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T H E M A     R Ü C K B L I C K
L-OMS
Hauptthema:
Musste letztens beim Reifenwechsel feststellen dass mein stoßdämpfer VL defekt.

nun habe ich mir gedacht, ich bau mir direkt nen neues fahrwerk rein damit ich ruhe habe und nicht alle paar monate bei gehen muss.



habe mich dann nen bisschen umgeschaut nach fahrwerken und habe auch etwas gefunden von weitec.

Nun zum problem, dort steht das die fahrwerke bei meinem nicht verbaut werden darf weil ich momentan noch nen M-Fahrwerk drin haben. Die frage ist nun warum ? die achsgeometrie ist doch nicht anders als bei serie!?! aber warum darf es nicht verbaut werden?


selbst die bei der service line von weitec konnte mir nicht sagen warum, sonder nur dass es nicht verbaut werden darf.


ach noch zum auto

323i touring




mfg
L-OMS
?
daniel.krueger
Das Problem ist folgendes:

Für die Erstellung des Teilegutachtens wurde als Basis ein Fahrzeug mit Serienfahrwerk genutzt, dieses Wurde umgebaut und dann geprüft. Bei einem Fahrzeug mit M-Technik-Sportfahrwerk wurde diese Prüfung nicht durchgeführt. Normalerweise müßte im Gutachten stehen, daß die Verbaubarkeit in Fahrzeuge mit M-Technik-Fahrwerk nicht geprüft wurde.
(Ich könnte jetzt noch eine ganze Reihe anderer Fälle aufzählen, bei denen das auch so ist, das trifft nicht nur auf Fahrwerke zu.)

Hier findet Du u.a. eine Auflistung der Einzelteile des Nachrüstsatzes "M-Technik-Sportfahrwerk", da kannst Du sehen, welche Teile vom Serienfahrwerk abweichen. Ggf. kannst Du beim Einbau eines Fahrwerkes dann alle von der Serie abweichenden Teile, die nicht schon durch das neue Fehrwerk ersetzt wurden gegen Serienteile tauschen, das würde ich aber vorher einfach mal beim TÜV abklären, denn es macht m.M. wenig Sinn, z.B. die M-Technik-Stabilisatoren gegen Serienteile zu tauschen.
Kobold
kannst du einbauen, das ist kein problem.

Es kann dir nur je nach tüv-prüfer passieren, dass es keine abnhame nach §19.3 wird, sondern eben als einzelabnhame, was eigentlich in dem falle kein unterschied ist ausser beim preis und dass der mann vom tüv vielleicht die fahrzeughöhe neu ermittelt und nicht aus dem gutachten übernehmen kann.

war bei mir das gleiche...

Gruß, Frank
L-OMS
ey cool !! danke für eure sehr aufschlussreichen antworten.... in anderen foren .. bekommt man nur tips wie man nen reifen wechsel macht & dazu gesagt wie einfach das wechseln ist....
aber wenn man mal etwas genaueres wissen will wo richtige kenntnis gefragt ist gibt es garnichts!

btt:

bin jetzt am überlegen ob ich das weitec FW(40/20) verbauen soll oder eine H&R (40/15).

H&R ist natürlich um einiges besser denke ich nur meine "wunsch Tieferlegung" war 40/20. auch wegen der differenz zwischen den achsen, aber H&R ist doch schon besser oder?
was meint ihr?!?


mfg
oOFaCeOo
Nimm doch das Weitec GT oder GTX Fahrwerk

Hab ich auch drin. Somit kannst du deine
Tieferlegung direkt auf dein felgen/reifen
Setup anpassen. Grade weil du dir nicht sicher
bist welche Tieferlegung du haben willst, bist
du mit einem Gewindefahrwerk auf der sicheren
Seite.

Ich werde meine Tieferlegung demnächst auch nochmals nach unten korrigieren, mit dem
Fahrwerk ist das dann kein Problem.

Bearbeitet von - oOFaCeOo am 25.11.2007 00:31:58
Phönix Cabrio
Und wie stellt der TÜV fest, ob vorher überhaupt ein M-Fahrwerk verbaut war? Das geht nämlich nicht aus den Fahrzeugpapieren hervor.

Der TÜV sieht: Vorher keine Fahrwerkseintragung = Serie, hinterher Fahrwerk mit Gutachten = Eintragung...
Phönix Cabrio
Zitat:


[...] denn es macht m.M. wenig Sinn, z.B. die M-Technik-Stabilisatoren gegen Serienteile zu tauschen.


(Zitat von: daniel.krueger)


Moment ?! Da sind von Serie zu M-Fahrwerk unterschiedliche Stabis verbaut ???
L-OMS
ja die m FW haben etwas stärkere / dickere stabis