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Autokäufer will sein Geld wieder - Geplaudere

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Beitrag von: M5Tomek
Date: 12.09.2011
Thema: Autokäufer will sein Geld wieder
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Hallo leute,

habe vor ca. 3-4 Monaten meinen e46 bj 2000 mit 182.000km verkauft. Meine alte gute freundin wollte den wagen unbedingt haben. Sie kaufte ihn und wir haben kein kaufvertrag gemacht.

Sie wusste das das Auto einen unfall damals hatte vor 2 jahren. für sie alles kein problem. wir haben nur vertraglich festgelegt das ich das auto wie abgesprochen inspektion bremsen querlenker mache. das hab ich gemacht und sogar tüv neu gemacht (ohne mängel). bloß jetzt nach 2-3 monaten kommt sie zu mir und will ihr geld wieder. weil das fahrzeug damals angeblich nicht richtig repariert wurde. es wurde kabel etc zusammengeklebt. ich sagte ihr das ich das nicht zurück nehme und sie sich das auto doch angeschaut hat und probefahrt gemacht hat. sie hätte ja beim kauf einen der ahnung hat mitbringen können oder selber damit zu werkstatt fahren und druch checken lassen. wär alles kein problem. bloß sie droht mir jetzt mit anwalt etc. kann sie was machen? haben ja kein kaufvertrag.

danke im voraus


Antworten:
Autor: laserdj
Datum: 12.09.2011
Antwort:
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1. Vermeide es Geschäfte unter Familie + Freunde zu machen.
2. Immer einen Kaufvertrag zu machen

und 3. Immer Personen bei Besichtigung/Verkauf dabei zu haben.

M.E. ist ganz klar : Verkauft unter Privatpersonen = Gekauft wie gesehen.

Wenn nichts kaputt gegangen ist und Sie nur den damaligen Zustand bemängelt musst DU nicht mal beweisen ( in Form von Zeugen ) , dass Du Gewährl. ausgeschlossen hast.

Arglistiger Mangel ( Sie wusste das ein Unfall war , Beweis ????? ) kann m.E. nicht geltend gemacht werden.

Beziffer mal den Streitwert in EUR ? Schaden regulieren oder Auto zurück ?

Wenn dieser Immens ist : Infostunde beim Anwalt ( ADAC ARCS Mitglied ? )

+ selber googlen , gibts zu Hauf dein Fall


Autor: TX 3
Datum: 12.09.2011
Antwort:
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Da hat sie wohl schlechte Karten!
Es kann ja schließlich niemand bestätigen was ihr damals abgesprochen habt.Schriftlich gibts auch nix in die Richtung...
Also laß sie ruhig zum Anwalt gehen und entspann dich.
Autor: Stefan177
Datum: 12.09.2011
Antwort:
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Seh ich auch so. Sag, daß Du Ihr doch damals alles lang und breit erklärt hast.

Man kanns nicht oft Genug sagen: Kaufverträge sogar unter Brüdern. Das *muss* sein, Menschen ändern sich. Papier nicht.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Heckpropeller
Datum: 12.09.2011
Antwort:
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Im Grunde genommen kann Sie nicht viel bezwecken. Aussage gegen Aussage.
Es wird sie irgendein "Experte" auf die Mängel angesprochen haben um nen grossen Mann zu spielen.
Ich gehe davon aus, dass sie nichts unternhemen wird.
Allerdings muss ich sagen, dass du komische GUTE Freunde hast....
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: Old Men
Datum: 13.09.2011
Antwort:
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Hier kann man ruhig sagen : Wer solche Freunde hat, der braucht keine Feind mehr. Ich sage, abwarten. Es wird mit Sicherheit nichts nachkommen, den bangemachen ist nicht drin.
Autor: Marcello25
Datum: 13.09.2011
Antwort:
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Zitat:


Seh ich auch so. Sag, daß Du Ihr doch damals alles lang und breit erklärt hast.

Man kanns nicht oft Genug sagen: Kaufverträge sogar unter Brüdern. Das *muss* sein, Menschen ändern sich. Papier nicht.

(Zitat von: Stefan177)




Das mit den Kaufvertrag bei dem Bruder... Naja, dass würde ich nicht machen... Nicht bei der eigenen Familie (Eltern, Geschwister). braucht nicht. Kommt natürlich, darauf an, was für ein Verhältnis man zu seinem Bruder etc. hat.
Autor: M5Tomek
Datum: 13.09.2011
Antwort:
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kann die wirklich nix machen? weil sie meinte das wär betrug weil ich angeblich verschwiegen hätte das da noch schäden am auto sind (irgendwelche kabel mit isolierband beklebt und so) . aber beim kauf hat sie sich das auto ja angeguclkt und probe gefahren. beim kauf waren wir nur zu 2 also sie und ich kein anderer zeuge.

ja und schriftlich haben wir nur festeglegt das sie das auto gekauft hat und das ich bis zum 17.06 fertig machen sollte was kaputt war. hatte ich ja auch gemacht. bremsen federbein wasserpumpe querlenker udn tüv dann noch gemacht. tüv war sogar ohne mängel. dann kann sie doch nix machen wenn sogart tüv ohen mängel ist. oder?
Autor: bmw9009
Datum: 13.09.2011
Antwort:
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Was soll denn angeblich kaputt sein ?

Sie müsste sowieso erst beweisen das der Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war... ich sehe keine Chance für sie.
Autor: philipp080778
Datum: 13.09.2011
Antwort:
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Zitat:


Was soll denn angeblich kaputt sein ?

Sie müsste sowieso erst beweisen das der Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war... ich sehe keine Chance für sie.

(Zitat von: bmw9009)




das würde ich auch gerne wissen ?!

du schreibst das sie sagt etc ....... ein Kabel mit Isolierband ?!
wegen dem will sie ja wohl nicht das Auto loswerden ..........

LG Phil
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung






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