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Steuererklärung - Was im Bereich KFZ mitnehmen? - Geplaudere

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Beitrag von: Black-9000
Date: 23.02.2014
Thema: Steuererklärung - Was im Bereich KFZ mitnehmen?
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Was gibt es neben Tankbelegen noch, im Kfz Bereich, das man zum Steuerberater mitnehmen sollte? Service? Wartung und Teil ? Kfz Versicherung, Steuer?


Antworten:
Autor: mb100
Datum: 23.02.2014
Antwort:
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Wieso Tankbelege? Und für welche Einkunftsart? Welche Nutzung liegt beim Fahrzeug vor? Wem gehört das Fahrzeug? Und wieso fragst Du nicht Deinen Steuerberater, was er alles sehen will?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Black-9000
Datum: 23.02.2014
Antwort:
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Ich bin Zeitsoldat, also jedes Wochenende hin und zurück. Mein Fahrzeug, der Termin ist schon morgen früh und bin kein Freund von Sonntagsbelästigungen :)
Autor: mb100
Datum: 23.02.2014
Antwort:
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Gut, ich ändere die Frage: warum hast Du Deinen Steuerberater nicht gefragt, was er alles sehen will? ;-)
Hintergrund: nur die allerwenigsten von uns sind Hellseher. Und wissen, was der StB sehen will. Die arbeiten auch unterschiedlich - selbst wenn sie auf identische Ergebnisse kommen. Manch einer will Zeug sehen, was ein anderer nicht sehen will.

Dann frag ich mich dennoch auch weiterhin, warum Du die Tankbelege mitnehmen willst.

Was Du brauchst ist die Entfernung zwischen Kaserne und Wohnsitz (bzw. wird die der StB wahrscheinlich ohnehin ermitteln) und die Belege für die Haftpflichtversicherung. Voll- und Teilkasko (sofern vorhanden) sind Dein Privatvergnügen - und nicht absetzbar. Auch Service, Wartung usw. sind - sofern das Fahrzeug einer reinen privaten Nutzung unterliegt - afair nicht absetzbar. Bzw. in den 30 ct. pro Entfernungskilometer enthalten...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Black-9000
Datum: 23.02.2014
Antwort:
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Der StB sagte nur : "alles"
Hm.. Keine Ahnung, dachte die Tankbelege bräuchte man.
Verstehe eh nur die Hälfte bei dieser ganzen Steuerangelegenheit..

Autor: mb100
Datum: 23.02.2014
Antwort:
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Dann bring einfach mal "alles" mit...
Also "alles, was mit dem Auto zu tun hat." Tankbelege, Waschbelege, Versicherung, KFZ-Steuer, Wartung, Reparaturen, Unfälle, Tuning, wenn Du irgendwas fürs Auto gekauft hast (also Felgenreiniger, Wunderbäume, ...) usw. . Und bitte auch ne Kamera fürs dumme Gesicht.

Ernsthaft: ich kann ihn schon verstehen. Lieber zu viel, als wenn Du dann x mal rennen und Zeug nachliefern musst. Das nervt am meisten, wenn man für andere Steuererklärungen erstellt.

BTW: bitte vergiss nicht die Kontoauszüge zu den jeweiligen Zahlungen (z.B. Versicherungen). Ernst gemeint.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Pug
Datum: 23.02.2014
Antwort:
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eine kollegin sollte mal beim finanzamt werkstattrechnungen über ihre wartung vorlegn, die haben ihr wohl nicht abgenommen, dass sie jeden tag 70km (einfache strecke) fährt und auf der rechnung steht ja der kilometerstand.
dumm war nur, sie hat dafür keine rechnung :-)
sie hat dann als "kilometerbeleg" die TÜV bescheinigung genommen.
Nu mal los....
Autor: mb100
Datum: 23.02.2014
Antwort:
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Zitat:


eine kollegin sollte mal beim finanzamt werkstattrechnungen über ihre wartung vorlegn, die haben ihr wohl nicht abgenommen, dass sie jeden tag 70km (einfache strecke) fährt

(Zitat von: Pug)




Wars der Weg Wohnung => Arbeit?
Normal steht ja sowohl die Wohn-Adresse als auch die Adresse der Arbeitsstelle fest. Und normal ist auch die kürzeste Entfernung anzusetzen. Natürlich nur, sofern die Strecke "vertretbar" ist - und nicht über Feld, Wald und Wiese führt oder deutlich mehr Zeit kostet als eine nur unwesentlich längere Alternative => klassische Wahl "Autobahn vs. Landstraße"). Wenn man selbst meint, Umwege legen zu müssen, weil die Landschaft schöner ist oder immer eine leichtbekleidete Dame vom Balkon winkt, muss man diese dann quasi selbst tragen. Von daher kann ich eigentlich die Zickereien des FA nicht nachvollziehen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Pug
Datum: 23.02.2014
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


eine kollegin sollte mal beim finanzamt werkstattrechnungen über ihre wartung vorlegn, die haben ihr wohl nicht abgenommen, dass sie jeden tag 70km (einfache strecke) fährt

