Magazin erstellt am 28.09.2021 um 12:34:02 [ voriger | nächster ]

ooono Verkehrsalarm: Gadget, das vor Blitzern und Gefahren warnt

BMW-News-Blog: ooono Verkehrsalarm: Gadget, das vor Blitzern und Gefahren warnt
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ooono Verkehrsalarm: Gadget, das vor Blitzern und Gefahren warnt

Mit dem ooono Verkehrsalarm ist ein smartes Gadget erhältlich, das vor Blitzern und anderen Gefahren im Straßenverkehr warnt. Der ooono Verkehrsalarm verbindet sich automatisch per Bluetooth mit dem Smartphone und greift unter anderem auf die Daten von Blitzer.de zurück, der größten Verkehrs-Community in Europa. Wir klären über Preise und Funktionen des ooono Verkehrsalarm auf. Dabei gehen wir auch darauf ein, ob smarte Radarwarner und Blitzer-Apps überhaupt erlaubt sind.

Zeit und Geld sparen mit ooono Verkehrsalarm

Der Hersteller bewirbt den ooono Verkehrsalarm damit, dass man Zeit und Geld sparen kann. Ob der unscheinbare und smarte Radarwarner wirklich eine Ersparnis bringt, hängt natürlich vom eigenen Fahrverhalten ab, schließlich kann man Strafzettel und Bußgelder auch ganz einfach durch eine korrekte Fahrweise vermeiden. Trotzdem erhält man mit dem ooono Verkehrsalarm dank der erschwinglichen Anschaffungskosten von 49,- Euro (UVP) ohne Abo-Bindung ein cooles Gerät, das im Zweifel auch über andere Verkehrsinformationen in Echtzeit warnen kann. So bleibt man nämlich auch über Unfälle, Stau und anderen Gefahren im Straßenverkehr informiert und kann sich voll auf die Straße konzentrieren. Natürlich kann man mit dem ooono co-driver nicht nur gewarnt werden, sondern auch aktiv andere Verkehrsteilnehmer warnen. Neben dem Engagement in der Verkehrs-Community bietet der ooono Verkehrsalarm einen weiteren Vorteil: Man kann auf die Bedienung des Smartphones und das ständige Öffnen einer Blitzer-App verzichten - daher bleibt tatsächlich mehr Komfort und Zeit für Fahrerinnen und Fahrer. Tipp: Abgesehen vom ooono Verkehrsalarm gibt es auch von anderen Herstellern und Marken verschiedene Blitzerwarner - etwa den Saphe Drive Mini.

Keine Ablenkung und einfache Bedienung

Um Radarkontrollen und Geschwindigkeitskontrollen zu melden oder zu bestätigen, muss man den ooono Verkehrsalarm einfach nur einmal antippen. So werden andere Nutzer über den Status und Standort der jeweiligen Tempomessung informiert. Tippt man den ooono Verkehrsalarm hingegen zweimal an, kann man andere Fahrerinnen und Fahrer beispielsweise über Gefahren im Straßenverkehr, Staus oder Unfälle und andere gefährliche Situationen in Echtzeit informieren. Die Benachrichtigungen sind dabei so gestaltet, dass man als Fahrzeugführer nicht abgelenkt wird und man das Smartphone während der Fahrt nicht bedienen muss. Da sich der ooono Verkehrsalarm sogar automatisch mit dem Smartphone verbindet, kann man das Starten bzw. Öffnen einer Verkehrsapp für das Android- oder iOS-Telefon nie wieder vergessen. Praktisch: Der ooono Verkehrsalarm kann auch mit mehreren Smartphones verbunden und daher mit mehreren Benutzern geteilt werden. Dank Bluetooth-Verbindung arbeitet der ooono Verkehrsalarm sehr energiesparend - die Lebensdauer der auswechselbaren CR2450-Batterie liegt laut Hersteller bei ca. 30.000 Kilometern oder 12 Monaten. Neben optischen Warnmeldungen durch LEDs kommt der ooono Verkehrsalarm auch mit akustischen Warnmeldungen daher.

Ist der ooono Verkehrsalarm überhaupt erlaubt?

Bei all den Vorteilen stellt sich die Frage, ob der ooono Blitzerwarner legal bzw. erlaubt ist. Denn ist Deutschland verstößt man gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn man sich mit Hilfe eines technischen Geräts beim Führen eines Fahrzeugs vor einer Geschwindigkeitsmessung warnen lässt. Dies wird in Paragraph 23 Abs. 1c der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt und schließt nicht nur Radarwarner oder Laserstörgeräte, sondern in der Regel auch Blitzer- und Verkehrs-App sowie Gadgets wie den ooono Verkehrsalarm ein. Wer also ein solches Gerät bereits betriebsbereit dabei hat und sich erwischen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75,- Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Immerhin darf man den ooono Verkehrsalarm womöglich dann legal dann nutzen, wenn man ihn schlicht vor Fahrteintritt einsetzt und oder sich lediglich der Beifahrer über Blitzer und Gefahrenstellen informieren möchte (Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit).



 
Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]