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neuhier08
Hauptthema:
Ich möchte ein Raid Lenkrad verbauen leider hat mein BMW aber Airbag , habe ich eine Chance oder haut das nicht hin ?
SirHanSolo
nein, geht nicht.
das kleinste raid airbaglenkrad hat einen 32cm kranz... hab ich auch verbaut!

Bearbeitet von - SirHanSolo am 14.02.2008 10:19:26
shgfa
Willst Du den Airbag denn beibehalten oder rauswerfen?
Timee
kannst ja das rückrüst kit von raid nehmen, dann kannste auch ein 30er fahren, nur halt ohne airbag.
neuhier08
Der Airbag kann meinetwegen raus , muss ich nicht haben das Teil.
wo kann ich denn nützliche Tips nachlesen ?
shgfa
Brauchst eigentlich keine Tips, sondern lediglich den Rückrüstadapter von Raid, den du jedem Teilehändler bekommen kannst, ist sogar ne Einbauanleitung mit dabei.
xc10
...schritt für schritt...rückrüstkitt rein, entsprechend von der werkstatt bestätigen lassen, 30 er drauf....ab zum tüv und einzelabnahme machen lassen.

stan
Christian Sch.
Wenn du einen E36 mit Fahrerairbag hast, ist das kein Problem. Auch das 30er mit Einzelabnahme nicht.

Hast du einen der neueren mit Doppelairbag wird es schwierig es eingetragen zu bekommen, da sich die Vorschriften und die Verfahrensweisen für solche Umrüstungen verschärft haben.
shgfa
Wie sieht es denn eigentlich mit dem Gurtstraffer aus, muss ich den ändern wenn ich den Airbag, quasi raus nehme.
Doedelhai159
da ich ja hier son bissl der moralapostel bin, hab ich mal was rausgesucht, damit ich jetzt nichnochmal den airbag-vortsag halten muss:

.::PUSH ME::.
ratkiller
danke du moralapostel =)
bin auch grad am überlegen, aber werd wohl in den sauren apfel beissen und mir son M3 Lenkrad mit Airbag kaufen... bleibt ja ned viel übrig wenn ich ned ewig viel fürn Raid investieren mag =)
neuhier08
Zitat:


Wenn du einen E36 mit Fahrerairbag hast, ist das kein Problem. Auch das 30er mit Einzelabnahme nicht.

Hast du einen der neueren mit Doppelairbag wird es schwierig es eingetragen zu bekommen, da sich die Vorschriften und die Verfahrensweisen für solche Umrüstungen verschärft haben.

(Zitat von: Christian Sch.)




Hi ,
Es ist ein 316i compact bj.95 mit Fahrer und Beifahrer Airbag.
shgfa
jetzt mal ne dumme Frage von einem mit wenig Plan von der ganzen Airbagtechnik; Wenn ich mir einen Rückrüstadapter von Raid hole und den einbaue ist doch nur der Fahrerairbag demontiert und der Beifahrerairbag geht dann noch oder habe ich da nen kompletten Denkfehler drinne?

Weil aus dem Grund verstehe ich dann nicht warum es bei nach Faceliftmodellen mit Beifahrerairbag ein Problem gibt.

Christian Sch.
Zitat:


jetzt mal ne dumme Frage von einem mit wenig Plan von der ganzen Airbagtechnik; Wenn ich mir einen Rückrüstadapter von Raid hole und den einbaue ist doch nur der Fahrerairbag demontiert und der Beifahrerairbag geht dann noch oder habe ich da nen kompletten Denkfehler drinne?

Weil aus dem Grund verstehe ich dann nicht warum es bei nach Faceliftmodellen mit Beifahrerairbag ein Problem gibt.



(Zitat von: shgfa)




Technisch geht sicherlich der Beifahrerairbag noch. Die Lampe ist ja auch aus. Es ist einfach ein rechtliches Problem. Bei den Modellen mit Doppelairbag ist der Airbag ein Bestandteil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Daher wird auch jedem Prüfer davon abgeraten bei diesen Autos den Airbag auszutragen, da keiner weiß, ob das Auto ohne Airbag das geforderte Crashverhalten hat.

Ähnlich ist es mit Austragen von Sicherheitsgurten oder Servolenkung oder Teilen der Fahrgastzelle.
shgfa
Alles klar, Danke für die Erklärung!
xc10
hallo christian,

ist interessant...also meiner ist 9/94, hat fahrer- und beifahrerairbag...aber mit der austragung war eigentlich kein problem...naja, 2 deiner kollegen wollten nicht, der dritte wollte dann :-) aber die argumentation verstehe ich trotzdem nicht.

kannst du da noch bischen futter liefern, rein interesse halber und was bedeutet ihr habt die empfehlung...heisst das ihr dürft, aber es wird nicht gern gesehen ?

danke für info, stan
Christian Sch.
@XC10:

Es gibt keine konkrete Vorschrift, dass ein Auto einen Airbag haben muss.
Das Problem ist aber, dass die neueren Modelle gewisse Crash-Vorschriften erfüllen müssen und da sie die Tests mit den Serienmäßigen Airbags gefahren haben, weiß niemand, ob das Auto ohne Airbag die Vorschriften erfüllt.

