Magazin erstellt am 18.08.2022 um 12:13:20 [ voriger | nächster ]

DJI Mavic 3: Kameradrohne erhält offizielle C1-Zertifizierung

BMW-News-Blog: DJI Mavic 3: Kameradrohne erhält offizielle C1-Zertifizierung
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DJI Mavic 3: Kameradrohne erhält offizielle C1-Zertifizierung

Drohnen mit Kamera wie die DJI Mini 3 Pro oder DJI Mavic 3 sind nach wie vor ein absolutes Trend-Produkt. Doch der Drohnen-Boom der vergangenen Jahre hat auch dafür gesorgt, dass es immer mehr Regelungen und Vorschriften beim Fliegen einer Kameradrohne gibt. Nun hat die Mavic 3, ein Profi-Flaggschiff des Herstellers DJI, erstmals eine so genannte C1-Zertifizierung erhalten. Weil die DJI Mavic 3 als erste Kameradrohne überhaupt in der C1-Klasse eingeordnet wird, dürfen sich Nutzer über allerhand Vorteile freuen.

Diese Vorteile bietet die C1-Klassifizierung für die DJI Mavic 3

Gemäß der EU-Richtlinie bzw. dem EU-Drohnengesetz werden Drohnen wie die des Herstellers DJI zukünftig in verschiedene Klassen eingeteilt. Die Klasse der Drohne, es gibt C0 bis C6, entscheidet letztlich über Einsatzgebiet und Einschränkungen beim Betrieb. Für die Klassifizierung der Drohne werden unter anderem mechanische Festigkeit, Steuerbarkeit, Sicherheitssysteme oder die Lautstärke genauer unter die Lupe genommen. Je nach Klasse werden unterschiedliche Anforderungen an Drohne und Betriebsumgebung gestellt, so dass sich je nach Drohnen-Modell verschiedene Vor- und Nachteile ergeben können.

Im Falle der neuen und erstmaligen C1-Klassifizierung für die DJI Mavic 3 dürfen sich Nutzer vor allen Dingen über Vorteile freuen. Diese dürfen die leistungsfähige Profi-Kameradrohne, die insbesondere für das hochauflösenden Filmen und Fotografieren geeignet ist, nunmehr in der offenen Kategorie A1 fliegen. Zugleich benötigen die Nutzer und Steuerer nicht mehr das kostspielige und komplexe EU-Fernpilotenzeugnis, das auch als großer Drohnen-Führerschein bekannt ist. Lediglich der kleine und ziemlich unkomplizierte Drohnen-Führerschein (EU-Kompetenznachweis) ist weiterhin erforderlich. Weil die DJI Mavic 3 nach C1 klassifiziert ist, darf man die Drohne nun auch nahe an Menschen fliegen - ein Mindestabstand von 50 Metern zu Personen ist nicht mehr notwendig. Welche Voraussetzungen, Hürden und Vorteile bei der C1-Klassifizierung es noch gibt, fasst die Redaktion von Drohnen.de in folgendem Artikel zusammen: https://www.drohnen.de/41995/dji-mavic-3-erste-drohne-mit-drohnenklasse-c1/

DJI Mavic 3: Geht die Klassifizierung auch nachträglich?

Käufer, Besitzer und Nutzer der DJI Mavic 3 werden sich nun die Frage stellen, ob die Klassifizierung auch nachträglich noch möglich sein wird. Und ja, eine nachträgliche Klassifizierung der DJI Mavic 3 ist möglich und bereits abzusehen. Hierfür muss gemäß TÜV Rheinland lediglich eine neue Firmware aufgespielt werden. Außerdem muss die C1-Kennzeichnung beim Hersteller beantragt und anschließend auf der Drohne angebracht werden. Vorgesehen ist auch, dass man sich die Kennzeichnung vom Hersteller bestätigen lassen muss. Laut DJI soll dies ab vierten Quartal 2022 möglich sein.



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Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]