Magazin erstellt am 31.05.2019 um 14:54:51 [ voriger | nächster ]

BMW E-Scooter X2City

BMW-News-Blog: BMW E-Scooter X2City
BMW-News-Blog: BMW E-Scooter X2City
BMW E-Scooter X2City

Am 17. Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen in Deutschland frei gemacht. Mit der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ bzw. den neuen "E-Scooter"-Gesetzen werden E-Tretroller und E-Scooter nun in den öffentlichen Straßenverkehr integriert. BMW bzw. BMW Motorrad bietet mit dem X2City schon jetzt einen E-Scooter an, der das lokal emissionsfreie Cruisen von bis zu 20 Kilometern pro Stunde auf öffentlichen Straßen ermöglicht.

Bereits seit Jahresbeginn bietet BMW Motorrad mit dem X2City ein Elektrokleinstfahrzeug an, das entspanntes, emissionsfreies Cruisen auf öffentlichen Straßen durch die City und auch auf Fahrradwegen legal ermöglicht. BMW Motorrad hatte für den X2City vorab eine entsprechende Sondergenehmigung erhalten, die bis zum endgültigen Inkrafttreten der neuen E-Scooter-Gesetzgebung ihre Gültigkeit behält.

Technisch keine Veränderungen

Nach Inkrafttreten der neuen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird die bisherige Sondergenehmigung für den BMW X2City hinfällig. Die neuen Veränderungen betreffen insbesondere das Mindestalter zum Führen eines E-Scooters, welches von bislang 15 auf 14 Jahre reduziert wird. Ein Führerschein wird mit der neuen Verordnung auch nicht mehr notwendig sein. Technisch wird sich am BMW X2City daher nichts ändern. Für heutige X2City Besitzer oder solche, die die Einführung der neuen Verordnung nicht mehr abwarten wollen, entstehen laut BMW keinerlei Zusatzkosten. Auch an der Zulassung des BMW X2City ändert sich nichts, der Versicherungsschutz bleibt unverändert erhalten und das kleine selbstklebende Versicherungskennzeichen behält seine Gültigkeit. BMW wird für die ersten 2.000 verkauften Exemplare des BMW X2City die Versicherungskosten für ein Jahr übernehmen. Laut neuer Verordnung ist das Tragen eines Helmes (Mehr dazu: Helmpflicht E-Scooter) mit einem Elektrokleinstfahrzeug wie dem X2City zwar keine Pflicht, dafür jedoch der eigenen Sicherheit in jedem Falle zuträglich. Der neuen E-Scooter Gesetzgebung geschuldet sind hingegen die Versicherungspflicht für E-Scooter und das Anbringen eines kleinen selbstklebenden Versicherungskennzeichens am Kennzeichenhalter.

BMW X2City mit 408 Wh-Lithium-Ionen-Akku

Nach wie vor verfügt der BMW X2City über einen Getriebenabenmotor mit Freilauf. Die Energieversorgung des Elektromotors übernimmt ein regen- und spritzwassergeschützter Lithium-Ionen-Akku mit 408 Wh, der in das Trittbrett integriert ist. Damit sind - je nach Fahrweise und Straßenprofil - Reichweiten zwischen 20 und 30 Kilometern möglich. Der BMW Motorrad X2City beschleunigt dabei auf bis zu 20 km/h oder auf die vorgewählte Geschwindigkeitsstufe. Über das Bedienteil am Lenker stehen fünf voreinstellbare Geschwindigkeitsstufen (8, 12, 16, 18 und 20 km/h) zur Auswahl. 

Das Aufladen des BMW X2City gestaltet sich sehr komfortabel wahlweise über eine Außenladebuchse oder, bei Entnahme, direkt am handlichen und leichten Akku. In beiden Fällen kann der BMW Motorrad X2City ganz bequem über eine herkömmliche Haushaltssteckdose wieder aufgeladen werden und verfügt bereits nach ca. 2,5 Stunden wieder über die volle Ladung Fahrspaß. Auch das Smartphone bleibt beim BMW Motorrad X2City jederzeit mobil. Ein integrierter USB-Anschluss lädt es bei Bedarf während der Fahrt auf. Eine Bluetooth-Schnittstelle steht für zukünftige Apps ebenfalls zur Verfügung.

BMW X2City: Preise und Händler

Lieferbar ist der BMW X2City in den vier Farben Grau, Blau, Rot und Schwarz. Der Preis des BMW X2City liegt in Deutschland bei 2.399 Euro. Der Verkauf des BMW-E-Scooters erfolgt bereits seit Januar über die Fachhandelspartner des Unternehmens KETTLER Alu-Rad GmbH.


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Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]