Magazin erstellt am 01.10.2021 um 13:10:10 [ voriger | nächster ]

Kfz-Verbandskasten: Welcher Inhalt ist vorgeschrieben?

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Kfz-Verbandskasten: Welcher Inhalt ist vorgeschrieben?

Der Verbandkasten (auch Verbandskasten oder Erste-Hilfe-Kasten genannt) ist ein Behältnis, das verschiedene Verbandmittel für eine fachgerechte Erste Hilfe enthält. Dieses Erste-Hilfe-Set ist für Notfälle vorgesehen und soll dafür Sorge tragen, dass im Falle eines Unfalls das notwendige Verbandsmaterial für die Erste-Hilfe-Versorgung von verletzten Personen schnell griffbereit ist. In vielen Ländern, auch in Deutschland, gibt es eine Pflicht zum Mitführen des Verbandskastens im Straßenverkehr. Doch welcher Inhalt muss eigentlich im Verbandskasten enthalten sein und darf man den Verbandskasten fürs Auto sogar selbst zusammenstellen?

Pflicht zum Mitführen des Verbandskasten in der StVZO geregelt

Die Pflicht zum Mitführen des Verbandskasten wird in Deutschland durch den § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Gemäß dieser Regelung zum Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen muss man im Auto einen entsprechenden Verbandskasten - auch Erste-Hilfe-Material genannt - mitführen. Doch nicht nur Kraftfahrzeuge wie PKWs, sondern auch LKWs und Busse müssen einen Kfz-Verbandskasten mitführen. In der Verordnung des § 35h sind auch Ausnahmen von der Verbandskastenpflicht aufgeführt, so dass beispielsweise Krafträder - also Motorräder, Roller oder zulassungs- bzw. versicherungspflichtige E-Bikes im engeren Sinne - im Gegensatz zu vielen anderen EU-Mitgliedsstaaten (z.B. Österreich, Italien, Portugal oder Spanien) von der Mitführpflicht des Verbandskasten ausgeschlossen sind. Auch einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, Zug- und Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Krankenfahrstühle sind von der Pflicht ausgenommen. Außerdem müssen Kraftomnibusse mit mehr als 22 Fahrgastplätzen sogar zwei Verbandskästen mitführen. Ungeachtet der gesetzlichen Ausnahmeregelungen sollten Motorradfahrer trotzdem entsprechendes Verbandsmaterial mitführen, um im Fall der Fälle eine fachgerechte Erste Hilfe am Unfallort durchführen zu können.

Eine Kfz-Verbandstasche ist daher sowohl in PKWs als auch LKWs und Bussen grundsätzlich Pflicht. Wer sich nicht an die Mitführpflicht hält und beispielsweise im Rahmen einer Verkehrskontrolle ohne Verbandskasten erwischt wird, muss mit einem Bußgeld bzw. Verwarnungsgeld in Höhe von 5,- Euro (PKWs) bis zu 15,- Euro (Busse) rechnen. Punkte im Fahreignungsregister gibt es aufgrund eines fehlenden Verbandskasten jedoch nicht.

Was muss im Verbandskasten enthalten sein?

Was genau im Verbandskasten enthalten sein muss, wird ebenfalls im § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) reglementiert. Denn hier bezieht man sich auf die DIN-Norm 13164 aus dem Jahr 2014: "...ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht." Der konkrete Inhalt des Kfz-Verbandskastens wird insofern durch den Normenausschuss „Medizin“ im Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) gemäß aktueller medizinischer Erkenntnisse immer wieder angepasst und konkretisiert. Derzeit umfasst der Pflichtinhalt des Verbandskasten unter anderem Heftpflaster, Wundschnellverbände, Verbandpäckchen, Verbandtücher, Kompressen, Fixierbinden sowie Erste-Hilfe-Scheren oder Einmalhandschuhe uvm.

Damit man also auf der sicheren Seite und der Verbandskasten fürs Auto komplett ist, wählt man idealerweise einen Verbandskasten entsprechend der DIN-Norm 13164. Es gibt übrigens auch Nachfüllsets für das Erste-Hilfe-Material bzw. den Verbandkasten B. Dabei ist das Erste-Hilfe-Material in einem Behältnis mitzuführen, welches das Erste-Hilfe-Material sowohl vor Staub als auch Feuchtigkeit sowie vor Kraftstoffen und Schmierstoffen ausreichend schützt. Grundsätzlich kann man den Verbandskasten auch selbst zusammenstellen und in einem entsprechenden Behältnis (z.B. verschließbare Frischhaltedose) aufbewahren und im Auto verstauen. Wichtig ist, dass der Verbandskasten mitgeführt wird, vorgezeigt werden kann und haltbar sowie vollständig ist. Zu beachten ist daher: Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum einzelner oder aller Materialien überschritten und hat man den Inhalt nach Überschreitung des Verfallsdatums nicht ausgetauscht, erfüllt der Verbandskasten streng genommen nicht die Mindestanforderungen der DIN-Norm 13164. Insofern kann auch fehlendes bzw. abgelaufenes Material im Rahmen einer Polizeikontrolle sanktioniert oder als geringer Mangel bei der Hauptuntersuchung eingestuft werden.

Warum kann ein Verbandskasten ablaufen?

Verbandskästen unterliegen einer gewissen Haltbarkeit, weshalb einzelne Inhalte nach Ablauf unbedingt ausgetauscht werden sollen. Auch bereits benutzte oder fehlende Materialien aus dem Verbandskasten sollten ersetzt werden. In der Regel sind Verbandskästen etwa vier bis fünf Jahre haltbar. Das liegt daran, dass sowohl Witterungsbedingungen als auch Temperaturschwankungen das Verbandszeug unbrauchbar machen können. Beispielsweise können Pflaster an Klebekraft oder Mullbinden an Elastizität verlieren. Die enthaltenen Einmalhandschuhe aus Vinyl können zudem porös werden und bieten dann unter Umständen keinen wirksamen Schutz gegenüber Infektionen durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten einer verletzten Person.

Gibt es eine Maskenpflicht für den Verbandskasten?

Aktuell plant das Bundesverkehrsministerium eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung fürs kommende Jahr. Demnach sollen Verbandskästen zusätzlich zum bisherigen Inhalt auch noch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen - also zwei medizinische Masken - enthalten. So ist eine Änderung der DIN-Norm 13164, die den Inhalt des Verbandskasten bzw. Erste-Hilfe-Sets regelt, für das Jahr 2022 bereits abzusehen. Eine Maskenpflicht im Auto - parallel zum Mitführen eines Warndreiecks oder einer Warnweste - wird es daher wohl nicht geben. Vielmehr werden Mund-Nasen-Bedeckungen als Pflichtinhalt des Verbandskasten gelten - und das auch nach Ende der Corona-Pandemie.



 
Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]