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BMW-BBS
Hauptthema:
Hallo....

Arbeitskollegen haben mir heute gesagt das man bei ebay ab jetzt steuern zahlen muss wenn man im JAHR 500€ durch das verkaufen von artikeln bei ebay erziehlt...stimmt das?
das wäre ja schon so wenn man z.b. felgen verkaufen will oder sonst was....

finde das komisch
mfg
187
ich kann es mir nicht vorstellen.

Ich hab mal etwas vor einem Jahr gehört das wenn man mehr als 15.000 euro einnahmen hat die versteuern muss.. aber auch nur wenn es sich dann über (Zb. 50 artikel) beläuft. Ich glaube nicht das man steuern zahlen muss wenn man ein auto verkauft oder sonstiges (fernseher roller motorrad etc.)
BMW-86
Steuerpflicht bei ebay oder an den Staat???

An den Staat auf gar keinen Fall (hat mehrere Gründe) und an ebay auch nicht, da die keine Steuern erheben dürfen (müssten es ggfs. anders nennen)

MFG
Ich mag 3er
Wer gewerblich handelt muss Steuern zahlen!
Da aber viele bei Ebay verkaufen, aber kein Gewerbe angemeldet haben, ist das Finanzamt, da schon lange hinterher.
Die haben da eine Software, wo die Profile gecheckt werden.Sin gewisse Kriterien erfüllt, wird das Profil unter die Lupe genommen. KOnnte mir so einen Datenmissbrauch gar nicht vorstellen, ist aber so.

Nun muss so ein Profil aber auch wirklich auffällig sein und den EIndruck vermitteln, dass es sich um ein Gewerbe handelt.
Da ist sicher kein Betrag als Maximum gesetzt.
Wer sein Auto verkauft hat schnell 20 000 euro Umsatz.
Viele Familien kaufen alles mögliche bei E-bay und haben einige 1000 euro Umsatz und verkaufen auch viel.
Das unterliegt aber keiner Steuer.
Wer aber einen regen An und Verkauf mit Autoteilen z.B. betreibt, der sollte sich nicht wundern, wenn er mal ein Schreiben bekommmt.


Guest
wie gesagt, so schnell wird da was nicht kommen, außer man kauft Unfallautos
und verkauft ständig Autoteile ...
da sollte man sich dann nicht wundern.
BMWStreetracer
Joh das habe ich auch gehört ich dachte ich höre nicht richtig Ebay und den Erwerb versteuern wo kommen wir denn dahin !!!

Die werden immer bekloppter ....
BMW-86
Zitat:


Joh das habe ich auch gehört ich dachte ich höre nicht richtig Ebay und den Erwerb versteuern wo kommen wir denn dahin !!!

Die werden immer bekloppter ....

(Zitat von: BMWStreetracer)




Wie schon gesagt: Versteuern!! darf ebay schon mal gar nichts!!!
Lediglich Träger im öffentl. Recht dürfen steuern erheben..! Dann könnt ich für mein post ja auch gleich steuern von dir fordern *lol* Was zahlste? *g*
pedro23
Hab das auch im TV gesehen, die Sache geht nicht von Ebay aus!

Der Staat hat aber gesehen/mitbekommen, dass bei Ebay verdammt viel Geld den Besitzer wechselt und so sollen Steuern auf bestimmte Beträge erhoben werden (wieviel man im Jahr "verdienen" darf weiß ich jetzt aber nicht, ist ja auch eh alles nur eine Planung).

Also Ebay will da gar nicht abkassieren, der Staat ist es. Daher wäre es auch möglich mit den Steuern.
mzero
steuerrecht ist leider ein schwieiges und heikles Thema.

Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass wenn du über einen gewissen Satz bei Ebay kommst, die Umsätze bei deiner Einkommenssteuererkärung angeben musst, damit diese dann versteuert werden!
Schließlich muss man ja auch zb Zinserträge usw bei der steuererklärung mit angeben!
cxm
Hi,

an einem Mindest- oder Höchstbetrag kann man das nicht festmachen.
Es muss für das Finanzamt erkennbar sein, dass der wiederholte Verkauf von Waren dem Zweck der nachhaltigen Gewinnerzielung dient.
Bei Powersellern kann man wohl davon ausgehen.
Auch wenn jemand 10 neue Spoiler verkauft.
Wenn jemand seine eigene Briefmarkensammlung Stück für Stück verkauft, oder sein Schrauber-Ersatzteillager auflöst - nicht unbedingt.
Das kann man aber dann dementsprechend begründen...

Ciao - Carsten
theblade
also in mehreren sendungen war die Rede von knapp 500eur / jahr für privateleute die grenze!

