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PPH82
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 24.02.2018 um 12:58:00 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben.

Hallo,

Bei mir steht in Versicherungsklausel folgendes:

Wenn das Fahrzeug (auch nur vorübergehend) in seiner ursprünglichen Konstruktion (z. B. Chip-Tuning) verändert wurde und/ oder Fremd- bzw. Zubehörteile eingebaut wurden, die nicht vom Hersteller zugelassen sind.

Heißt das, dass Garantie verschwindet, wenn ich nachträglich beim Fachmann eine Car-Hifi Anlage einbaue?

Bearbeitet von: Pug am 24.02.2018 um 12:58:00
KW-Muffel
Hi PPH , ich glaube nicht, es betrifft überwiegend Leistungssteigernde Veränderungen, aber um letzte Gewissheit zu bekommen, ruf dort an und frag nach .

Lasse es dir am besten schriftlich geben, den nur das zählt evtl. später vor Gericht.  ( Mündliche Abreden zählen nicht )

Gruß  Peter
Roterwassermaxx
Moin
Eine Hifi Anlage ist nicht Bestandteil eines Garantie Ausschlusses aufgrund Motortechnik oder Tuning also Veränderung des Fahrzeugs. Dies sollte eigentlich nicht zum erlöschen der Garantie führen. Eine Hifi Anlage kann man verbauen wenn man diese auch Fachmännisch einbaut. Diese ist natürlich nicht mit versichert. Auch Schäden die durch unsachgemäße Umbauten oder ähnliches gemacht werden.
Das ganze bezieht sich bestimmt auf original belassene Teile die natürlich auch bei einem Neuwagen Kauf deinen Garantie Anspruch dementsprechend ausschließen.
Genauso wie der Kollegen vorher schon erwähnt hat frag trotzdem noch einmal an und lasse dir das erklären und auch schriftlich mitteilen das du eine Hifi Anlage verbauen kannst ohne Probleme.