Das Problem ist folgendes:
Für die Erstellung des Teilegutachtens wurde als Basis ein Fahrzeug mit Serienfahrwerk genutzt, dieses Wurde umgebaut und dann geprüft. Bei einem Fahrzeug mit M-Technik-Sportfahrwerk wurde diese Prüfung nicht durchgeführt. Normalerweise müßte im Gutachten stehen, daß die Verbaubarkeit in Fahrzeuge mit M-Technik-Fahrwerk nicht geprüft wurde.
(Ich könnte jetzt noch eine ganze Reihe anderer Fälle aufzählen, bei denen das auch so ist, das trifft nicht nur auf Fahrwerke zu.)
Hier findet Du u.a. eine Auflistung der Einzelteile des Nachrüstsatzes "M-Technik-Sportfahrwerk", da kannst Du sehen, welche Teile vom Serienfahrwerk abweichen. Ggf. kannst Du beim Einbau eines Fahrwerkes dann alle von der Serie abweichenden Teile, die nicht schon durch das neue Fehrwerk ersetzt wurden gegen Serienteile tauschen, das würde ich aber vorher einfach mal beim TÜV abklären, denn es macht m.M. wenig Sinn, z.B. die M-Technik-Stabilisatoren gegen Serienteile zu tauschen.