Magazin erstellt am 23.06.2017 um 17:15:38 [ voriger | nächster ]

Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab Oktober 2017

BMW-News-Blog: Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab Oktober 2017
BMW-News-Blog: Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab Oktober 2017
Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab Oktober 2017

Drohnen und Multikopter sind beliebt - nicht nur bei professionellen Luftbild-Fotografen, sondern auch in der Auto- und Tuning-Szene. Hier sorgen die ferngesteuerten Flugroboter für tolle Fahr- und Standaufnahmen aus spektakulären Perspektiven. Auch auf dem alljährlichen BMW-Syndikat Asphaltfieber wird das Geschehen zum Teil aus der Luftbild-Perspektive aufgezeichnet. Doch Luftbild-Fotografen aufgepasst: Mit der neuen Drohnen-Verordnung ist nicht mehr nur eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung, sondern auch eine spezielle Kennzeichnung für Kameradrohnen vorgeschrieben. Zudem geht die neue Drohnen-Verordnung mit verschärften Regelungen einher. Wir klären, worum es sich bei dem umgangssprachlichen Drohnen-Kennzeichen handelt und wo es zu bekommen ist.

Kameradrohnen: Test / Vergleich / Bewertung






Drohnen-Kennzeichen: Plaketten für DJI Phantom 4, DJI Mavic Pro und Co.

Luftbild-Fotografen benötigen - unabhängig vom gewerblichen oder privaten Einsatzzweck - stets eine spezielle Haftpflichtversicherung, die im Fall der Fälle für Schäden durch die Kameradrohne aufkommt. Mit der im April 2017 in Kraft getretenen Drohnen-Verordnung müssen die Piloten von Quadrocoptern, Multikoptern und andere unbemannten Flugsystemen nunmehr weitere Regelungen und Vorschriften im Auge behalten, um legal und vorschriftsmäßig mit einer Kameradrohne wie dem DJI Phantom 4, DJI Mavic Pro, DJI Spark oder Yuneec Typhoon Q500 unterwegs zu sein. Dazu zählt unter anderem die Kennzeichnungspflicht - daher die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, eine Kameradrohne mit einem Kennzeichen zu versehen. Die Kennzeichnung einer Kameradrohne ist allerdings erst ab einem Startgewicht von mehr als 250 Gramm notwendig, was bei den meisten Consumer-Drohnen mit Kamera der Fall ist. Bei diesem Kennzeichen handelt es sich um eine Plakette, die in Eigenregie auf der Kameradrohne aufgebracht wird. Die Daten auf dem Drohnen-Kennzeichen müssen sowohl Namen als auch Adresse des Drohnen-Inhabers beinhalten. Optional ist es auch möglich, die Telefonnummer des Drohnen-Eigentümers auf der Plakette zu verzeichnen.






Darüber hinaus sieht die gesetzliche Drohnen-Verordnung bestimmte Mindestanforderungen der Drohnen-Plakette vor. Demnach muss das Drohnen-Kennzeichen einerseits dauerhaft und sichtbar an der Drohne angebracht werden, und andererseits eine Temperatur- und Feuerbeständigkeit aufweisen. Konkret muss das Drohnen-Kennzeichen feuerfest ausgeführt sein, damit es die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Damit kommen herkömmliche Aufkleber - beispielsweise Adressaufkleber - als Drohnen-Kennzeichen nicht in Betracht. Speziell ist eine langlebige und hitzebeständige Drohnen-Plakette notwendig, die in den meisten Fällen aus Aluminium hergestellt wird.

