Magazin erstellt am 19.12.2018 um 14:47:11 [ voriger | nächster ]

Versicherung / Private Haftpflicht für Drohnen

BMW-News-Blog: Versicherung / Private Haftpflicht für Drohnen
BMW-News-Blog: Versicherung / Private Haftpflicht für Drohnen
Versicherung / Private Haftpflicht für Drohnen

Auch in diesem Jahr werden zu Weihnachten so genannte Drohnen und ferngesteuerte Flugmodelle weiterverschenkt. Drohnen des Marktführers DJI Innovations sind dabei besonders beliebt - mit dem DJI Spark, DJI Mavic 2 oder DJI Inspire 2 bietet das chinesische Unternehmen nicht nur preislich, sondern auch technisch eine hohe Bandbreite an verschiedenen Drohnen-Modellen an. Was vielen Käufern und Nutzern einer Drohne oftmals nicht bewusst ist: Drohnen müssen zwingend versichert werden - bereits seit 2005 gilt die gesetzliche Versicherungspflicht für Flugmodelle, unter die auch klassische Kameradrohnen zählen. Doch auf welche Versicherung greift man zurück und wie hoch sind die Kosten einer solchen Versicherung - und fallen Drohnen auch unter die gegebenenfalls bestehende Privat-Haftpflichtversicherung?

Mehr dazu: Drohnen-Versicherung von Adam Riese

Versicherung für Flugmodelle schon seit 2005 absolute Pflicht

Schon seit 2005 sind Haftpflichtversicherungen für Flugmodelle obligat. Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht für Drohnen gilt dabei in Unabhängigkeit von Gewicht oder Verwendungszweck. Streng genommen müssen sogar besonders leichte Anfänger- und Einsteiger-Drohnen wie der DJI Spark versichert werden. Unabhängig vom Startgewicht unterliegen gemäß § 43 Abs. 2 LuftVG so genannte Luftfahrzeuge - also gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG auch Kameradrohnen oder Multikopter - der Versicherungspflicht. Wer eine Drohne privat oder gewerblich nutzt, benötigt gleichermaßen einen Haftpflicht-Schutz für die eigene Drohne. Unterschiede gibt es nur dann, wenn die Drohne gewerblich oder kommerziell genutzt wird - dann ist eine gewerbliche Haftpflichtversicherung notwendig. Damit gilt dennoch: Der Verwendungszweck der Drohne, sei es nun aus gewerblichem Interesse oder aus Gründen des Freizeit- oder Sportvergnügens, schließt den Versicherungsschutz nicht aus. Drohnen gelten gemäß Luftverkehrsgesetz als klassische Flugmodelle und müssen zwingend versichert werden. Gemäß Luftverkehrsgesetz haftet außerdem der Drohnen-Inhaber bzw. Drohnen-Pilot auch bei unverschuldeten Schäden bis zu einer Summe in Höhe von einer Million Euro. Verschuldet man den Schaden selbst, gilt die Haftung sogar in unbegrenzter Höhe. Die Pflichtversicherungssumme beläuft sich daher auf eine Million Euro. Die möglichen Deckungssummen der erhältlichen Drohnen-Versicherungen unterschieden sich stark. In jedem Fall empfehlenswert ist es, eine möglichst hohe Deckungssumme zu wählen, um im Schadensfall optimal geschützt zu sein.

Wer seine Drohne nun versichern lassen möchte, kann entweder auf eine spezielle Drohnen- bzw. Luftfahrt-Haftpflichtversicherung oder auf eine herkömmliche Privat-Haftpflichtversicherung zurückgreifen. Die Preise können stark variieren, so dass sich ein Vergleich von Drohnen-Versicherungen in jedem Fall lohnt. Doch Achtung: Nicht alle Versicherer versichern auch tatsächlich Drohnen und Flugmodelle, so dass der Blick in die spezifischen Versicherungsbedingungen und die Nachfrage beim Versicherer unumgänglich sind. Manche Haftpflicht-Versicherer machen bei der angepassten Grunddeckung der PHV-Tarife beispielsweise Unterschiede und Eingrenzungen beim Abfluggewicht. Deckt die Privat-Haftpflichtversicherung nur Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 500 Gramm ab, fallen typische Modelle wie DJI Mavic 2 oder DJI Phantom 4 nicht unter den Versicherungsschutz.

Adam Riese Drohnen-Haftpflicht

Der Versicherer „Adam Riese“ bietet mit dem XXL-Tarif derzeit eine vergleichsweise umfangreiche und günstige Drohnen-Versicherung an, die den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird und daher optimalen Schutz bietet. In diesem Tarif sind alle denkbaren Drohnen-Modelle, Flugmodelle oder Modellflugzeuge mit einem Abfluggewicht von bis zu fünf Kilogramm abgedeckt. Der Tarif beinhaltet eine vollständige Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) und bietet daher nicht nur Schutz gegenüber Drohnen-Schäden, sondern auch herkömmlichen Haftpflicht-Schäden. Die Deckungssumme für die Haftpflichtschäden liegt bei satten 50 Millionen Euro, während die Deckungssumme für Drohnen-Schäden auf bis zu drei Millionen Euro beziffert wird. Prinzipiell sind alle eigenen Drohnen des Versicherten inklusive - und auch fremde Piloten sind mitversichert. Nach dem ersten Jahr ist der Versicherungsvertrag täglich kündbar. Außerdem gilt eine weltweite Deckung (abgesehen von US-Gebieten und Kanada). Auf Wunsch ist die Privat-Haftpflichtversicherung auch auf eine Familien-Haftpflichtversicherung ausweitbar. Die Höhe der Versicherungsprämie bzw. die Kosten der Drohnen-Versicherung errechnen sich dabei insbesondere aus den persönlichen Daten und Wünschen des Antragstellers. Je nach gewählter Selbstbeteiligung liegen die Kosten der Adam Riese-Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Schutz bei 21,30 Euro pro Jahr.

Im Zweifel ist es stets empfehlenswert, sich direkt an den Versicherer der eigenen Privat-Haftpflichtversicherung zu wenden oder in den Vertrags- bzw. Versicherungsbedingungen nachzuschauen, ob und in welchem Rahmen etwaige Flugmodelle mitversichert sind. Deckelt die Privat-Haftpflichtversicherung keine Kameradrohnen, ist der Abschluss einer zusätzlichen Drohnen-Haftpflichtversicherung oder der Wechsel zu einer anderen Haftpflichtversicherung in jedem Fall zu empfehlen.


BMW-News-Blog: Versicherung / Private Haftpflicht für DrohnenBMW-News-Blog: Versicherung / Private Haftpflicht für Drohnen
 
Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]