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Zierer323ti
Hauptthema:
hallo was kann ich machen wenn ich mein auto angelmeldet verkaufe ich mein versicherungstechnisch und polizei mäßig vom blitzen her???
mfg zierer
Maveric
Blitzermäßig:
Du hältst Datum und Uhrzeit ja fest kannst somit nachweisen das Du es dann und dann verkauft hast.

Ansonsten nicht mit schildern wegen Versicherung verkaufen. Nur ohne schilder.

Begründung hab ich schon gegeben, kuck mal in der suche.
Heckpropeller
Ab dem Moment des Verkaufes ist der Wagen dann bei deiner Versicherung immer noch gemeldet. Bloss wenn er Schaden hat oder macht muss er das mit der Versicherung abklären nicht du. Er ist ab dem Zeitpunkt bei deiner Versicherung gemeldet. Muss bei Schaden die volle Verantwortung übernehmen. Weiss das 100%ig! Beim Blitzen ist es wie schon erwähnt.
Maveric
@Heckpropeller
Falsch! Dies ist ein gefährlicher Irrglauben!


EDIT: Habe keine lust nochmal alles zu schreiben, daher belest Euch mal zum Thema 1 Monatige Nachhaftung.

Bearbeitet von - Maveric am 09.08.2007 20:16:47
Heckpropeller
So,so...Schön!Dann ruf mal bei der DEVK an. Habe da nämlich schon Probleme gehabt. Die haben dem komplett zur Rechenschaft gezogen. Ab dem Zeitpunkt wo der KV zustande kam ist der Käufer Versicherungshalter. Da würde ich mein Auto drauf wetten!!!!
Snake696
die versicherungen ist es egal ob der wagen verkauft ist,du bist der versicherungs nehmer und du übernimmst den schaden nicht der käufer,ich würde den wagen gleich morgen früh abmelden und dan verkaufen,der soll sich doch roteschilder oder kurzzeit kennzeichen besorgen.
Heckpropeller
Dann glaubt ihr es halt nicht. Hört sich vielleicht ein wenig unlogisch an, aber so ist es nunmal. Die Versicherungen holen sich ihr Geld schon und das bei den Richtigen! Aber bleibt standhaft bei eurer Meinung, ich wurde eines besseren belehrt. Denk mir ja sowas nicht aus.
Heckpropeller
Wichtig ist es hierbei natürlich einen rechtskräftigen KV vorzulegen und gegebenenfalls die Versicherung zu informieren!
Uwa
NIE NIE NIEMALS angemeldet verkaufen!!!!
rsgra
Ich kenne es von einem "Versicherungsmenschen" auch nur so wie Heckpropeller das schreibt.
Ab Zeitpunkt Fahrzeugverkauf Gilt der Versicherungsvertrag zwischen Käufer und Versicherung.
Marco535
Um die ganze Sache zu umgehen, verkauf die Kiste abgemeldet.

Ich hab bisher 1 Auto angemeldet verkauft, aus div. Umständen. Hatte auch nur Ärger damit.
Heckpropeller
Nein Rsgra, sag doch nicht sowas. Ich hab doch kein Recht ;-)! Ich würde ihn auch nicht angemeldet verkaufen, hab ich damals nur bei nem Bekannten gemacht. Abgemeldet umgehst du Ärger und Stress.
FM1984
Hab das auch schon gehört, dass dann der Käufer des Wagens für den Unfallschaden aufkommen muss! Ich kanns mir aber beim besten Willen nicht vorstellen. Ich denke die Versicherung holt sich ihr Geld, auch vom Fahrzeugverkäufer wenn es sein muss!!!
flensjaeger
Hallo,

Das Fahrzeug kann angemeldet verkauft werden.
Zu beachten ist folgendes:

1. Rechtsgültiger Kaufvertrag (gibt genügende im Internet)
2. diesen dann per FAX (oder wie auch immmer) an die Zulassungstelle und Versicherung geben.

Damit ist man gut abgedeckt und aus der Haftung raus!

Mit Gruß

Flensjäger
LedererI
Hallo Leutz!
Bin zwar ein NEUER hier aber möchte gern was dazu schreiben, weil mir sowas ähnliches erst vor 7 Monat passiert ist!

Fall: privat Auto verkauft an einem SA, an Privatperson, mit Kaufvertrag(mit allen Daten zu Verkäufer, Käufer, KfZ, Uhrzeit usw. usw).
KfZ war noch angemeldet, da kurzfristiger Verkauf.Im Kaufvertrag wurde festgelegt, bis wann er spätestens das KfZ abmelden muß!
Käufer ist mit Wagen heim gefahren (ca. 120 Km).
Hat dann auf der Heimfahrt ein anderes KfZ beschädigt (Spiegel, Kotflügel, Scheinwerfer).

Natürlich wollte der Geschädigte alles über Versicherung abwickeln!

Darauf hab ich sofort meine Versicherung angerufen.
Dort sagte man mir, dass es keinerlei Probleme geben wird.
Ich soll ihnen den Kaufvertrag zusenden, und Unfallbericht wenn vorhanden (Polizei war aber nicht vor Ort)

--> Der Käufer geht mit dem Fahrzeugkauf einen Vertrag mit der Versicherung ein.
Die Versicherung belastet nicht mehr den Verkäufer, sondern den Käufer. Das Geld für den Schaden wird bei ihm eingefordert.
Der Verkäufer wird nicht höher gestuft !!!
ABER es ist wichtig das man alles vertraglich festlegt!!!--> Kaufvertrag!!!!!

Fazit:
Wenn möglich nur abgemeldet Verkaufen und KfZ abholen lassen mit roten Nummern o.ä.
Erspart oft Ärger (möchte aber nochmal betonen, dass es mit meiner Versicherung keinerlei Probleme gab, wurde alles mit dem Käufer abgewickelt)

Gruß ;-)


Heckpropeller
Ich bin ja so unwissend...
Maveric
Zitat:


Nein Rsgra, sag doch nicht sowas. Ich hab doch kein Recht ;-)! Ich würde ihn auch nicht angemeldet verkaufen, hab ich damals nur bei nem Bekannten gemacht. Abgemeldet umgehst du Ärger und Stress.

(Zitat von: Heckpropeller)




So ich bekomm jetzt Dein Auto! :D
Ich hab 3 Jahre Vers.kaufmann gelernt, von daher ist das schon ok wenn Du das nicht sweißt, nur gerade bei solch heilklen Themen ist es halt blöde wenn die Gerüchteküche immer weiter brodelt. :)
Heckpropeller
Ich bin doch aber nicht der einzige mit dieser Meinung. Vielleicht ist das auch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Eigentlich ist es mir jetzt auch Wurst, soll jeder machen wie er denkt. Ich lasse mich nicht aus meiner Überzeugung bringen...*g*