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Verkehrsleitsystem Schilder - Blitzer -Bedingugnen - BMW-Talk

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Beitrag von: Schiebedach
Date: 04.03.2020
Thema: Verkehrsleitsystem Schilder - Blitzer -Bedingugnen
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Hallo an alle Vielfahrer,

es gibt ja einen neuen Bussgeldkatalog, der ja nun ganz schön heftiig ist.

Mal ne Frage, die mich schon länger interessiert, wenn ich auf der Autobahn bin un fahre quasi auf die Schilderbrücke zu, oben,  und ich sehe da  drin   "120" kmh,  ab wann, wird dann eigenlich geblitzt, ab wieviel Meter danach, hab mal was von 200 Meter gehört (ausserorsts)

Aber ob das stimmt ?

Leider ist  es ja auch so, das ganz  "Aufgeregte Fahrer " sofort !!  wenn erkennbar was da oben drin steht ----- breeeeeeeeeeeeeeemsen    :-(

Gruß Jimmy

 


Antworten:
Autor: Autofan Dieter
Datum: 04.03.2020
Antwort:
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Hallo an alle Vielfahrer,

es gibt ja einen neuen Bussgeldkatalog, der ja nun ganz schön heftiig ist.

Mal ne Frage, die mich schon länger interessiert, wenn ich auf der Autobahn bin un fahre quasi auf die Schilderbrücke zu, oben,  und ich sehe da  drin   "120" kmh,  ab wann, wird dann eigenlich geblitzt, ab wieviel Meter danach, hab mal was von 200 Meter gehört (ausserorsts)

Aber ob das stimmt ?

Leider ist  es ja auch so, das ganz  "Aufgeregte Fahrer " sofort !!  wenn erkennbar was da oben drin steht ----- breeeeeeeeeeeeeeemsen    :-(

Gruß Jimmy

 
(Zitat von: Schiebedach)


  Das Limit gilt ab dem Durchfahren dieser Schilderbrücke unmittelbar. 

Hab ich mal auf der A 1 bei Bremen gesehen, Schild war auf 120 km/h, ein anderes Auto beachtete das nicht und unmittelbar hinter der Schilderbrücke hatten die Bremer den Blitzer montiert, der blitzte dann auch und der Übeltäter war überrascht und fuhr langsamer, half ihm da aber auch nix mehr. 

Jedes Limit gilt übrigens IMMER ab dem Schild! IMMER!

Das mit den 200 Metern ist son urbanes Märchen, das gibt es schon seit den 50er Jahren, angeblich gab es da mal polizeiinterne Vorgaben, man solle erst nach ca. 200 Metern ab dem Ortseingangsschild blitzen, ob es solche Anweisungen gab, ist mir nicht bekannt, rechtlich ist die Situation glasklar:

Fährst du zu schnell und du wirst erwischt, musst du zahlen! Dabei ist es vollkommen wumpe, ob einen Meter oder 1 Kilometer hinter dem anzeigenden Schild. 

Viel interessanter ist bei diesen Wechselverkehrszeichen die Frage, wie das offizielle Limit ist, wenn jemand bei Anzeige "Limit aufgehoben" dort in die Strecke einfährt und unmittelbar nach Passieren ändert sich die Anzeige auf "100 km/h", gilt für denjenigen die ganze Strecke lang kein Tempolimit während für den nur 20 Meter hinter ihm Einfahrenden nachfolgenden PKW die 100 km/h-Begrenzung gilt? Und wie ist da die Beweislage? 

Was ist bei denjenigen, die an einer Einfahrt in eine limitierte Strecke einfahren, da die nächste Schilderbrücke aber erst in 2 Kilometern steht, woher sollen sie denn das wissen, dass gerade ein Limit von 60 km/h angezeigt wird, wenn diese Schilderbrücke 1 Kilometer VOR der Einfahrt steht?


In dem Zusammenhang möchte ich vor Fallen warnen, es gibt bestimmte Strecken, die durchgehend mit diesen Wechselverkehrszeichen versehen sind und wenn mal nichts los ist, gibt es auch mal freie Fahrt.

