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BmwBart
Hauptthema:
Hallo jung!Ich hab da mal ne frage!ICh hab mir NSW montiert habe aber keinen kabelbaum dran.Hab aber nächsten monat TÜV.Werden die was dazu sagen oder sind die egal?ich mein besser die NSW drinne zu haben als zwei löcher...mir wurden nämlich die kappen entwendet!
Danke schomal!!!!
ThaFreak
Wenn NSW dran sind, dann müssen sie auch funktionieren. Wird dann wohl als geringer Mangel eingestuft werden.
bmwfan85
hi was verbaut ist muss normalerweise auch funktionieren.
mfg
Schade´
schließe mich da an...wenn sieh am fahrzeug sind müssen sie auch funktionieren!
gruss,martin
tobibeck80
Der TÜV hat bei mir schon nen Mangel erstellt weil der NSW nen Steinschlag hatte!

gut war egal, sind e gelbe reingekommen...aber damit hatte ich echt nicht gerechnet.
DoubleH
Ja die müssen funktionieren beim TÜV. Clipst die halt davor raus und nach der HU wieder rein und gut ists
Christian Sch.
Normalerweise würde ich euch zustimmen. Früher war es eindeutig. Was dran ist, muss auch funktionieren.
ABER dank der ECE ist es heute anders. Da steht sinngemäß folgendes drin:

Eine lichttechnische Einrichtung gilt als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einsetzen eines Leuchtmittels betreibsfähig gemacht werden kann. Also wenn du Nebler dran hast, die nicht angeschlossen sind, ist es kein Mangel. Weiß aber nicht, welche ECE es ist.

Anders ist es, wenn die Teile betriebsbereit aber defekt (Steinschlag, Wasser, kaputte Glühlampe) sind. Das ist ein Mangel
matze85halle
hmmm wenn das stimmt, was "Christian Sch." schreibt, ist es also egal, so lange sie gar nicht angeschlossen sind und nicht funktionieren sollen!
ThaFreak
Zitat:


ABER dank der ECE ist es heute anders.
(Zitat von: Christian Sch.)




Haben die ECE-Richtlinien überhaupt irgendwas gutes gebracht?

Heute wissen ja nichtmal mehr die Polizisten und sogar Prüfer genau bescheid...

EDIT: Wenn ein Nebler defekt ist, mach ich einfach die Stecker weg und hab so keinen Mangel mehr?

Bearbeitet von - ThaFreak am 01.01.2008 13:44:39
daniel.krueger
daniel.krueger
@ ThaFreak:

Im Prinzip ja. Ich würde einfach das Relais rausziehen, das ist noch einfacher. Problem ist leider, daß sowohl die meisten Polizeibeamten als auch TÜV-Prüfer diese Regelung nicht kennen.


@ Christian Sch.:

So neu ist diese Regelung nicht, das gilt seit mindestens 25 Jahren. 1983 ist der Golf 2 auf den Markt gekommen und schon dieses Fahrzeug hatte ab Werk auf der rechten Seite eine Nebelschlußleuchte, die nicht angeschlossen war.
Starcrunch
Jeder zusätzliche Scheinwerfer der angebaut wird, muß auch funktionieren.
Es dürfen an der Front maximal 6 einzelne SW verbaut werden.
Sprich, Abblendlicht, Fernlicht und ggf nebel- oder Zusatz SW
daniel.krueger
@ Starcrunch:

Ich habe 2 Posts weiter oben den Text der ECE-REgelung verlinkt, der genau das Gegenteil beweist.
herr_welker
Druck dir mal die betreffende Stelle aus und geh zum TÜV.

Entweder lässt er's durchgehen, aufgrund dieser Richtlinie oder er schreibt dir einen leichten Mangel rein.

Bei mir hat er des letzte mal reingeschrieben, dass mein linker Nebelscheinwerfer ohne Funktion ist. War ein Wackelkontakt.
Goodboy85
Das ist schwachsinn die müssen nicht funktionieren, als ich im juli bei der dekra tüv machen lassen habe da hat mein einer nebelscheinwerfer garnichtmehr geleuchtet und die scheibe war gesprungen vom nebelscheinwerfer. Wenn du auf nummer sicher gehen willst klebst du einfach schwarzte folie über deine nebelscheinwerfer und das wars, das is für den tüv in ordnung ich bin auch ohne mängel durchgekommen
Christian Sch.
Zitat:


ECE R48 Punkt 5.22

http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1003100/R-48-Beleuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf

(Zitat von: daniel.krueger)




Danke Daniel. Genau diesen Punkt meine ich.
Wenn also beide Stecker ab sind oder die Scheinwerfer abgeklebt ist es erlaubt. In allen anderen Fällen, also z.B. wenn nur einer leuchtet, wenn das Glas kaputt ist, oder der Reflektor verrostet ist ist es ein geringer Mangel. Frei nach dem Grundsatz, was da ist, muss funktionieren. Was offiziell nicht da ist muss auch nicht funktionieren.

