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Bitte um Hilfe / Gewährleistung nach BMW-Kauf - BMW-Talk

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Beitrag von: David_bmw
Date: 23.01.2007
Thema: Bitte um Hilfe / Gewährleistung nach BMW-Kauf
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Liebe BMW-Freunde!

Vielleicht kann mir jemand helfen:

Im Juni 2006 habe ich als Privatperson einen E39 530dA bei einem BMW-Vertragshändler mit offizieller Rechnung gekauft. Im November 2006 ist der Turbolader und der KAT kaputt gegangen. (Kostenvoranschlag 3400,-€) Der Wagen hatte bei Kauf 120.000 km drauf und ich bin in den fünf Monaten weitere 20.000 km gefahren. Wegen der gesetzlichen Gewährleistung habe ich mich an den Händler gewandt. Dieser hat mit einem anwaltlichen Schreiben geantwortet, in dem er jegliche Haftung von sich weist. Was kann ich tun?

Danke im Voraus.

Gruß David


Antworten:
Autor: Schnitzer1997
Datum: 23.01.2007
Antwort:
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Schalte auch einen Anwalt ein, denn er als Händler muss den schaden übernehmen. Ein Turbo ist kein verschleissteil, also muss er es auf seine kappe nehmen.
Selbstdisziplin ist, wenn man vor dem Schlafen gehen nicht erst noch zu seinem BMW in der Garage vorbeischaut.
Autor: Kent Brockman
Datum: 23.01.2007
Antwort:
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Zitat:

Ein Turbo ist kein verschleissteil, also muss er es auf seine kappe nehmen.



Würde ich jetzt nicht so pauschal sagen. Es kommt darauf an ob der BMW Vertragshändler Garantie auf den Wagen gegeben hat, wozu er nicht verpflichtet ist und was er in diesem Fall auch wohl nicht getan hat da es sich um einen Gebrauchtwagenkauf handelt.

Dann kommen nur die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche in Frage. Hier ist von Vorteil das der Schaden innerhalb von 6 Monaten aufgetreten ist. Innerhalt dieser Frist ist davon auszugehen das der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war was bedeutet, dass der Vertragshändler das Gegenteil beweisen muss, er steht also in der Beweislast.

Einen Anwalt einzuschalten ist aber keinesfalls verkehrt, vor allem bei eventuell vorhandender RS-Versicherung.

Grüße, Kent

Bearbeitet von - Kent Brockman am 23.01.2007 11:22:14

Bearbeitet von - Kent Brockman am 23.01.2007 11:22:53
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Autor: David_bmw
Datum: 23.01.2007
Antwort:
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AN: Schnitzer1997 und Kent Brockman
Vielen Dank für die flotte Antwort!
Ihr habt Recht. Die gesetzliche Gewährleistung ist das worum es geht. Garantie gibt es nicht. Mein Problem: Bevor die umgekehrte Beweislast in Kraft tritt, muss ich nachweisen, dass ein Sachmangel besteht. Danach wird dann unterstellt, dass der Mangel bei Kauf schon bestanden hat. Also, hoffentlich kann mir jemand von Euch sagen, was für ein Sachmangel einen Turbolader bzw. den KAT kaputt gehen lässt!?




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