Da habe ich mich mal gewundert (und andere auch), warum denn jetzt ein 100er-Limit andauernd angezeigt wird, ist doch absolut nichts los und keine Notwendigkeit dafür, andere haben dann auf die Tube gedrückt .......... und wurden prompt geblitzt. Die Polizei stellt wohl dieserart extra Fallen auf, um Geld zu machen, also Achtung.


Autofan Dieter
Autor: Heckpropeller
Datum: 04.03.2020
Antwort:
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Dieter mal wieder auf dem Holzweg...

Hier kannst du alles zum urbanen Märchen nachlesen:

https://www.bussgeld-info.de/blitzer-aufstellen/



Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: KW-Muffel
Datum: 04.03.2020
Antwort:
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Hallo Heckpropeller , DANKE an Dich das Du das hier reingestellt hast, denn jetzt  und erst jetzt wird der @ Dieter das Glauben ( wenn er nicht auch das anzweifelt) es könnte ja jemand etwas zusammen geschnitten / kopiert haben und so reingestellt haben , weil er glaubt grundsätzlich nur das, was man Ihm belegt, ansonsten gilt nur seine eigene Erfahrung, oder seine eigene , meist teilweise falsche Meinung zu Themen  !

Gruß Peter

 
Autor: Schiebedach
Datum: 04.03.2020
Antwort:
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ja danke für die Info,

nur , wenn z.B. Bayern der Abstand 200 m ist, dann ist das auf der Autobahnn schon blöd, wenn vorher offen war und du kommst mit 220 dann wird´s

bissl knapp, wenn du durch/über  die gedachte Linie fährst, da musst Du  dann in diesen Fall von 230 auf 120 kmh  in 200 Meter runter

:-(

Gruß Jimmy
 
Autor: KW-Muffel
Datum: 04.03.2020
Antwort:
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Hi Jimmy , das solltest  du aber locker schaffen, sind ja nur 110 Kmh die du vernichten musst auf 200m und du siehst ja auch das Schild ( die Anzeige )  schon ein paar Meter davor wenn man vorausschauend fährt, was bei dieser Geschwindigkeit sehr ratsam wäre .
Ich gehöre ja auch zu denjenigen, die schnell unterwegs sind, aber Schwierigkeiten hatte ich mit diesen Schildern und dem Abbremsen noch nicht.
Probleme bereiten mir eher die , welche mit 90Kmh hinter dem LKW , evtl. auch noch ohne zu blinken , rausziehen und ich dahinten mit 250 angeflogen komme, aber auch das habe ich bis jetzt immer gut meistern können - gute Bremsen und gute Reaktion - bin auch immer darauf gefasst, wenn ich einen LKW überhole und ein PKW fährt hinterher .

Gruß Peter

 


 
Autor: rick2601
Datum: 04.03.2020
Antwort:
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Du musst ohnehin schon vorher mit der Geschwindigkeit runter. Auch wenn erst 200 m später geblitzt wird, das Limit gilt ab Schild. Falls in den ersten 200 m ein Unfall passiert und dir wird die überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen, dann bist du zumindest mit einer Teilschuld dran.

Ich verstehe sowieso nicht das Problem. Gerade auf Autobahnen sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen weithin sichtbar und tauchen nicht plötzlich hinter einer Kurve auf. Man kann auch eine hohe Geschwindigkeit locker bis zum Schild ausreichend reduzieren. Eine ernsthafte Zeitersparnis bringt 200 m länger schnell fahren nicht.

Bearbeitet von: rick2601 am 04.03.2020 um 12:57:47
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
Autor: kmax_187
Datum: 04.03.2020
Antwort:
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Nagel mich nicht fest, aber ich glaube es muss zu jeder BAB Einfahrt ein Schild stehen. Wenn nicht hast du solange freie Fahrt bis das nächste Schild kommt.
​So war das angeblich bei einem Bekannten der geblitzt wurde und der aus der Sache rausgekommen ist.

