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vorgehensweise Schleudertrauma.... ??? - Geplaudere

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Beitrag von: Gazmann
Date: 19.08.2005
Thema: vorgehensweise Schleudertrauma.... ???
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ich hab vor 2 Wochen einen Auffahrunfall gehabt, bei dem mir eine Frau an der Fußgängerampel draufgeknallt ist.

die Abwicklung mit der Versicherung ist klar nur wie läuft das mit dem schleuder Trauma ?
bin seit dem Kankgeschrieben und hab auch meine Probleme den Alltag zu bewältigen ohne Schmerzmittel :(
jetzt hab ich ein Schreiben von der Polizei bekommen ob ich Strafantrag stellen möchte ?
der Beamte mit dem ich zu tun hab hat mir da erklärt das es darum geht ob ich will das die Frau verknackt wird ?
Was ich eigentlich nicht will weil ich Sie nett fand und sie mir auch ein wenig leid tut :(
muss ich Sie wirklich erst verklagen um eine Entschädigung zu bekommen ?


____________________________
REGION-NORD
HAMBURG
Andere reißen die Fresse auf, wir reißen Kilometer !
good fight - good night




Antworten:
Autor: David325
Datum: 19.08.2005
Antwort:
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glaub nicht dass du deswegen strafantrag stellen musst.
am besten schleunigst zum anwalt.
vorher aber gut informieren, wie ich finde sind 90% der anwälte untauglich :-(
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Autor: rumpel666
Datum: 19.08.2005
Antwort:
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Der Grüne meinte jetzt wohl das strafrechtliche Verklagen wegen "Fahrlässiger Körperverletzung" oder ähnlichem - da würde die Frau u.U. eine Geldstrafe oder mehr erhalten.
Das hat aber nichts mit deinen Forderungen (Schmerzensgeld, evtl. Verdienstausfall usw.) zu tun, das wird zivilrechtlich geklärt - dazu muss die Frau aber nicht vorher strafrechtlich "verknackt" werden.

... weiterhin gute Besserung

____________________________
Hinter mir tun alle warte, wenn ich meinen Diesel starte :)

rumpel666

Mein "Nebel-Werfer" (Update 22.05.2005)


Bearbeitet von - rumpel666 am 19.08.2005 11:57:32
Autor: blackcat
Datum: 19.08.2005
Antwort:
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Strafantrag - hmm?? Hatte vor Jahren auch einen Unfall - ist uns einer seitlich reingefahren und mich trafs auch mit nem Schleudertrauma. Bin zum Anwalt und natürlich zum Doc. Gezahlt hat die Versicherung des Unfallverursachers...den Schaden und die Entschädigung für mich.
Aber viel war das damals (1994 glaub ich) schon nicht mehr - 800,--DM.

Ich glaube auch, ein guter Anwalt würde dir da am besten weiterhelfen.

Ach ja - gute Besserung!!
Autor: Gas Guzzler
Datum: 19.08.2005
Antwort:
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Zitat:


Der Grüne meinte jetzt wohl das strafrechtliche Verklagen wegen "Fahrlässiger Körperverletzung" oder ähnlichem - da würde die Frau u.U. eine Geldstrafe oder mehr erhalten.
Das hat aber nichts mit deinen Forderungen (Schmerzensgeld, evtl. Verdienstausfall usw.) zu tun, das wird zivilrechtlich geklärt - dazu muss die Frau aber nicht vorher strafrechtlich "verknackt" werden.

... weiterhin gute Besserung

____________________________
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rumpel666

Mein "Nebel-Werfer" (Update 22.05.2005)


Bearbeitet von - rumpel666 am 19.08.2005 11:57:32

(Zitat von: rumpel666)



Genau so schaut´s aus!
Rede doch mal mit der Frau, vielleicht könnt ihr es ja auch ohne Gericht regeln.Spart unmengen an Kosten und Zeit!
Weiterhin gute Besserung!
____________________________
Grüße aus Bayern:-)

Autor: David325
Datum: 19.08.2005
Antwort:
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mit der frau braucht man nicht verhandeln, mit der versicherung, die bezahlt den personenschaden.
privatperson sicher nicht....

