Starcrunch Hauptthema: |
Hi, hab mich jetzt doch dazu entschieden 18" Felgen drauf zu machen. Jetzt aber zu meiner Frage. Die meisten Felgenhersteller haben im Gutachten 225/40 Reifen freigegeben. Ich möchte aber 215/35 fahren. Gibts da ne Möglichkeit das so zu bekommen? Oder ist das dann wieder größerer Aufwand?
Dachte so an 8x18" bzw 9x18" mit ET 35 oder ET40. Das müsste doch passen beim Compact oder? Die Kanten sind ja schon ab Werk umgelegt bei mir. Oder muß man bei den 9x18" dann schon wieder größere Umbauten machen? (übrigens original M-Fahrwerk drin)
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Merlin-9999 |
ALSODie Felgenhersteller geben meist nur gängige Rad/Reifenkombinationen frei und 215/35x18 gehört nun mal nicht dazu. Trotzdem kannst du den Reifen fahren wenn,1. Du einen Reifen mit der passenden Traglast für dein Auto findest 2. Du eine Freigabe des Reifenherstellers für dein Auto auf der von dir gewünschten Felge bekommst 3. Die Rad/Reifenkombination die nötige Freigängigkeit im Radkasten besitzt. Im schlimmsten Fall wird es für dich eine etwas teurere Einzelabnahme. Gruß Stefan Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ! Mein Adrenalinexpress |
mark2 |
Hast du ABS oder ASC. Wenn ja darf der Abrollumfang der beiden Achsen maximal +-1,5% voneinender abweichen. Wenn du vorn einen 215/35 fährst wirst du Probleme haben hinten eine passenden Reifen zu finden oder willst du hinten den gleien Reifen verbauen, nur auf einer breiteren Felge?
Welche Achslasten sind bei dir eingetragen?
Gruß Markus
///Mark 2 |
maybe |
Wie Mark sagt ändert sich der Abrollumfang... Dadurch ist auch eine Tachoangleichung erforderlich sowie zu 90 % eine Einzelabnahme eY kRaSs wAs GeHt dAsS DiNgNeue Bilder vom 320 |
El loco |
Tachoangleichung wird nicht fällig. Der Abrollumfang ändert sich zwar (knapp 3,5% nach meiner Berechnung im Vergleich zu Standardgröße 225/50R16), aber liegt noch im Rahmen des Erlaubten.
Die Problematik und zu beachtenden Punkte hat Merlin-9999 sehr schön aufgeschrieben.
Zu Punkt 3 kann ich was sagen: Felgen 9x18 ET 40 sollten eigentlich noch ohne große Probleme unterzubringen sein, auch mit 225/40 R18, wenn eh schon gebördelt ist.
Ein Mehraufwand wird das aber auf jeden Fall, alleine wegen der ungewöhnlichen Reifengröße, die Du dir ausgesucht hast.
So long
* El loco *
Wenn du am Ende bist, bist du nicht am Ziel, sondern tot! |
maybe |
Der TÜV wird ihm eine Tachoangleichung reinwürgen glaubs mir :D eY kRaSs wAs GeHt dAsS DiNgNeue Bilder vom 320 |
Starcrunch |
Wenn dann sollen v/h 215/35 drauf. So ungewöhnlich ist die Größe doch auch nicht.
Wegen den Felgen, es sollen entweder v/h 8" oder 8,5" oder 9" drauf.
Wegen der Tachoangleichung hab ich eigentlich weniger Sorgen. die Dekra Typen hier sind ziemlich cool was das eintragen angeht.
Es ging mir eigentlich mehr um die Sicherheit. Bzw ob es überhaupt möglich ist diese Größe auf den Felgen zu fahren.
Aber danke schon mal für die Antworten.
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El loco |
215/35 R18 ist auf Felgengröße 7x18 bis 8,5x18 genormt. Wenn Du Reifen mit der passenden Traglast findest und Felgen dieser Größe nimmst, geht das ohne weitere Reifenfreigabe.
Mit einer Felge 8,5x18 ET 35 bis 40 ist das imho auch recht problemlos montierbar.
215/40 R18 passt vom Abrollumfang perfekt (die würde ich nehmen - sind auf denselben Felgen erlaubt). 215/35 liegt noch dicke in den Toleranzen. Der TÜV darf deswegen nicht einfach eine Tachoangleichung "reinwürgen", nur weil's ihm grade danach ist!
So long
* El loco *
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Starcrunch |
Heißt also jetzt im klartext, reifenfreigabe vom Hersteller holen und gut ist. Nix Einzelabnahme?
