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Abrechnung bei Haftpflichtschaden - BMW-Talk

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Beitrag von: Lucky1881
Date: 20.07.2011
Thema: Abrechnung bei Haftpflichtschaden
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Hallo zusammen,

vorgestern ist ein Transporter mit seiner Anhängerkupplung beim Einparken an meinem Wagen angeeckt - nun habe ich einen Abdruck in der schwarzen Stoßleiste und eine kleine Delle mit Lackrissen von der Anhängerkupplung oberhalb der Stoßleiste.

Der Verursacher parkt des öfteren so ein (selbst schon ausm Fenster beobachtet, und sein Wagen hat auch entsprechende Kampfspuren).

Prinzipiell ist die Delle nicht so dramatisch, da ich aber zuletzt erst Hunderte von Euro in Aufbereitung und Smartrepair gesteckt habe und den Wagen ja ohne Delle gekauft habe möchte ich den Schaden zumindest ersetzt haben - sprich Netto-Abrechnung über Kostenvoranschlag.

Kann ich den Wagen jetzt (trotz des Alters meines 1999er E36 Compact mit 107000km) zu BMW geben - ich arbeite quasi neben der NL, deswegen wäre es für mich am Einfachsten - oder bin ich verpflichtet eine günstige Werkstatt zu suchen?

Ich weiß, dass ich bei meiner eigenen Versicherung ne Schadensminderungspflicht habe - habe ich dies auch, wenn ich das "Opfer" bin?

Des Weiteren möchte der Verursacher gerne Bilder vom Schaden...muss ich ihm die freiwillig bereitstellen, oder soll ich einfach abwarten ob die Versicherung dies überhaupt verlangt?

Danke für euren Ratschlag & viele Grüße,
Markus


Antworten:
Autor: Selim_e36
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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du darfst in jede werkstatt gehen.. und lass lieber den schaden vom gutachter durchchecken und gleich anwalt einschalten..
Autor: Stefan177
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Zu BMW gehen, KVA machen lassen und bei der Versicherung einreichen. Fotos brauchst Du keine machen. Du musst nichtmal den Gutachter der Versicherung das Auto sehen lassen.
Wenn sie ein Gutachten wollen, kannst Du einen eigenen Gutachter bestimmen.


Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: mb100
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Vor allem musst Du auch beachten, dass Du - wenn der Schaden im Bagatellbereich liegt (also bis so zwischen 700 und 1000 Euro) - den Gutachter möglicherweise selbst bezahlen musst...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Lucky1881
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Hallo,

also ich war heute mal bei BMW und habe mir einen KVA erstellen lassen 1056,- Euro incl MwSt - da ich nur den Schadenersatz auf KVA-Basis abrechnen möchte (weil meine Frau im Winter bestimmt auch irgendwo aneckt) also ca. 877 Netto.

BMW hat mir geraten besser gleich nen Anwalt zu beauftragen...da ich aber nicht so ne große Welle machen will würde ich es erstmal so versuchen wollen. Wenn die gegnerische Versicherung sich querstellt kann ich ja immer noch nen Anwalt nehmen, oder?

VG
Autor: mb100
Datum: 20.07.2011
Antwort:
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Zitat:


BMW hat mir geraten besser gleich nen Anwalt zu beauftragen...da ich aber nicht so ne große Welle machen will würde ich es erstmal so versuchen wollen. Wenn die gegnerische Versicherung sich querstellt kann ich ja immer noch nen Anwalt nehmen, oder?


(Zitat von: Lucky1881)




Geht scho. Nur kanns dennoch sein, dass Du (unbewusst und versehentlich) irgendwas gegenüber der Versicherung angibst, was Dir eher schadet als nützt und Deine Ansprüche deswegen gekürzt werden. Und der Anwalt dann seine liebe Not damit hat, diese Kohlen wieder aus dem Feuer zu holen. Stehen Anwälte gar net drauf. Unter anderem, weil es Arbeit macht, die im Endeffekt nicht erforderlich gewesen wäre, Zeit kostet und unterm Strich kein Geld bringt.
Und weiterhin kennen Privatleute auch manche Positionen, die noch geltend gemacht werden können, gar net. Man verschenkt somit möglicherweise auch Geld.

(Und kürzen wird die Versicherung ohnehin einige Positionen - und natürlich werden sie sich auch mit der Zahlung Zeit lassen...)

An Deiner Stelle würd ich auch direkt nen Anwalt einschalten.

Bearbeitet von: mb100 am 20.07.2011 um 19:29:23
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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Ende des Themas

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