(Zitat von: Pug)




Wars der Weg Wohnung => Arbeit?
Normal steht ja sowohl die Wohn-Adresse als auch die Adresse der Arbeitsstelle fest. Und normal ist auch die kürzeste Entfernung anzusetzen. Natürlich nur, sofern die Strecke "vertretbar" ist - und nicht über Feld, Wald und Wiese führt oder deutlich mehr Zeit kostet als eine nur unwesentlich längere Alternative => klassische Wahl "Autobahn vs. Landstraße"). Wenn man selbst meint, Umwege legen zu müssen, weil die Landschaft schöner ist oder immer eine leichtbekleidete Dame vom Balkon winkt, muss man diese dann quasi selbst tragen. Von daher kann ich eigentlich die Zickereien des FA nicht nachvollziehen.

(Zitat von: mb100)




ja, weg wohnung => arbeit
nix umweg, verbindung ist super ~2km rauf auf die AB und bis zu ihrem dorf, ist eine AB abfahrt.
fahrzeit <1std.
die haben andere kollegen auch, wenn sie aus einem anderen stadtteil kommen und mit ÖPNV umsteigen müssen.
das FA ist warscheinlich davon ausgegangen, dass man sich ein zimmer nimmt oder das sie in HH einen freund hat und das andere nur ihre melde-adresse ist oder was weis ich.


Nu mal los....
Autor: mb100
Datum: 23.02.2014
Antwort:
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Hm. Schon seltsam. Abgesehen davon, dass sie natürlich - wenn sie sich ein Zimmer nehmen würde - diese Kosten auch absetzen könnte. Plus einmal pro Woche Heimfahrt. Was unterm Strich mehr bringt... ich rechne es jetzt nicht durch.

Wobei ich das ja auch hab: also 100 km einfacher Weg zur Arbeit - und die ersten Wochen bin ich gependelt. Hab aber inzwischen eine Zweitwohnung. Weils auf Dauer schon sehr heftig war...

Aber 70 km "einfach" seh ich jetzt - v.a. bei nahezu 100 % Autobahn - auch nicht als problematisch an. Wahrscheinlich war der Finanzbeamte äußerst pingelig...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: cxm
Datum: 24.02.2014
Antwort:
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Hi,

Tankbelege können bei entsprechender Menge die Laufleistung indirekt belegen.
Du könntest ja auch bei einem Bekannten kostenlos mitgefahren sein.

Wenn Du eine eigene Wohnung hast, läuft das über doppelte Haushaltsführung.
bernachtungs- und Verpflegungspauschalen werden nicht anfallen, aber die Kosten für Heimfahrten.

Wenn Du bei Deinen Eltern wohnst, hast Du keinen eigenen Haushalt.
Dann gilt die Pendler-Pauschale.

Werkstatt und Waschquittungen sind natürlich Quatsch.
Funktioniert nur, wenn der Steuersachbearbeiter blöd genug ist.
Kommt aber auch vor. ;-)

Kannst Dir Link" target="_blank" onClick="gtag('event', '_http://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&ved..', {'event_category' : 'Outgoing_Link','event_label' : '/bmwsyndikatforum/print.asp F_20'});" >das jier mal durchlesen...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: mb100
Datum: 24.02.2014
Antwort:
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Zitat:


Tankbelege können bei entsprechender Menge die Laufleistung indirekt belegen.
Du könntest ja auch bei einem Bekannten kostenlos mitgefahren sein.

(Zitat von: cxm)




Aber auch wenn man bei einem Bekannten kostenlos mitgefahren ist, bekommt man die Pendlerpauschale. Es handelt sich ja um eine Pauschale, also um etwas, das unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen gewährt wird. Wie man nun letztendlich zur Arbeit gekommen ist, ist vollkommen wurscht.

Umgekehrt können viele Tankquittungen auch darauf hindeuten, dass man sehr viel privat gefahren ist. Mich als Sachbearbeiter würden die relativ kalt lassen.

Zitat:


Werkstatt und Waschquittungen sind natürlich Quatsch.
Funktioniert nur, wenn der Steuersachbearbeiter blöd genug ist.

(Zitat von: cxm)




Beachte das auf den Absatz folgende Wort, das da lautet: "Ernsthaft"...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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Ende des Themas

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