Magazin erstellt am 29.06.2017 um 16:42:20 [ voriger | nächster ]

Dienstwagen statt Gehaltserhöhung

BMW-News-Blog: Dienstwagen statt Gehaltserhöhung
Dienstwagen statt Gehaltserhöhung

Immer mehr Arbeitnehmer legen viel Wert auf Zusatzleistungen; teilweise machen sie davon sogar einen Job abhängig. Es ist daher nicht verwunderlich, dass geldwerte Vorteile immer häufiger als Alternative zur Gehaltserhöhung oder als besonderes Benefit, um ein Unternehmen attraktiver wirken zu lassen, beworben werden. Besonders beliebt sind Firmenwagen, denn bei ihnen handelt es sich nicht nur um einen praktischen sowie zweckdienlichen Gebrauchsgegenstand, sondern auch um ein Statussymbol. Hier gibt es zu lesen, was es zu beachten gilt, damit sich der Firmenwagen für beide Seiten lohnt.

Welche Vor- und Nachteile bringt ein Dienstwagen?

Ein Fahrzeug kann unter bestimmten Voraussetzungen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer rentabel sein.

Vorteile für den Arbeitgeber: 
  • Sowohl das Bruttogehalt als auch die zu zahlenden Lohnnebenkosten werden entsprechend des geldwerten Vorteils gesenkt.
  • Beim Kauf entstehen steuerliche Vorteile, da Unternehmer den Dienstwagen steuerlich absetzen können: Beispielsweise erhält er die Umsatzsteuer zurück und kann sowohl die Unterhalts- als auch die Anschaffungskosten als Betriebsausgaben abrechnen.
  • Der Erwerb eines Firmenwagens ist vorsteuerabzugsfähig.Zusatzleistungen binden die Mitarbeiter enger an das Unternehmen.

  • Nachteile für den Arbeitgeber:
    • Übernahme der anfallenden Kosten.
    • Erhöhter Aufwand für die Buchhaltung.

    Vorteile für den Arbeitnehmer:
    • In der Regel werden anfallende Kosten (Anschaffung, Versicherung, Sprit, TÜV sowie Reparaturen) vom Unternehmen übernommen.
    • Mitarbeiter ersparen sich den Kauf eines eigenen Autos.
    • Nach Absprache ist eine Privatnutzung des Fahrzeugs möglich.

    Nachteile für den Arbeitnehmer
    • Lohnt sich in erster Linie nur für Arbeitnehmer, die berufsbedingt viel unterwegs sind.
    • Es entsteht einerseits ein höherer Aufwand, wenn das Fahrzeug auch privat genutzt werden soll, andererseits ergeben sich steuerliche Nachteile.

    Das müssen Arbeitnehmer beachten

    Entscheidet sich der Angestellte für ein Firmenfahrzeug, gibt es zwei Vorgehensweisen:
    1. Er verzichtet auf einen Teil seines Bruttolohns und bekommt demnach weniger ausgezahlt.
    2. Bei der Zusatzleistung handelt es sich um die versprochene Gehaltserhöhung. Dann erhält er weiterhin sein vorheriges Gehalt plus den Wagen.

Die Kosten für den Arbeitnehmer hängen in beiden Fällen vom Brutto-Listenpreis des erworbenen Autos ab. Das bedeutet: Je teurer dieser ausfällt, umso höher sind die anzurechnenden Beträge. Mithilfe eines sogenannten Firmenwagen-Rechners kann man sich schnell einen Überblick über die anfallenden Kosten verschaffen und dann entscheiden, ob sich der Firmenwagen für den Arbeitnehmer wirklich lohnt.

Ein weiterer Faktor in der Planung sollte die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungsträger sein. Erfolgt die Abzahlung des Wagens nämlich beispielsweise durch einen Gehaltsverzicht, kann es schnell passieren, dass der Angestellte unter die Beitragsbemessungsgrenze rutscht. Diese beträgt bei der Rentenversicherung 66.000 Euro und bei der Krankenversicherung 45.000 Euro jährlich. Das bedeutet: je geringer die Sozialabgaben ausfallen, umso weniger Leistungen erfolgen. Um dies zu verhindern, lohnt sich der Gang zum Steuerberater. Denn dieser kann den Mitarbeiter detailliert darüber aufklären, ob die Sozialversicherungsträger dem Vorhaben zustimmen und was es gegebenenfalls zu beachten gibt. 

Steuerliche Vorteile richtig abrechnen

Selbstverständlich stimmt das Unternehmen dem Firmenwagen nicht aus reiner Nächstenliebe zu. Für den Arbeitgeber stehen ebenfalls die Vorteile im Vordergrund. Einerseits bindet er den Mitarbeiter stärker an die Firma, andererseits kann er unter anderem die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstattet bekommen sowie die Anschaffungs- und Unterhaltskosten als Betriebsausgaben abschreiben. Weiterhin fallen für ihn weniger Lohnnebenkosten an, die er für den Arbeitnehmer zahlt. Dafür ist kaum bis gar kein großer Aufwand notwendig, denn die Buchhaltung muss lediglich die Beträge in die (meist) vorhandene Software für Lohnabrechnungen (hier gesehen) einpflegen. Nach Abgabe des Jahresabschlusses erhält das Unternehmen die Rückerstattungen vom Finanzamt.

Berufliche und private Nutzung des Fahrzeugs

Sofern sich ein Mitarbeiter für einen Dienstwagen entscheidet, den er nicht nur beruflich, sondern auch privat nutzen möchte, ergeben sich automatisch steuerliche Vorschriften, die er beachten muss. Zunächst erfolgt die Besteuerung durch die sogenannte Ein-Prozent-Regelung: Der Angestellte muss ein Prozent des Brutto-Listenpreises des erworbenen Wagens monatlich versteuern. Zusätzlich erfolgt eine Anrechnung von 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer für den Arbeitsweg. Diese Gewinnkorrektur lohnt sich jedoch nur, wenn das Fahrzeug überwiegend privat genutzt wird. Eine Alternative stellt das Führen eines Fahrzeugbuchs dar. In diesem werden sowohl die beruflichen als auch die privaten Fahrten detailliert aufgelistet. Nur dann berücksichtigt das Finanzamt ausschließlich die Privatnutzung. Am besten rechnet der Angestellte beide Möglichkeiten der Abrechnung genau durch und entscheidet sich dann, welche Option die bessere ist.

Leasing oder kaufen?

Der Kauf eines Dienstwagens durch Einmalzahlung bringt den Vorteil, dass das Unternehmen 40 Prozent des Kaufpreises im Jahr der Anschaffungsplanung als Investitionsabzug bei den Betriebsabgaben steuerlich geltend machen kann. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Kosten über die folgenden sechs Jahre steuerlich abzusetzen. Das klingt zunächst verlockend, dennoch entscheiden sich immer mehr Firmen dafür, Firmenwagen zu leasen. Denn der Kauf eines Fahrzeugs ist immer mit einer einmaligen, großen Investition verbunden, die sich nicht jeder Betrieb leisten kann. Sie nutzen stattdessen die Möglichkeit, das Auto durch relativ niedrige monatliche Raten zu finanzieren, die sie ebenfalls als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Dennoch sollten Unternehmen immer im Blick behalten, dass die Summe der Raten durchaus höher ausfallen kann als der eigentliche Kaufpreis des Wagens. Wann sich das Auto-Leasen wirklich lohnt, erfährt man in diesem Bericht der Wirtschaftswoche.


 
Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]