Wenn ein Prüfer einen defekten NSW übersehen hat wie im Fall von Goodboy ist das sein Fehler aber nicht allgemein gültig.
Goodboy85
übersehen hat er das nicht, das lassen die durchgehen wenn die nebelscheinwerfer abgeklebt sind! Ein bekannter von mir hatte mal ein ähnliches problem bei dem funktionierte ein nebelscheinwerfer und der andere war garnicht mehr vorhanden, hat er auch abgeklebt und alles war gut! Also mach dir mal nicht zu viel sorgen eine HU beim Auto ist nicht so wie eine HU vom Flugzeug wie einige das hier darstellen !!
Christian Sch.
Abkleben ist ja okay. Das wäre genauso wie abklemmen. Ich dachte nur aufgrund deiner Aussage die NSW´s wären nicht abgeklebt sondern halt einer defekt.
Goodboy85
Ja das stimmt von dem einen NSW war das glas gesprungen, das konnte aber keiner sehen da ich sie abgeklebt habe, sonst hätte es sicherlich probleme gegeben..
BmwBart
Danke jungs dann werd ich mal schaun.also ausklipsen und wider rein wird wohl die unproblematischere lösung sein.
Grosserhabicht
War auch letztenMonat bein TÜV.
Habe meine NSW auch ausgebaut weil ich einen Steinschlag hatte. Ohne NSW keinen TÜV!Oder ich hätte die Abdeckplatten haben müssen. Also habe ich Sie wieder eingebaut und bin mit geringen mängel überm Tüv gekommen.
Christian Sch.
Zitat:


War auch letztenMonat bein TÜV.
Habe meine NSW auch ausgebaut weil ich einen Steinschlag hatte. Ohne NSW keinen TÜV!
(Zitat von: Grosserhabicht)




Das ist aber ein komischer Prüfer gewesen. Wenn die NSW nicht da sind ist es okay. Es gibt keine Vorschrift, dass ein Fahrzeug Nebelscheinwerfer haben muss. Solange die Löcher in der Schürze nicht scharfkantig sind, ist alles erlaubt. Wenn das jemand anders sieht, solltest du ihn nach der Rechtsgrundlage fragen.
baba328i
warum schliest die teile nicht einfach an, das bischen kabel verlegen + reale sollt doch kein unlösbares problem sein.

Zitat:


Das ist schwachsinn die müssen nicht funktionieren, als ich im juli bei der dekra tüv machen lassen habe da hat mein einer nebelscheinwerfer garnichtmehr geleuchtet und die scheibe war gesprungen vom nebelscheinwerfer. Wenn du auf nummer sicher gehen willst klebst du einfach schwarzte folie über deine nebelscheinwerfer und das wars, das is für den tüv in ordnung ich bin auch ohne mängel durchgekommen

(Zitat von: Goodboy85)



soso schwachsinn ?!? abklegen ist auch ´ne sinnige mölichkeit.
MFG
Goodboy85
Hat doch niemand gesagt das die Lösung sinning sein muss, oder ?? Hauptsache man bekommt das Ergebnis was man möchte nämlich eine HU ohne Mängel !!
baba328i
janee, Abkleben ist schon in ordnung, wenn sie ohne funktion sind. wird wohl keiner beanstanden.halt ich für sinnvoll
aber defekte NSW weden beabstandet.
Schwachsinn ist das man bei der dekra tüv machen kann . aber ich glaub das hast schon selber gemerkt.
MFG
Grosserhabicht
@Christian
Musste auch meine Plasmascheiben vom Tacho ausbauen, da ich dafür keine ABE habe.
War auch das letzte mal das ich dort beim TÜV war !!Zu den NSW hat er gesagt wenn die Löcher dafür da sind mußen auch NSW verbaut sein oder die Abdeckkappen dafür montiert sein.
Mr.T1982
Hab meine NSW auch nicht angeschlossen bei mir wurde es vor 1 Jahr bemängelt!ist aber egal kommst trotzdem drüber!
Christian Sch.
Zitat:


@Christian
Musste auch meine Plasmascheiben vom Tacho ausbauen, da ich dafür keine ABE habe.
War auch das letzte mal das ich dort beim TÜV war !!Zu den NSW hat er gesagt wenn die Löcher dafür da sind mußen auch NSW verbaut sein oder die Abdeckkappen dafür montiert sein.

(Zitat von: Grosserhabicht)




Der Prüfer war echt nicht nett. Für die Tachoscheiben brauchst du keine ABE. Es ist nirgends vorgeschrieben wie der Tacho beleuchtet sein muss. Er muss nur beleuchtet sein und funktionieren.

Und die Löcher der Nebler ist für mich kein Mangel. Da wäre der Mangel ja fehlende Kappen und wozu sollen die denn gut sein, außer für die Optik.
maky
japp meine nsw halterungen waren beide gebrochen, auch damit kommt man durch ; )

entweder man hat welche drin (dann sollten sie auch funktionieren, zuwas hab ich sie denn?!?!) oder ich hau sie raus und dann gibts auch keinen mangel im tüv
Christian Sch.
Zitat:


japp meine nsw halterungen waren beide gebrochen, auch damit kommt man durch ; )

(Zitat von: maky)




Jep. Die meisten Mängel an den Nebelscheinwerfern sind geringe. Also auch, wenn beide kaputt oder ohne Funktion sind. Ein Erheblicher ist es nur, wenn die Anbaumaße oder die Schaltvorschrift nicht stimmen oder sie blenden.
Grosserhabicht
Es ging auch bei den Plasmascheiben nicht darum das sie blau leuchten ,sondern wegen dem Ziffernblatt ob es die richtige Geschwindikeit anzeigt.Er wollte halt eine ABE für die Scheiben oder ein nachweis das der Tacho geeicht ist.
Christian Sch.
Zitat:


Er wollte halt eine ABE für die Scheiben oder ein nachweis das der Tacho geeicht ist.


(Zitat von: Grosserhabicht)




Wenn du keinen LKW mit EG-Kontrollgerät fährst, war er nicht im Recht. Der Tacho muss nicht geeicht sein und solange kein konkreter Verdacht besteht, dass er falsch geht, ist das kein Mangel. Es ist also vollkommen legal die Scheibe gegen eine andere auszutauschen, die gleich beschriftet ist. Wenn jemand die Richtigkeit anzweifelt, muss er auch die kosten für eine Tachoprüfung bezahhen, wenn sich raus stellt, dass der Tacho in Ordnung ist. Einige Prüfer sind schon ganz schön übel...