Zitat:


Zitat:


Der Grüne meinte jetzt wohl das strafrechtliche Verklagen wegen "Fahrlässiger Körperverletzung" oder ähnlichem - da würde die Frau u.U. eine Geldstrafe oder mehr erhalten.
Das hat aber nichts mit deinen Forderungen (Schmerzensgeld, evtl. Verdienstausfall usw.) zu tun, das wird zivilrechtlich geklärt - dazu muss die Frau aber nicht vorher strafrechtlich "verknackt" werden.

... weiterhin gute Besserung

____________________________
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rumpel666

Mein "Nebel-Werfer" (Update 22.05.2005)


Bearbeitet von - rumpel666 am 19.08.2005 11:57:32

(Zitat von: rumpel666)



Genau so schaut´s aus!
Rede doch mal mit der Frau, vielleicht könnt ihr es ja auch ohne Gericht regeln.Spart unmengen an Kosten und Zeit!
Weiterhin gute Besserung!
____________________________
Grüße aus Bayern:-)


(Zitat von: Gas Guzzler)



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Autor: Gazmann
Datum: 19.08.2005
Antwort:
----------------------------------------------------------
sooo...
hab nochmal mit der Vers. telefoniert. In der Tat ist ein men Strafantrag nicht Notwendig. Die Vers. behauptet nur das sie meinen Bericht zum Schadenshergang nicht hätten..... ??
Den hab ich am selben Tag noch augefüllt und zurück geschickt....
Und ich muss die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden......*amkopfkratz*
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Autor: David325
Datum: 19.08.2005
Antwort:
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zur letzten zeile: klar, sonst können die versicherungen keine belege vom arzt anfordern!

wg. unfallbericht: hast ja sicher eine kopie...

außerdem ist ja alles bei der polizei gemeldet.

eigene versicherung muss nicht benachrichtigt werden.

Zitat:


sooo...
hab nochmal mit der Vers. telefoniert. In der Tat ist ein men Strafantrag nicht Notwendig. Die Vers. behauptet nur das sie meinen Bericht zum Schadenshergang nicht hätten..... ??
Den hab ich am selben Tag noch augefüllt und zurück geschickt....
Und ich muss die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden......*amkopfkratz*
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(Zitat von: Gazmann)



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Autor: Gazmann
Datum: 19.08.2005
Antwort:
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ahh...

nu leuchtets auch bei mir auf *gg*
danke ersteinmal für alle für die Belehrung nü bin ich schlauer :D
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Autor: King Cornflakes
Datum: 20.08.2005
Antwort:
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hi gazmann, hab dir ne mail geschickt

gruss king


____________________________
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....


Autor: Gazmann
Datum: 22.08.2005
Antwort:
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Zitat:


hi gazmann, hab dir ne mail geschickt

gruss king


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(Zitat von: King Cornflakes)




danke habs gelesen ;)
gute Besserung....
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Autor: King Cornflakes
Datum: 22.08.2005
Antwort:
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danke gleichfalls ...
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Autor: BenE36
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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@ David325

Zitat:

eigene versicherung muss nicht benachrichtigt werden



natürlich muss der erlittene schaden auch der eigenen versicherung gemeldet werdeb.
als versicherter hast du eine meldepflicht deiner versicherung ggü.
das gilt ebenso für erlittene schäden !

ganz ganz ganz streng genommen:
nicht gemeldet = vertragsbruch
____________________________
Hartz 4....Hartz4....Wer bezahlt mir jetzt mein Bier ?

Autor: David325
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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haben bei den letzten paar schäden angerufen; wurde nie etwas aufgenommen, nur gefragt wozu wir anrufen.
kleingedrucktes kenn ich jetzt nicht ;-)

Zitat:


@ David325

Zitat:

eigene versicherung muss nicht benachrichtigt werden



natürlich muss der erlittene schaden auch der eigenen versicherung gemeldet werdeb.
als versicherter hast du eine meldepflicht deiner versicherung ggü.
das gilt ebenso für erlittene schäden !

ganz ganz ganz streng genommen:
nicht gemeldet = vertragsbruch
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(Zitat von: BenE36)



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Autor: BenE36
Datum: 23.08.2005
Antwort:
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deswegen ja auch nur ganz ganz ganz ganz streng genommen....
die realität sieht oft anders aus...........
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Ende des Themas

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