Einfach mal nen paar vernünftige Sender bzw nachrichten schauen nicht immer nur 9Live o.ä. *g* ;-)

Bearbeitet von - theblade am 17.04.2007 20:32:34
black--cell
Also Steuern mal ganz sicher nicht - das wäre ja die Steuer auf die Steuer... denn immerhin hat man das Zeug ja auch mal selbst gekauft & da schon Steuern bezahlt (es sei denn es ist Hehlerware - was aber ohnedies strafbar ist...)

Sollte tatsächlich eine Art Steuergebühr kommen (auf jeden Artikel 20% z.B.) würde Ebay wohl bald eingehen da das Geschäft dann unrentabel werden würde...

Bearbeitet von - black--cell am 17.04.2007 20:41:25
juhy84
Ich hatte vorletztes Jahr einen Umsatz von über 3000-4000€ durch das schlachten und verkaufen der Einzelteile meines E36 und zusätzlich hat meine Freundin auch Kleidung verkauft und sonstiges was wir hatten.

Letztes Jahr war es auch einiges, aber musste nie irgendwas abgeben...

Die Steuer für die E36 hat ja der 1. Besitzer der Karre schon gezahlt :D
theblade
Zitat:


das wäre ja die Steuer auf die Steuer...
(Zitat von: black--cell)




Zitat:


Die Steuer für die E36 hat ja der 1. Besitzer der Karre schon gezahlt :D

(Zitat von: juhy84)




genau das ist ja der Punkt. das der "Erste" schon irgendwann mal MwSt bezahlt hat für das Produkt ! ... so siehts aber leider aus. die versuchen wirklich überall sich die taschen vollzuhauen ...naja mal sehen was drauß wird. soll sogar schon in der praxis vorkommen .-..nix da "ist erst in planung" oder so -_-

Bearbeitet von - theblade am 17.04.2007 21:18:08
SuMo-Driver
Das ganze wird IMHO aus einem Grund nicht funktionieren:

Steuer werden im Allgemeinen auf Gewinne gezahlt, bei Verlusten gibt es etwas zurück.

Wenn mir als nichtkommerzieller Verkäufer eine Steuer in Anrechnung gebracht werden soll, dann dürfte ich auch alle Aufwendungen inkl. der Anschaffung in Geltung bringen, die zum Verkauf geführt haben (genauso wie ein normaler Verkäufer im Laden).

Einkaufspreis - Verkaufserlös = Gewinn (und hiervon gehen dann noch die anderen Kosten (Internet, Telefon, Auto, usw.) ab.

Letztendlich ist also mit gebrauchten Artikeln wahrscheinlich nicht ein müder Cent zu machen, da gebrauchte Sachen meistens an Wert verlieren (nicht jeder ist Robby W. und kann vollgeschwitzte T-Shirts und vollgesch... Unterhosen für den zehnfachen Kurs an den Mann bringen).

Anders sieht es wohl aus, wenn ich günstig an einen Container China-Artikel gekommen bin und diese nun zu Geld mache.

Da steckt ein Wille zu Gewinnerzielung dahinter und vielleicht / wahrscheinlich mache ich auch einen Gewinn.

Vater Saat will sich wahrscheinlich das Leben wieder einfach machen und alle über einen Kamm scheren.

Mensch, der Staat soll den Laden Deutschland mal wieder auf Vordermann bringen
und nicht irgendwelche trauernden Kindern belangen,
nur weil Sie das Porzellan der Oma verkaufen müssen,
da kein Geld in der Kasse für die Beerdigung war.


Bearbeitet von - SuMo-Driver am 17.04.2007 21:24:13
gretel
Zitat:


Steuer werden im Allgemeinen auf Gewinne gezahlt, bei Verlusten gibt es etwas zurück.
(Zitat von: SuMo-Driver)




Ok, dann mach ich in Zukunft nur noch Verluste und leb von dem was ich vom Staat bekomme. Du bekommst nichts zurück, was du nicht vorher schon einmal gezahlt hast!

Zitat:


Einkaufspreis - Verkaufserlös = Gewinn (und hiervon gehen dann noch die anderen Kosten (Internet, Telefon, Auto, usw.) ab.
(Zitat von: SuMo-Driver)



Oh SuMo... VK-EK = Gewinn ... und nicht umgekehrt - sonstige Unkosten mal außen vor.

Da steckt ein Wille zu Gewinnerzielung dahinter und vielleicht / wahrscheinlich mache ich auch einen Gewinn.

Vater Saat will sich wahrscheinlich das Leben wieder einfach machen und alle über einen Kamm scheren.

Mensch, der Staat soll den Laden Deutschland mal wieder auf Vordermann bringen
und nicht irgendwelche trauernden Kindern belangen,
nur weil Sie das Porzellan der Oma verkaufen müssen,
da kein Geld in der Kasse für die Beerdigung war.


