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Beitrag von: Häschen204 Date: 25.02.2020 Thema: Schadenregulierung nach BMW Urteil BGH aus 2010 ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 07.03.2020 um 22:04:54 aus dem Forum "4er BMW und M4 - F32 / F33 / F36 GC / F82" in dieses Forum verschoben. Hallo, mir ist eine Frau auf mein Auto hinten gefahren. Stoßstange zerkratzt. Ab zum Freundlich Schaden 1060€ plus. Wollte laut KV abrechnen und bekomme von der Versicherung ein Gegenangebot von einer Freien Werkstatt für knapp 500€ plus mit Berufung auf dieses BMW Urteil aus 2010. Werde morgen erstmal Widerspruch einlegen und mir Rechtsberatung holen. Hatte wer von euch diesen Fall schon mal? Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 07.03.2020 um 22:04:54 |
Autor: Old Men Datum: 26.02.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hier mal was zum lesen https://www.bussgeldkatalog.org/werkstattwahl-nach-unfall/ |
Autor: Amstrong Datum: 26.02.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du hast natürlich freie Werkstattwahl (Haftpflicht schaden), auf der anderen Seite musst du den Schaden so günstig wie möglich halten. In der Praxis, sieht es meist so aus. Das man nicht zum Vertragshändler geht, sondern zum Karosserie und Lackierbetrieb. Das sieht vll noch anders aus, wenn du alles in der Fachwerkstatt hast machen lassen. Bei fiktiver Abrechnung, wird natürlich so stark wie möglich gedrückt. Die ca. 1000€ scheinen aber ein sehr realistischer Preis für die Neulackierung, mit an und Abbau. Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;) |
Autor: Häschen204 Datum: 26.02.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Habe am Freitag Termin beim Anwalt gemacht. |
Autor: herr_welker Datum: 08.03.2020 Antwort: ----------------------------------------------------------
Ja. Hätte man gleich machen sollen. Die Kürzen sogar, wenn schon von Anfang an ein Anwalt eingeschaltet wurde. Frech hoch 10. |
Autor: KW-Muffel Datum: 08.03.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Welker , leider, leider ist das heutzutage so, die ganz Großen machen es ja vor und die Kleineren wollen es auch machen. Der Kleinste ( Geschädigte ) bleibt dann auf der " Strecke " und muss / soll bluten . Man muss sich dann halt wehren und weil das eben unter anderem auch mit Arbeit verbunden ist, gibt man die Sache eben gleich einem Anwalt, der bekommt dafür Geld und die Versicherung muss zahlen . Gruß Peter |
Autor: herr_welker Datum: 16.03.2020 Antwort: ----------------------------------------------------------
Ja. Deswegen immer zum Anwalt. Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung. Geht heutzutage nicht mehr anders. |
Autor: kmax_187 Datum: 17.03.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- So ein Stress wegen einer verkratzen Stoßstange.... Ich hatte schon zum Glück sehr, sehr lange keinen Unfall mehr, aber macht man das nicht mehr so, dass man dem Geschädigten sagen wir mal Summe XXX€ in die Hand drückt und dann ist ok? Du gehst dann zu einer freien Werkstatt und machst die Kratzer dann für 200-300€ raus? |
Autor: KW-Muffel Datum: 17.03.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Max , das wäre schön wenn es so funktioniert würde mit ehrlicher Schadenssumme, aber leider ist es meistens nicht so und wenn es so funktioniert, dann bekommt man z. B. 200 € für einen Schaden von 500€ . Da die Versicherungen es einem ja leider so vorleben , meinen eben manche Privatleute das genauso machen zu können - leider - und dann hast du Stress bist du den richtigen/ waren Betrag bekommst . Wenn man das den Anwalt machen lässt habe ich kein Stress, der klärt das und ich bekomme mein Geld - Stressfrei ! Gruß Peter |
Autor: herr_welker Datum: 19.03.2020 Antwort: ----------------------------------------------------------
Ja so war es früher. Aber keine Sorge. Die 1.500 EUR für den Kratzer kannst du behalten und dem nächsten geben, dem du mal einen Kratzer reinfährst. |
Autor: Häschen204 Datum: 19.04.2020 Antwort: ---------------------------------------------------------- War beim Anwalt, Schaden wurde bezahlt samt Anwalt und 5 Tage Leihwagen. Mehr Kosten für die Versicherung: knapp 450€ mehr. Somit gehe ich demnächst sofort zum Anwalt. |
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