Drohnen-Plakette aus Alu: Nur 0,38 Gramm schwer und 18,25 x 7,75 Millimeter groß

Der Onlineshop unter https://shop.drohnen.de/ hat eine Drohnen-Plakette aus Alu im Sortiment, die die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt und darüber hinaus mit einem besonders geringen Gewicht und kleinen Abmessungen daherkommt. In der kleinsten "Nano"-Ausführung bringt die Plakette ein Gewicht von gerade einmal 0,38 Gramm auf die Waage und ist dabei nur 18,25 x 7,75 Millimeter groß. Darüber hinaus wird die Plakette mit einer selbstklebenden Rückseite ausgeliefert, so dass bei der Montage eine hohe Flexibilität geboten ist. Durch das geringe Gewicht und die kleinen Abmessungen werden die Flugeigenschaften der Kameradrohne - etwa bei einer kleinen Adressplakette für den DJI Mavic Pro - nicht beeinflusst. Die Lasergravur der Plakette wird mittels Hightech-Laser vorgenommen. Da die Aluminium-Plakette eine hochwertige Eloxal-Schicht samt Lasergravur aufweist, ist die Beschriftung abriebfest und langlebig. Die Kosten des Drohnen-Kennzeichens aus Alu belaufen sich auf 8,49 Euro (inkl. MwSt., exkl. Versand). Im Einzelnen zählt der Anbieter folgende Eigenschaften der Drohnen-Plakette auf:
  • Kleine Abmessungen und dennoch gute Lesbarkeit
  • Montageort der Plakette ist frei wählbar
  • Hochwertige, eloxierte Alu-Plakette mit High-Tech-Lasergravur
  • Manövrierfähigkeit der Kameradrohne bleibt vollständig erhalten
  • dauerhaft, gut sichtbar / hohe Lesbarkeit, feuerfest
  • Geringes Gewicht - daher keine merkliche Beeinflussung der Flugeigenschaften
  • Flugdauer und Akkulaufzeit bleiben durch die Plakette unbeeinflusst
  • Einfache Montage dank selbstklebender Rückseite
  • Erhältlich in unterschiedlichen Farbvariationen
  • Preis der Nano-Ausführung: 8,49 Euro inkl. MwSt., exkl. Versand (hier kaufen)

Weitere Details der neuen Drohnen-Verordnung

Abseits von der neuen Kennzeichnungspflicht ab Oktober 2017 geht die neue Drohnen-Verordnung mit allerhand weiteren Vorschriften und Regelungen zur Benutzung einer Kameradrohne einher. Eine weitere wesentliche Regelung ist der so genannte "Drohnen-Führerschein" - ein Kenntnisnachweis über das Pilotieren einer Kameradrohne, der ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm notwendig ist. Ein solcher Kenntnisnachweis kann bei durch das Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stellen - unter Umständen auch online - erlangt werden. Die Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Erlaubnispflicht und Betriebsverbot

Im Übrigen behaltet die neue Drohnen-Verordnung allerhand Erlaubnispflichten und Betriebsverbote - beispielsweise dürfen Drohnen mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm ohne Erlaubnis durch die Landesluftfahrtbehörden nicht eingesetzt werden. Eine Erlaubnispflicht besteht auch für Einsätze bei Nacht. Ein generelles Betriebsverbot von Kameradrohnen besteht bei Betrieb außerhalb der Sichtweite, in und über sensiblen Bereichen (z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten) als auch in der Nähe von Kontrollzonen sowie An- und Abflugbereichen von Flughäfen und Flugplätzen. Zugleich muss ein Mindestabstand in Höhe von 100 Metern zu diesen Bereichen eingehalten werden. 

Flughöhe von 100 Metern

Gleichzeitig dürfen Kameradrohnen lediglich bis zu einer Flughöhe von 100 Metern eingesetzt werden - eine höhere Flughöhe ist illegal, sofern die Kameradrohne nicht auf einem speziellen Gelände eingesetzt wird, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt worden ist - etwa ein Modellflug-Sportplatz. Zugleich dürfen Geräte wie Kameradrohnen mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm nicht über Wohngrundstücken eingesetzt werden, sofern keine ausdrückliche Genehmigung durch den Eigentümer oder eines nutzungsberechtigten Dritten vorliegt. Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle sind darüber hinaus dazu verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen stets auszuweichen.


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Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]