​Und grob hat das mit meinem Gefühl auch immer gestimmt, wenn ich mal auf die Schilder auf der BAB geachtet habe... Also so einen Fall wie du meinst sollte es nicht geben (bzw. hat dann jemand bei der Planung/Durchführung was falsch gemacht).


Was ist bei denjenigen, die an einer Einfahrt in eine limitierte Strecke einfahren, da die nächste Schilderbrücke aber erst in 2 Kilometern steht, woher sollen sie denn das wissen, dass gerade ein Limit von 60 km/h angezeigt wird, wenn diese Schilderbrücke 1 Kilometer VOR der Einfahrt steht?
(Zitat von: Autofan Dieter)


 
Autor: Mafia 1988
Datum: 05.03.2020
Antwort:
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Viel interessanter ist bei diesen Wechselverkehrszeichen die Frage, wie das offizielle Limit ist, wenn jemand bei Anzeige "Limit aufgehoben" dort in die Strecke einfährt und unmittelbar nach Passieren ändert sich die Anzeige auf "100 km/h", gilt für denjenigen die ganze Strecke lang kein Tempolimit während für den nur 20 Meter hinter ihm Einfahrenden nachfolgenden PKW die 100 km/h-Begrenzung gilt? Und wie ist da die Beweislage? 

(Zitat von: Autofan Dieter)


 
Vielleicht hilft ja folgender Fall weiter. Meine Frau wurde an einem Autobahnabschnitt (kurz vor Autobahnende) nach einem Wechselverkehrszeichen mit 86 km/h laut Tacho geblitzt. An dieser Stelle gilt je nach Verkehrslage 60 oder 70 km/h. In jedem Fall war sie zu schnell, sie wusste aber nicht mehr ob die Begrenzung an diesem Abschnitt 60, 70 oder vllt sogar 80 war. Aber wie ihr wisst machen außerorts 6, 16 oder 26 km/h zu viel Bußgeld- und Punktemäßig schon einen kleinen Unterschied und wussten daher also nicht was auf uns zukommt. Nach 1 Monat dann die Erleichterung: Es wurde die höchstmögliche Geschwindigkeitsbegrenzung an diesem Abschnitt als Bemessungsgrundlage genommen (erwähnt in einem extra Textabschnitt). Geblitzt mit 81, nach Toleranzabzug 78, war sie also nur 8 km/h zu schnell.
Autor: Autofan Dieter
Datum: 05.03.2020
Antwort:
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Dieter mal wieder auf dem Holzweg...

Hier kannst du alles zum urbanen Märchen nachlesen:

https://www.bussgeld-info.de/blitzer-aufstellen/



(Zitat von: Heckpropeller)


  Das ist eine Informationsliste eines privaten Vereins oder was weiß ich, diese Angaben, die dort gemacht werden, haben KEINEN Wert!

Das sind interne Anweisungen an die Polizei, die KÖNNEN beachtet werden, MÜSSEN aber nicht!

Fakt ist, wenn sie unmittelbar hinter einem Schild messen, obwohl es diese landesspezifische Anweisung gibt, dass sie das nicht dürfen (falls es diese gibt!), interessiert das den Richter einen Scheißdreck, der fragt einfach nur, ob denn die Messung stimmt oder nicht und wenn sie stimmt, wird der Verkehrssünder verknackt und muss zahlen. 

Der kann sich ja anschließend bei der Polizei beschweren, dass sie ihre Regeln nicht befolgt hätten, was, wenn überhaupt eine Reaktion kommt, es nur ein Entschuldigungsschreiben gibt, was aber an der Tatsache der Verkehrsübertretung und der Verurteilung rein gar nichts ändert. 

Im übrigen gibt es durchaus Länder, die gar keine Mindestabstände haben, also Vorsicht. 

Aber macht mal schön, fahrt extra zu schnell, testet das aus und berichtet anschließend hier. 


Autofan Dieter 




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Ende des Themas

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