Magazin erstellt am 05.04.2021 um 19:29:51 [ voriger | nächster ]

Drohnenführerschein - ab wann?

BMW-News-Blog: Drohnenführerschein - ab wann?
BMW-News-Blog: Drohnenführerschein - ab wann?
Der kleine Drohnen-Führerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3)

Ab wann ist der neue EU-Drohnenführerschein erforderlich? Zeitlich ist dieser mit Einführung der neuen EU-Drohnenverordnung verpflichtend geworden - also ab dem 1. Januar 2021. Der kleine Drohnenführerschein (der EU-Kompetenznachweis) ist für alle Bestandsdrohnen ab 250 Gramm erforderlich. Also quasi für alle Drohnen außer der DJI Mavic Mini oder DJI Mini 2 und vergleichbare kleine Mini-Drohnen-Modelle. Für zukünftige klassifizierte Drohnen wird der kleine Drohnenführerschein ab der Drohnen-Klasse C1 verpflichtend. Übrigens: der kleine EU Drohnenführerschein A1/A3 kann ganz einfach online und kostenlos beim Luftfahrtbundesamt (LBA) absolviert werden. Tipp: Anschließend den Drohnenführerschein als Scheckkarte einfach bestellen und auf eine Plastikkarte drucken lassen.Der große Drohnen-Führerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis A2)

Der große Drohnenführerschein ist nur erforderlich, wenn man außerhalb der Kategorie OPEN A3 mit Drohnen über 250 Gramm oder einer Drohne der Klasse C1 fliegen will. Mit dem großen Drohnenführerschein "Fernpiloten-Zeugnis-A2" kann man dann nämlich in der Kategorie Open A2 fliegen. Im Detail bedeutet dies, man kann näher an Menschen, Wohngebieten und Industriegebieten fliegen kann. Denn die Kategorie A3 sieht vor, nur weit entfernt von unbeteiligten Menschen zu fliegen und in einer Entfernung von mindestens 150 Metern zu Wohngebieten, Industriegebieten, Erholungsgebieten etc. Mit dem A2-Schein (Drohnenführerschein A2) gibt es dann keine Einschränkungen mehr bezüglich Wohngebiete, Industriegebiete oder Erholungsgebiete. Außerdem darf man mit Bestandsdrohnen bis zu 50 Meter an unbeteiligte Menschen heran fliegen. Mit Drohnen der Klasse C1 sogar bis zu 30 Meter oder 5 Meter im Langsam-Modus der Drohne.

Prüfstellen und eID für Drohnen-Steuerer

Allerdings kostet der große Drohnenführerschein auch mehrere hundert Euro und muss bei einem externen, zertifizierten Prüfunternehmen durchgeführt werden. Eine Liste und Preise aller vom LBA zertifizierten Prüfunternehmen gibt es hier: Liste und Preise Drohnenführerschein EU Fernpilotenzeugnis A2 - zertifizierte Prüfstellen. Außerdem müssen sich alle Drohnen-Piloten beim Luftfahrtbundesamt registrieren und ihre Drohnen mit der eID (UAS-Betreiber ID) kennzeichnen. Am besten funktioniert dies mittels eines EU-Drohnenkennzeichens / einer EU Drohnen-Plakette für die eID.

Achtung: nicht die Fernpiloten-ID, sondern die UAS-Betreiber-Nummer muss sichtbar auf jeder Drohne angebracht werden. Diese UAS-Betreiber Nummer (eID) wird erst einige Tage (oder gar Wochen) nach der Registrierung zugeteilt. Man sollte sich daher unbedingt frühzeitig und rechtzeitig registrieren. Für die Registrierung ist im Übrigen auch eine Drohnenversicherung vorgeschrieben und nötig. Die Versicherungsnummer muss bei der Registrierung angegeben werden und daher bereits vorliegen.



 
Autor: Jogi [ voriger | nächster ]