Wenn man jetzt den Airbag mit Gutachten austrägt, erfüllt man zwar den §19 StVZO, da ja ein Gutachten vorhanden ist, aber man verstößt gegen §30(2) StVZO, wo es heißt:

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1.ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2.die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.

Solange nichts passiert, gibt es keine Probleme. Wenn aber der Fahrer beim Crash auf die starre Lenksäule knallt und die hinterbliebenen einen guten Anwalt haben, sitzt der Prüfer mit im Boot. Daher rät die technische Leitung uns von der Austragung ab, was quasi eine interne Dienstvorschrift ist.
xc10
ah, ok, danke für die info...klingt für mich "semi-plausibel", also bei neuen autos die mit airbag crash-tested sind nachvollziehbar...aber bei nem e36 der auch ohne, bzw. mit einem ausgeliefert wurde zu unterscheiden obs einer mit einem oder zwei ist, finde ich relativ weit hergeholt.

aber nicht gegen dich, bitte nicht falsch verstehen, zweifele nur an der sinnhaftigkeit der anweisung in diesem speziellen fall.

stan
Doedelhai159
zum airbag gehört ja noch einige andere sachen.

wenn ein auto kein airbag hat, dann hat es normalerweise eine absorbierende lenksäule.

dh wenn du ein airbag ausbaust, wirst du nicht nur mit dem lenkrad-abdruck im gesicht davonkommen.
xc10
bin ich komplett bei dir hai, zweifele nur in dem konkreten fall, ob es beim e36 zwei verschiedene lenksäulen gibt...weiss ich aber nicht. und wenn, beim m3 cls wurde m.e. ein momo lenkrad ohne verbaut...welche lenksäule haben sie denn dann dem verpasst ?

stan
Doedelhai159
also konkret könnte ich dir jetzt nichts sagen, nur vermuten. wie der gurtstrammer arbeitet usw.

von welchem m3 cls redest du? ich wüsst jetzt nicht wo man ein momo lenkrad verbaut hätte.

cls gibs doch nur beim e46, und der hat sicherlich mindestens 4 airgabs
xc10
@ the mods....wir driften ab, wäre aber schön wenn ihr den thread trotzdem offen lasst...

hast recht hai...es gab keinen cls beim e36, nur nen "ltw", aber den hat jeder mit dem ich drüber gesprochen habe damals schon as cls bezeichnet (hab gerade mal telefoniert mit dem damaligen besitzer für den ich das fzg mal fahren durfte). der ltw war die leichtbauversion vom gt...und hatte das momo drin. wie es beim org. gt aussieht weiss ich nicht, bin ich nie gefahren.

eventl. hat ja jemand anderes hier erfahrung auf dem fzg.

greetz, stan
Christian Sch.
@xc10:

Bei E36 hast du natürlich Recht. Das Crashverhalten ist bin diesem Fall nicht anders als bei den Modellen mit Einzelairbag. Meine Aussage bezog sich generell auf neuere Fahrzeuge.
Egal ob E36 oder nicht bleibt der §30 StVZO der eigentlich den Ausbau des Airbagsystems eigentlich verbietet. Natürlich gilt das auch für die älteren Fahrzeuge nur da könnte man die Begründung liefern, dass das Auto ja nur wahlweise mit Airbag ausgeliefert wurde und somit ein nachträgliches Umbauen nicht gegen die Vorschriften verstoßen kann. Bei einem Auto das es nur mit Airbag gab fällt die Argumentation da schon schwerer.

P.S.: Mir persönlich ist es egal, was jeder einzelne macht und ob man einen Unfall eventuell besser überleben möchte oder nicht. Ich argumentiere nur aus Sicht des Verordnungsgebers, da ich das auch bei meinen Kunden machen müßte. Vor allem, da ich die Rückrüstung schon aus dem Grunde ablehnen würde, dass ich nicht später vor Gericht stehen möchte, weil irgend eine Frau oder Mutter es nicht einsieht, dass ihr Sohn seinen Schädel ins 30er Raid massieren wollte statt ins Luftkissen.

Bearbeitet von - Christian Sch. am 17.02.2008 13:44:19
xc10
hallo christian,

danke für die antwort...mir ging es hier auch nicht um sinn und unsinn eines airbagausbaus. das es nicht vernünftig ist ihn auszubauen weiss denke ich jeder, aber jeder sollte m.e. diese entscheidung selbst treffen. ging mir nur darum die argumentationskette gerade beim "sonderfall" e36 nachvollziehen zu können, denn z.t. sind mir die argumentationsketten deiner kollegen nicht immer schlüssig. hier macht es absolut sinn.

greetz, stan
Christian Sch.
Ich wollte das Thema auch nicht zu Sin und Unsinn lenken, denn das muss jeder wirklich selber entscheiden.
Schön, dass du meine Argumentation so nachvollziehen konntest, denn das finde ich in meinem Beruf relativ wichtig. Ich weiß, viele Kollegen versuchen sich nicht wirklich mühe beim erklären zu geben, aber ein Kunde ist immer nur wirklich zufrieden, wenn er versteht warum ich meine Entscheidung so getroffen habe wie ich sie getroffen habe.