Bearbeitet von - SuMo-Driver am 17.04.2007 21:24:13

(Zitat von: SuMo-Driver)
[/gray][/quote]

Ab wann du als eBuy-Seller als gewerblich gilst, ist so eine Gummiregelung. Prinzipiel achten die Finanzämter auf folgendes:

* Verkauf von überwiegend neuen Waren
* Verkauf Waren gleicher Art, identische Waren
* Verkauf von Waren einiger weniger Hersteller
* häufige eBay-Tätigkeit als Verkäufer

Es gibt jedoch keine Betragsregelung. Gäbe es - z.B. ab 15.000 im Jahr, wären viele die einen Gebrauchten verticken automatisch gewerblich.

gruß
gretel
Grinch
bei 1und1 als seller auf Provisionsbasis ises so, bis glaub 500 Euro im Jahr klappt alles ohne steuer danach muss ma abdrücken
nordlicht
Jau, diese Diskussion gab es schon des öfteren.
Steuerhinterziegung gehört bei vielen schon zum guten Ton. Oft wissen aber viele nicht, ab wann schon Steuern hinterzogen werden.
SuMo und Carsten haben es schon angesprochen:
Es muss eine Gewinnabzielungsabsicht bei einem Handelsgeschäft erkennbar sein. Schaut mal in die ESt-Gesetze, echt interessant.

Bei Kfz gilt z.B. eine Grenze von 2 Verkäufen pro Jahr, damit das nicht als Gewerbe angesehen wird.
Deswegen ist die Frist bei Kauf-Vorvertrag eines Kfz vom WA immer 6 Monate.

Bei ebay ist das Gros privat, keine Frage. Es gibt aber viele, die als "getarnter Privatmensch" eben keine Einkommensteuer
auf den erzielten Gewinn abführen wollen, wie es jeder andere Ladengeschäftsinhaber machen muss.
Da hat das FA sein wachsames Auge drauf- und das ist nur fair.
Gretel hat die Punkte, auf die es ankommt, schon beschrieben.
Grundsätzlich ist nicht die erzielte Einnahme, vielmehr die Anzahl der Bewertungen (stattgefundene Handelsgeschäfte) interessant.
SuMo-Driver
@ Gretel,

in Teilen bekommst DU etwas von der Steuer wieder, aber irgendwann wird Dich das Finanzamt fragen, ob Du noch einen wirtschaftlichen Zweck verfolgst. (jetzt mal angenommen, Du bist Kaufmann).

Wenn Du z.B. eine GmbH gründest und von der Einlage ein Auto mit ausweisbarer MwSt. kaufst, gibt es (sofern keine Umsätze bzw. Verkäufe vorhanden sind), die Mehrwertsteuer wieder zürück. Bei vorhandenen Verkäufen mit MwSt. wird halt gegeneinander aufgerechnet.

Die Kohle für die Einlage und das Auto kannst Du von der Bank bekommen, daher ist es auch nicht Deine Geld und somit gibt's Kohle vom Staat zurück.

Geht natürlich nicht auf Dauer gut :-))
jhonny318ti
Die 500 Euro beziehen sich auf den Gewinn und nicht den Umsatz.
nordlicht
...von Umsatz hat doch hier keiner gesprochen, war bisher nur von Gewinn die Rede. Oder hab ich was verpasst?

Ist denn schonmal jemand von Euch wegen solcher Ebaygeschäfte von der Finanzbehörde tatsächlich angeschrieben worden?
Ich höre immer nur, dass es theoretisch ginge...
Andi G.
Das ganze ist grundsätzlich Auslegungssache und eine Frage ob man der Behörde ins Visier gerät oder nicht. Bei bestimmten Warengruppen gibt es spezielle Regelungen´, wie zum Beispiel Fahrzeuge.

Problem: Sind häufig Überweisungen von Verkäufen auf dem konto eingegangen, und das Amt prüft, fragen die eventuell wo das Geld herkommt und dann muß man alles erklären und belegen können.

Handelt es sich um gebrauchte Sachen aus Privatbesitz, ist das kein Problem, sind es allerdings alles sachen die man billig gekauft hat, um sie bei ebay zu verticken, und hat kein Gewerbe angemeldet bekommt man Strafe plus Nachzahlung, und dabei sieht man meistens schlecht aus.

Wer denkt, er könnte einfach keine Belege anführen, wird geschätzt, und das sieht immer sehr übel aus, weil die immer höher ansetzen wegen der Abstrafung...

Also, nicht erwischen lassen, verschiedene Konten benutzen(Mama, Papa, Freundin, Freund, Bruder usw.) und halt nicht übertreiben...Wenn es in die Tausende geht, muß man schon ein bißchen professioneller sein "Schwarzgeld" verwalten, das ist aber zu umfangreich für hier den Kleks, vielleicht sollten wir mal nen Schwarzgeld-Thread aufmachen, wenn einer interesse hat, ist Buchhalterisch ein interessantes Thema...