Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
SabrinaW
Hauptthema:
Will einen Golf GTI verkaufen, der Intressend kommt am Freitag, will den Wagen ewentuell sofort bezahlen und auch mitnehmen! Jetzt meine Frage, wie würdet ihr es machen? Fahrzeug mit Kennzeichen und Versicherungsschutz von mir abgeben oder erst abmelden! Oder im Kaufvertrag festhalten und dann mit den Kennzeichen abgeben? Jenand da schonmal probleme mit gehabt oder so? Keien lust auf Ärger! Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen!
332i-Machine
SUch dir im Internet 'nen Kaufvertrag, gibt's oft auf den Seiten der Versicherungs-Gesellschaften.
Da ist dann immer irgendwo ein Hinweis dabei dass das Fahrzeug, falls es mit Kennzeichen und Vers-Schutz übergeben wird, innerhalb einer gewissen Frist vom Käufer abgemeldet werden muss.

Somit bist du auf der sicheren Seite falls der damit Scheisse bauen sollte.

Vergiss nicht "Gekauft wie gesehen" zu vermerken, falls der Käufer nach dem Kauf auf blöde Gedanken kommen sollte hat er keine Chance mehr dank dem kleinen Hinweis.
Ebenso würd ich die Uhrzeit auf dem KV vermerken, FALLS er auf'm Heimweg geblitzt werden sollte oder Ähnliches.

Sonst fällt mir spontan nichts weiter ein auf was du noch achten solltest.........

Bearbeitet von - 332i-Machine am 10.07.2007 00:47:46
pedro23
Schau mal hier:

Kaufvertrag

Druck den Kaufvertrag aus, dort ist auch extra ein Teil für die Versicherung und Zulassungsstelle falls du das Auto noch angemeldet verkaufst.

Sonst wie 332i-Machine geschrieben hat noch "Gekauft wie gesehen" vermerken.

Ach ja und drauf achten dass es echtes Geld ist :D.
Sobi
Hi
Ich würde auch einen Kaufvertrag Vordruck von Mobile oder so nehmen, da steht das wichtigste drin, und man kann ihn kostenlos ausdrucken.
Das "gekauft wie besehen" ist so eine Sache, da es sehr "schwammig" ist.
Ich habe immer vermerkt: Fahrzeug wurde im besichtigten und Probe gefahrenen Zutand akzeptiert, und wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft!
Damit bist du dann "abgesichert"
Wenn du den Wagen angemeldet übergibst ist das immer ein gewisses Risiko, ich würde es davon abhängig machen, was für einen Eindruck der Käufer auf dich macht.
Bei Vielen Kaufverträgen sind auch abschnitte für die Versicherung und die Zulassungsstelle mit dabei, diese Beiden Sachen UNBEDINGT mit unterschreiben lassen, da du damit den Wagen im Nachhinein selbst abmelden kannst, falls der Käufer es nicht macht.
Die Übergabezeiten werden dort auch vermerkt, und sollte der Käufer dann in einen Unfall verwickelt sein, sind deine Chancen gut da dann außen vor zu sein .
Mehr fällt mir jetzt nicht ein.

Meinen Ex E30 haben sich 2 Südländer angeschaut, und wollten ihn gleich mitnehmen. Da mir die Beiden aber nicht geheuer waren, habe ich gesagt, daß der Wagen nur abgemeldet übergeben wird - und schon war das Geschäft geplatzt.
Pug
Zitat:

ein Hinweis dabei dass das Fahrzeug, falls es mit Kennzeichen und Vers-Schutz übergeben wird, innerhalb einer gewissen Frist vom Käufer abgemeldet werden muss.

Somit bist du auf der sicheren Seite falls der damit Scheisse bauen sollte.



das ist leider kein schutz!
ein freund von mir hatte dies auch so gemacht, der käufer fuhr noch ewigkeiten auf seinem versicherung weiter und zum krönenden abschluß baute der auch noch einen unfall.
für diesen schaden inkl. hochstufung mußte der versicherungsnehmer aufkommen!
(und das war nicht der käufer!)
das ganze mußte er sich zivilgerichtlich wieder einklagen, mit der folge, dass der käufer jetzt einen titel hat.
und dreimal dürft ihr raten wer auf den schaden sitzen geblieben ist?

zwei andere freunde hatten es auch schon, dass die käufer noch ewigkeiten auf deren versicherung rumgefahren sind.
wobei ich bei denen auch nicht weis, ob im kaufvertrag auch eine frist zur ab/ ummeldung stand.
ich weis nur das sie die versicherung nicht kündigen konnten ohne abmeldung!

Fazit:
NIE einen wagen angemeldet verkaufen bzw. ubergeben.
man kann sich ja auch zum ummelden bei der zulassungsstelle treffen.
theblade
meine versicherung hat mir mal gesagt: wenn datum und uhrzeit auf dem kaufvertrag drauf steht haftet ab dieser zeit dafür der Käufer des Fahrzeugs
elvis29m
wichtig ist ne frist einzusetzen für die kfz ummeldung un dann ist der käufer auch belangbar ich hatte das beim letten verkauf das der neue besitzer 4 std anch dem kauf gleich in ne radarfalle gefahren is mit 122 in 70 er zone un habs dann einfach ans amt gefaxt un gut is
Pug
Zitat:


meine versicherung hat mir mal gesagt: wenn datum und uhrzeit auf dem kaufvertrag drauf steht haftet ab dieser zeit dafür der Käufer des Fahrzeugs

(Zitat von: theblade)




du darfst auf der straße kein unversichertes fahrzeug bewegen, die versicherung haftet erstmal für alles. (fordert dies evtl. dann bei dir wieder ein)
vertragspartner ist für die versicherung erstmal der verkäufer (versicherungsnehmer), was du dann mit dem käufer verhandelst ist der versichrung dann leider egal, da sie mit dem käufer keinen vertrag abgeschlossen hat.
für die ist nur der versicherungsnehmer ansprechpartner und nicht der fahrer/ halter.

bei verkehrsverstößen ist widerum der fahrer verantwortlich und in letzter konsequens der halter.
Marco535
Verkauf das Fahrzeug ohne Kennzeichen, das ist das einzig wahre in meinen Augen.

Ich hab sonst immer ohne Zulassung verkauft, bis auf 1 x. Und was war, ich durfte ewig hinterher rennen, bis der Typ die Karre abgemeldet hat. Und das war augenscheinlich ein vertrauenswürdiger Privatmann.

Scheiß auf Frist, wenn er die nicht einhält, was dann?! Klar, man kann ihn auffordern und auffordern und zum Rechtsanwalt gehen usw. usw. Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel.
Und wer hat den Ärger und das Gerenne?! Immer der Verkäufer.
SuMo-Driver
Hallo,

abgemeldet gibt es natürlich die wenigsten Schwierigkeiten.

Der Käufer muss in diesem Fall halt Kurzzeitkennzeichen mitbringen (kosten ca. 30 Euro inkl. Gebühren zzgl. Versicherungsbeitrag, der aber nach Anmeldung meistens wieder angerechnet wird).

Ansonsten hier ein wenig was zum Lesen für die Übergabe eines angemeldeten Fahrzeugs: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leasing_miete/gebrauchtwagenkauf/fehlende_ummeldung/default.asp?ComponentID=4000&SourcePageID=86874

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 10.07.2007 14:01:57
328ci
@sabrina aufjedenfall abmelden und der versicherung direkt bescheid geben!!!!!!ich habe den fehler schonmal gemacht,der typ ist auf meinen namen 6 monate gefahren!!!!!!