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Lurchi84
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 24.05.2014 um 18:30:13 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Hallo zusammen,

da ich seit 9 Jahren nichts mehr mit An,-Ab- und Ummeldungen von Autos zu tun hatte weis ich leider nicht mehr wie das mit den Nummernschildern funktioniert.

Also ich habe mir ein neues Auto gekauft. Ich möchte aber die Nummernschildern von meinem alten, im Moment noch angemeldeten Auto, für mein neues Auto weitenutzen (das alte Auto wird natürlich abgemeldet). Ist das so möglich? Und wenn ja muss ich wahrscheinlich die Kennzeichen von meinem alten Auto mit zur Zulassungsstelle nehmen oder?

Zweite Frage: Der Verkäufer hat noch seine Nummernschilder am Auto gelassen und es ist vereinbart, dass ich den Wagen abmelde. muss ich dazu sine Nummernschilder auch mitnehmen und entwerten lassen oder so??

Vielen Dank für schnelle Antworten!

MfG

Bearbeitet von: angry81 am 24.05.2014 um 18:30:13
faunjonny
Hallo.

Eigentlich ganz easy. Du fährst mit deinem neuen zur Zulassungsstelle.
Dort nimmst du mit:
-Kennzeichen vom neuen Auto
-Kennzeichen vom alten Auto
-beide Fahrzeugbriefe
-beide Fahrzeugscheine
-aktuelle TÜV und AU Bescheinigung
-elektronische Versicherungsnummer deines Versicherers für dein neues Auto
-gültiger Personalausweis

Ich weiß nicht was du mit deinem alten Auto machen möchtest aber wenn du ihn zum Schrotter bringst brauchst du einen Verwertungsnachweis.

Bei der ZS meldestest du den alten ab und den neuen schreibst du um mit dem alten Kennzeichen. Zählt als Wunschkennzeichen (kostet extra)

Hoffe ich konnte dir helfen. Schau mal hier da findest du sicher noch mehr Hilfe.




Earl.J
Hi,

also du nimmst alle 4 Nummernschilder mit, deine von deinem alten Auto...kannst du problemlos weiternutzen. Da wird dann eben die Plakete ausgetauscht. Und die Nummernschilder des Vorbesitzers werden wie du schon geschrieben hast entwertet....du kannst die Schilder ihm dann zusenden falls er die gleichen weiter benutzen will oder gleich an der Zulassungsstelle lassen...werden dann eh verwertet.

mfg
BMW JÖRG
und deine neuen i ban kontodaten für den lastschrifteinzug der kfz steuer-sonnst kannst wieder gehen
maxichec
Wenn du von Fremden Auto Zulassen/Abmelden möchtest brachst du unbedingt noch eine Vollmacht des Besitzer!!

Mfg

Bearbeitet von: maxichec am 24.05.2014 um 14:14:13
Lurchi84
Zitat:


Wenn du von Fremden Auto Zulassen/Abmelden möchtest brachst du unbedingt noch eine Vollmacht des Besitzer!!

Mfg

Bearbeitet von: maxichec am 24.05.2014 um 14:14:13

(Zitat von: maxichec)




Hab ich die nicht automatisch, wenn ich den Kaufvertrag vorzeige?
BMW JÖRG
nein-nix ist automatisch,mein vater hat noch nicht mal mein cabrio zugelassen bekommen nur weil eine direkte vollmacht für den bankeinzug fehlte,er hatte meine ausweiskopie und eine vollmacht um das fahrzeug zuzulassen!!! die spinnen total
faunjonny
Nenene... Abmelden eines fremden Fahrzeugs da brauchst du definitiv keine Vollmacht! Hab ich doch im April auch nicht benötigt. Wie sonst ausser das du der Eigentümer des Fahrzeugs bis, solltest du an die erforderlichen Dokumente kommen wie Brief, Schein, TÜV?

Schau nochmal in den link. Da stehen alle Sachen drin die du brauchst.

@bmwjörg..
Zulassen ist nochmal ganz was anderes. Da geht ohne Perso,Vollmacht, usw. gar nichts. Ich konnte nichtmal ohne Vollmacht und Perso meiner Frau mein Auto auf Sie ummelden! Und das unter Ehepartnern mit gleichem Namen.
Die sind da echt pingelig
Grüsse
thbo0508
Zitat:


Wenn du von Fremden Auto Zulassen/Abmelden möchtest brachst du unbedingt noch eine Vollmacht des Besitzer!!

Mfg

Bearbeitet von: maxichec am 24.05.2014 um 14:14:13

(Zitat von: maxichec)




Ganz so ist es nicht!! Nur wenn der Vorbesitzer die Nummernschilder reserviert hat, brauchst Du eine Vollmacht.
Und wie ich verstanden habe, willst Du die Nummernschilder vom alten Besitzer abmelden und diese Nummernschilder wieder für Dich nehmen.
Das geht natürlich auch nicht sofort.
Du musst erst die Nummernschilder abmelden (ohne Vollmacht), dann kannst Du gleich sagen, dass sie die Nummernschilder für Dich reservieren sollen, dann musst Du 2-3 Tage warten, dann kannst Du die Nummernschilder für Dich nehmen.
Der Grund, warum es nicht gleich geht ist, dass nach der Abmeldung das Nummernschild ja noch bis Mitternacht gültig ist, d.h., nach der Abmeldung darfst Du noch bis Mitternacht rumfahren.
mb100
Zitat:



Ganz so ist es nicht!! Nur wenn der Vorbesitzer die Nummernschilder reserviert hat, brauchst Du eine Vollmacht.

(Zitat von: thbo0508)




Bei welchem Vorgang? Und wofür?
Will sagen: die Aussage versteh ich nicht.

Zitat:


Du musst erst die Nummernschilder abmelden (ohne Vollmacht), dann kannst Du gleich sagen, dass sie die Nummernschilder für Dich reservieren sollen, dann musst Du 2-3 Tage warten, dann kannst Du die Nummernschilder für Dich nehmen.
Der Grund, warum es nicht gleich geht ist, dass nach der Abmeldung das Nummernschild ja noch bis Mitternacht gültig ist, d.h., nach der Abmeldung darfst Du noch bis Mitternacht rumfahren.


(Zitat von: thbo0508)




Da kommts auf die Zulassungsstelle an; eine einheitliche Vorgehensweise gibt es meines Wissens nicht. Gerade wenn Halter des abzumeldenden und des anzumeldenden Fahrzeugs personenidentisch sind, ist ein "fließender Übergang" des Kennzeichens nicht unmöglich.
Dahingehend würd ich mal bei der Zulassungsstelle anrufen.