Führerschein gemacht habe (1997/1998), wurde vom Gesetztgeber damals EXTRA nicht geschlossen (die Gesetzteslücke) wegen Kinderreicher Familien....

Wichtig war nur, dass man ab 9 Personen einen Personenbeförderungsschein hatte, die vorhandenen Anschnaller ausgenutzt werden und der Fahrer in seiner Sicht und Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt ist.

Ob das immer noch so ist, weiß ich nicht, damals war es aber auf jeden Fall so.

Versicherung hat aber auch schon damals nicht gezahlt.

(Zitat von: Peppitsch)



Absoluter Käse! Laut deiner Aussage kann ich mir den Kofferraum eines Touring voll mit Kindern packen wenn die restlichen Sitze schon belegt sind, hauptsache ich kann nach hinten raus gucken? Das ich nicht lache *lol*

Bearbeitet von - raverondope am 05.03.2008 23:39:44
ELDIABLO
wenn es ein e36 coupe gibt dann gibt es auch ein e30 coupe.zumindest weiß jeder egal ob bmw fan oder nicht was gemeint ist wenn man e30coupe sagt.
Doedelhai159
Zitat:


wenn es ein e36 coupe gibt dann gibt es auch ein e30 coupe.zumindest weiß jeder egal ob bmw fan oder nicht was gemeint ist wenn man e30coupe sagt.


(Zitat von: ELDIABLO)




jemand der sich mit bmws auskennt, haut dir dafür einpaar vorn latz.

e30 is eine 2türige limosine, der e36 isn coupe. das liegt nicht an der anzahl der türen.
der cls ist auch ein coupe und hat 4 türen.

offensichtlich musst du dich nochmal schlau machen was ein coupe ausmacht. definitiv nicht die anzahl der türen.

tss.. e30 coupe....
daniel.krueger
Seit wenigen Jahren gilt folgendes:


§21 StVO:

In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.


Diese Regelung wurde vor wenigen Jahren eingeführt. Ich habe noch eine alte StVO von 2004 hierzuliegen, da gibt es diesen Paragraphen in der Form nicht. Bis zur Einführung des o.g. Paragraphen gab es keine Vorschrift darüber, wieviele Personen in einem PKW mitgenommen werden durften, es gab lediglich die Vorschrift, daß Personen, die auf einem Sitzplatz mit Gurt sitzen auch angeschnallt sein mußten.
Bis zu diesem Zeitpunkt waren also nur 2 Vorschriften relevant:
1. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges und
2. Insofern der Fahrer keinen Personenbeförderungsschein hat, dürfen generell nur 9 Peronen mitfahren.