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El loco |
Wenn Du Felgen mit Gutachten der Größe 7x18 bis 8,5x18 hast, und darauf einen Reifen 215/35 oder 215/40 montierst, der einen passenden Traglastindex hat, wird keine Einzelabnahme fällig.
Für Reifen aller Hersteller der Größe 215/40 und 215/35 in 18 Zoll sind alle Felgen der Größe 7 bis 8,5x18 zugelassen und getestet und genormt. Dise "Normfelgen" hat man eingeführt um die Markenbindung im KFZ-Schein abzuschaffen. Jeder Reifen darf auf seine Normfelgen montiert werden, auch wenn die Größe nicht im Gutachten der Felge steht.
Und es muss natürlich alles noch passen ohne zu schleifen.
Dann bleibt nur die Frage, ob der TÜV nicht bemängelt, dass das Felgengutachten nicht gilt, weil ja nicht die angegebene Reifengröße drauf ist... Wenn das ein logisch denkender Mensch ist, macht er keine Probleme deswegen. :)
Aber selbst wenn: Eine Einzelabnahme ist auch nicht komplizierter, wenn das alles halbwegs passt, nur etwas teurer....
So long
* El loco *
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Bearbeitet von - El loco am 12/12/2004 17:48:20 |
Merlin-9999 |
@El loco Zitat:
Tachoangleichung wird nicht fällig. Der Abrollumfang ändert sich zwar (knapp 3,5% nach meiner Berechnung im Vergleich zu Standardgröße 225/50R16), aber liegt noch im Rahmen des Erlaubten.
Da muß ich widersprechen. Der Unterschied im Abrollumfang von 215/35x18 ( ca. 1855mm ) zu 225/50x16 ( ca. 1927mm ) beträgt 3,9% und somit wird auch einen Tachoangleichung von Nöten sein. Gruß Stefan Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ! Mein Adrenalinexpress |
El loco |
Laut meiner Tabelle: 225/50 R16: 1925 mm 185/65 R15: 1897 mm 205/60 R15: 1912 mm 205/55 R16: 1928 mm Das sind die gängigsten Größen auf dem E36. Wir gehen mal vom Größten aus, also von 1928 mm.
215/45 R16: 1830 mm <- Differenz zu 1928 = 5,36% 215/35 R18: 1854 mm <- Differenz zu 1928 = 3,99%
Ich hatte in Erinnerung, dass 4% Abweichung erlaubt ist. Viele Leute (auch hier im Forum) haben mir dann erzählt, dass die Toleranz 7% beträgt. Das wollte ich fast nicht glauben, bis ein Kumpel auf seinen E36 215/45 R16 auf 9x16 montierte und dieses problemlos eingetragen bekam!
Ich bin mir nun immer noch nicht ganz sicher, ob ich die 7% glauben soll, aber 4% Abweichung sind auf jeden Fall erlaubt! Und damit liegt 215/30 R18 in der Toleranz, obwohl wir noch nichtmal vom Mittelwert gerechnet haben!
Noch 'ne Frage am Rande: Gibt es da einen Abrollumfang, den der Autohersteller festlegt, von dem aus gerechnet wird ("Normwert" oder "Mittelwert")? Oder geht man einfach von der Mitte der beiden eingetragenen Reifengrößen aus? Oder von der größten Größe, so wie wir jetzt?
P.S. Man könnte ja mal googeln, ob sich nicht Infos finden lassen. Aber ich geh jetzt lieber ein Bier trinken. Morgen sehen wir weiter! ;o)
So long
* El loco *
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Bearbeitet von - El loco am 13/12/2004 20:18:58 |
Merlin-9999 |
Naja, ich denke, wenn sich wirklich ein Prüfer eingehend mit der Problematik beschäftigt, dann wird er die 3,irgendwas% aufrunden zu 4% und somit eine Tachoangleichung veranlassen. Zitat:
Noch 'ne Frage am Rande: Gibt es da einen Abrollumfang, den der Autohersteller festlegt, von dem aus gerechnet wird ("Normwert" oder "Mittelwert")? Oder geht man einfach von der Mitte der beiden eingetragenen Reifengrößen aus? Oder von der größten Größe, so wie wir jetzt?
Mhmm, kann ich nicht sagen. Ich bin immer von der Yokohama-Tabelle ausgegangen, weil dort der Zusatz drunter steht: " dynamischer (gemessener) Abrollumfang, kein Normwert lt. ETRTO " Da ein " gemessener" Wert doch genauer ist, als ein, rein von den Abmessungen her, errechneter Wert, bin ich immer davon ausgegangen. Und der Ursprung des ETRTO Normwertes liegt ja bei Fahrrad Reifen und Felgen. Gruß Stefan Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ! Mein Adrenalinexpress |
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