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Beitrag von: Gazmann Date: 19.08.2005 Thema: vorgehensweise Schleudertrauma.... ??? ---------------------------------------------------------- ich hab vor 2 Wochen einen Auffahrunfall gehabt, bei dem mir eine Frau an der Fußgängerampel draufgeknallt ist. die Abwicklung mit der Versicherung ist klar nur wie läuft das mit dem schleuder Trauma ? bin seit dem Kankgeschrieben und hab auch meine Probleme den Alltag zu bewältigen ohne Schmerzmittel :( jetzt hab ich ein Schreiben von der Polizei bekommen ob ich Strafantrag stellen möchte ? der Beamte mit dem ich zu tun hab hat mir da erklärt das es darum geht ob ich will das die Frau verknackt wird ? Was ich eigentlich nicht will weil ich Sie nett fand und sie mir auch ein wenig leid tut :( muss ich Sie wirklich erst verklagen um eine Entschädigung zu bekommen ? ____________________________ HAMBURG Andere reißen die Fresse auf, wir reißen Kilometer ! good fight - good night |
Autor: David325 Datum: 19.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- glaub nicht dass du deswegen strafantrag stellen musst. am besten schleunigst zum anwalt. vorher aber gut informieren, wie ich finde sind 90% der anwälte untauglich :-( ____________________________ Nur Email! 325ix@gmx.de (Lese keine PN-privaten Nachrichten übers Forum!!) Nur mit ausführlichem Text und Fahrgestellnummer!!!!!!!!! Anfragen ohne Fahrgestellnummer werden ungelesen gelöscht! |
Autor: rumpel666 Datum: 19.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Grüne meinte jetzt wohl das strafrechtliche Verklagen wegen "Fahrlässiger Körperverletzung" oder ähnlichem - da würde die Frau u.U. eine Geldstrafe oder mehr erhalten. Das hat aber nichts mit deinen Forderungen (Schmerzensgeld, evtl. Verdienstausfall usw.) zu tun, das wird zivilrechtlich geklärt - dazu muss die Frau aber nicht vorher strafrechtlich "verknackt" werden. ... weiterhin gute Besserung ____________________________ Hinter mir tun alle warte, wenn ich meinen Diesel starte :) rumpel666 Mein "Nebel-Werfer" (Update 22.05.2005) Bearbeitet von - rumpel666 am 19.08.2005 11:57:32 |
Autor: blackcat Datum: 19.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Strafantrag - hmm?? Hatte vor Jahren auch einen Unfall - ist uns einer seitlich reingefahren und mich trafs auch mit nem Schleudertrauma. Bin zum Anwalt und natürlich zum Doc. Gezahlt hat die Versicherung des Unfallverursachers...den Schaden und die Entschädigung für mich. Aber viel war das damals (1994 glaub ich) schon nicht mehr - 800,--DM. Ich glaube auch, ein guter Anwalt würde dir da am besten weiterhelfen. Ach ja - gute Besserung!! |
Autor: Gas Guzzler Datum: 19.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau so schaut´s aus! Rede doch mal mit der Frau, vielleicht könnt ihr es ja auch ohne Gericht regeln.Spart unmengen an Kosten und Zeit! Weiterhin gute Besserung! ____________________________ Grüße aus Bayern:-) |
Autor: David325 Datum: 19.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- mit der frau braucht man nicht verhandeln, mit der versicherung, die bezahlt den personenschaden. privatperson sicher nicht.... Zitat:Zitat: ____________________________ Nur Email! 325ix@gmx.de (Lese keine PN-privaten Nachrichten übers Forum!!) Nur mit ausführlichem Text und Fahrgestellnummer!!!!!!!!! Anfragen ohne Fahrgestellnummer werden ungelesen gelöscht! |
Autor: Gazmann Datum: 19.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- sooo... hab nochmal mit der Vers. telefoniert. In der Tat ist ein men Strafantrag nicht Notwendig. Die Vers. behauptet nur das sie meinen Bericht zum Schadenshergang nicht hätten..... ?? Den hab ich am selben Tag noch augefüllt und zurück geschickt.... Und ich muss die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden......*amkopfkratz* ____________________________ HAMBURG Andere reißen die Fresse auf, wir reißen Kilometer ! good fight - good night |
Autor: David325 Datum: 19.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- zur letzten zeile: klar, sonst können die versicherungen keine belege vom arzt anfordern! wg. unfallbericht: hast ja sicher eine kopie... außerdem ist ja alles bei der polizei gemeldet. eigene versicherung muss nicht benachrichtigt werden. Zitat: ____________________________ Nur Email! 325ix@gmx.de (Lese keine PN-privaten Nachrichten übers Forum!!) Nur mit ausführlichem Text und Fahrgestellnummer!!!!!!!!! Anfragen ohne Fahrgestellnummer werden ungelesen gelöscht! |
Autor: Gazmann Datum: 19.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- ahh... nu leuchtets auch bei mir auf *gg* danke ersteinmal für alle für die Belehrung nü bin ich schlauer :D ____________________________ HAMBURG Andere reißen die Fresse auf, wir reißen Kilometer ! good fight - good night |
Autor: King Cornflakes Datum: 20.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi gazmann, hab dir ne mail geschickt gruss king ____________________________ ... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt, anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren .... |
Autor: Gazmann Datum: 22.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: danke habs gelesen ;) gute Besserung.... ____________________________ HAMBURG Andere reißen die Fresse auf, wir reißen Kilometer ! good fight - good night |
Autor: King Cornflakes Datum: 22.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- danke gleichfalls ... ____________________________ ... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt, anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren .... |
Autor: BenE36 Datum: 23.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ David325 Zitat: natürlich muss der erlittene schaden auch der eigenen versicherung gemeldet werdeb. als versicherter hast du eine meldepflicht deiner versicherung ggü. das gilt ebenso für erlittene schäden ! ganz ganz ganz streng genommen: nicht gemeldet = vertragsbruch ____________________________ Hartz 4....Hartz4....Wer bezahlt mir jetzt mein Bier ? |
Autor: David325 Datum: 23.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- haben bei den letzten paar schäden angerufen; wurde nie etwas aufgenommen, nur gefragt wozu wir anrufen. kleingedrucktes kenn ich jetzt nicht ;-) Zitat: ____________________________ Nur Email! 325ix@gmx.de (Lese keine PN-privaten Nachrichten übers Forum!!) Nur mit ausführlichem Text und Fahrgestellnummer!!!!!!!!! Anfragen ohne Fahrgestellnummer werden ungelesen gelöscht! |
Autor: BenE36 Datum: 23.08.2005 Antwort: ---------------------------------------------------------- deswegen ja auch nur ganz ganz ganz ganz streng genommen.... die realität sieht oft anders aus........... ____________________________ Hartz 4....Hartz4....Wer bezahlt mir jetzt mein Bier ? |
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