Magazin erstellt am 31.08.2021 um 10:03:50 [ voriger | nächster ]

Führerscheinentzug - Diese Schritte sind für die Wiedererlangung nötig

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Führerscheinentzug - Diese Schritte sind für die Wiedererlangung nötig

Verkehrsgefährdendes Verhalten, Trunkenheit oder Drogenkonsum am Steuer, zu viele Punkte in der Verkehrssünderdatei... Es gibt vielfältige Gründe, die zu einem Fahrverbot oder einem Führerscheinentzug führen. In den meisten Fällen haben Betroffene die Möglichkeit, ihren Führerschein zurückzubekommen. Hierfür müssen jedoch Sperrfristen eingehalten, Anträge gestellt und meist eine MPU absolviert werden. Außerdem geht die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis mit verschiedenen Gebühren einher. Dieser Artikel erläutert, worauf Betroffene im Einzelnen achten müssen.

Zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug unterscheiden

Grundsätzlich ist zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug zu unterscheiden. Ein Fahrverbot bedeutet, dass Betroffene ihre Fahrerlaubnis für eine festgelegte Zeit nicht nutzen dürfen. Nach Ablauf der Frist bekommen sie ihren Führerschein automatisch wieder zurück, ohne neue Anträge stellen zu müssen. Ein Führerscheinentzug bedeutet hingegen, dass einem der Führerschein dauerhaft abgenommen wird. In einem solchen Fall ist es nötig, einen Antrag auf wieder Erlangung beziehungsweise Neuerteilung zu stellen. Interessierte können sich hierzu informieren und beraten lassen.

Die Sperrfrist einhalten

Wenn ein Verkehrsteilnehmer sich oder andere durch ein bestimmtes Verhalten am Steuer gefährdet, soll er zumindest für eine Zeit von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen werden. Deswegen gibt es bei einem Führerscheinentzug Sperrfristen, bis ein Antrag auf Neuerteilung beziehungsweise Wiedererlangung gestellt werden kann. Die Länge der Sperrfrist hängt vom jeweiligen Fall und der Einschätzung des zuständigen Gerichts ab.

Üblicherweise beginnt die Sperrfrist, sobald ein individueller Fall abschließend begutachtet wurde. Das kann bei einem Amtsgericht der Fall sein, dadurch dass der Strafbefehl rechtskräftig wird oder nach abschließender Beurteilung durch eine Berufungsinstanz. Die Zeit zwischen dem Führerscheinentzug und dem Beginn der Sperrfrist wird angerechnet. Wenn also eine Sperrfrist von 12 Monaten festgesetzt wird und die Zeit bis zum Urteil ein halbes Jahr betrug, müssen die Betroffenen nur noch sechs Monate warten, bis sie ihren Führerschein wiedererlangen können.

Einen Antrag auf Neuerteilung stellen

Nach dem Ende der Sperrfrist haben Betroffene die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiedererlangung zu stellen. Dieser Begriff ist etwas irreführend. Denn im Grunde wird der Führerschein niemals zurückgegeben, sondern es muss ein Antrag auf einen neuen Führerschein gestellt werden. Die offizielle Bezeichnung lautet daher Antrag auf Neuerteilung. Um den Betroffenen entgegenzukommen und zu verhindern, dass sie nach dem Ende der Sperrfrist noch lange auf ihren Führerschein verzichten müssen, kann ein solcher Antrag in der Regel sechs Monate vor dem Ende der Sperrfrist gestellt werden.

Damit der Antrag positiv beschieden wird, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. In der Regel legt das zuständige Amtsgericht fest, welche Vorgaben Betroffene erfüllen müssen, um in den Besitz eines neuen Führerscheins kommen zu können. Hierzu gehört beispielsweise die Frage, ob sie eine MPU absolvieren müssen oder nicht. Hierbei macht es einen Unterschied, ob der Führerschein aufgrund von Punkten wegen überhöhter Geschwindigkeit oder einem Vergehen mit dem Kfz-Kennzeichen oder wegen Drogen am Steuer entzogen wurde. Es ist wichtig, sämtliche Vorgaben erfüllt zu haben, bevor der Antrag gestellt wird.

Eine MPU absolvieren

Bei einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) wird die Fahrtauglichkeit eines Menschen überprüft. Hierdurch soll anhand von Fakten und dem Verhalten der Betroffenen eingeschätzt werden, wie sich diese zukünftig im Straßenverkehr verhalten werden. Das große Ziel besteht darin, für eine größtmögliche Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu sorgen und zu verhindern, dass gefährliche Personen am Straßenverkehr teilnehmen. Viele Betroffene nehmen professionelle Beratungen in Anspruch, um sich auf ihre MPU vorzubereiten. Diese geben zwar keine Garantien für einen Erfolg, bieten aber nützliche Tipps und Hilfestellungen

Gebühren und Tilgungsfristen

Ein Antrag auf Neuerteilung ist mit diversen Gebühren verbunden. Insgesamt kostet es eine Menge Geld, um nach einem Führerscheinentzug weder fahren zu dürfen. Nicht alle können diese Kosten stemmen. Deswegen gibt es bestimmte Tilgungsfristen, mit denen ein Antrag auf Neuerteilung auch ohne MPU möglich ist. In der Regel beträgt die Verjährung 10 Jahre nach Führerscheinverlust, in einigen Ausnahmefällen kann sie jedoch auf bis zu 15 Jahre ausgedehnt werden.

Fazit

Es ist durchaus möglich, den Führerschein nach einem Führerscheinentzug wiederzuerlangen. Wichtig ist es, die Sperrfrist einzuhalten und rechtzeitig einen Antrag zu stellen. Abhängig von der Einschätzung des Amtsgerichts muss zudem eine MPU absolviert werden. Zudem müssen Betroffene mit teils hohen Gebühren rechnen. Erfüllen sie alle Vorgaben, die der Gesetzgeber in Bezug auf einen Antrag auf Neuerteilung macht, erhalten sie Ihren Führerschein zurück.



 
Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]