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Überholverbot missachtet, Angaben machen??? - Geplaudere

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Beitrag von: nicoDD
Date: 10.03.2011
Thema: Überholverbot missachtet, Angaben machen???
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Hallo,

wie die Überschrift schon sagt: Ich habe ausserhalb geschlossener Ortschaften das Überholverbot missachtet und habe gerade einen Brief bekommen, wo mir dies zur Last gelegt wird.
Als Zeugen werden 2 Polizisten genannt, die müssen hinter mir gefahren sein, vielleicht zivil - ich hab nix mitbekommen, ich war also wenigstens auf den Überholvorgang konzentriert ;-)
Da der Spaß 70Euro und Punkt kostet bin ich natürlich nicht gewillt, dass das durchgesetzt wird.
Meine Frage daher: Sollte ich hier Angaben zu meiner Person machen und alles zugeben?
Da mich niemand angehalten hat, hat mich auch niemand gesehen. Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen. Und da das nun schon 1 Monat her ist und das Auto die ganze Familie nutzen kann, kann das ja jeder gewesen sein... Bringt das was sich da "dumm" zu stellen, oder fragen die dann wirklich die Nachbarschaft aus wie es im Schreiben steht und legen mir ein Fahrtenbuch auf?


Antworten:
Autor: Old Men
Datum: 10.03.2011
Antwort:
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An wem wurde das Schreiben gerichtet ? Wurde es deinem Vater zugeschickt, oder direkt an deine Adresse?
Autor: E36-Freak
Datum: 11.03.2011
Antwort:
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Zitat:


An wem wurde das Schreiben gerichtet ? direkt an deine Adresse?

(Zitat von: Old Men)




Wie denn? Nur Kennzeichen notiert und nicht angehalten - Halter bekommt Post
Autor: Gerhard69
Datum: 11.03.2011
Antwort:
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da du nicht angehalten wurdest oder ein Bild gemacht wurde, kannst du natürlich sagen es war ein Anderer.


edit: zugeben sollte der Jenige es aber trotzdem, 2 "Beamtenstimmen" zählen vor Gericht nun mal leider mehr als 2 "Normale" :(

Bearbeitet von: Gerhard69 am 11.03.2011 um 09:32:03
Mach dir immer klar, dass du die wichtigste Person auf der Straße bist!
Autor: Nicore
Datum: 11.03.2011
Antwort:
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Den ersten Brief erstmal liegen lassen und auf den zweiten warten.
Da passiert noch nichts. Dein Vater kann natürlich angeben das er nicht
weiss WER zu dem Zeitpunkt gefahren ist da freie Famliennutzung.

Es gibt aber Fälle (da wo es wohl schwerwiegender war) wo dann ein
Fahrtenbuch auferlegt wurde und künftige Fahrten dokumentiert werden
müssen.
BMW Team Oberhavel
Autor: nicoDD
Datum: 11.03.2011
Antwort:
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Ja also das Schreiben wurde natürlich erstmal an meinen Vater geschickt. Jetzt geht es eben drum auszufüllen wer denn da gefahren ist.
Ich möchte nur sichergehen, dass ich, wenn ich angebe das unklar ist wer zu der genannten Zeit gefahren ist, nicht noch mehr Kosten verursache. Und ich möchte natürlich versuchen um die Sache drumrum zu kommen.
Fahrtenbuch wäre kein Problem.......
Autor: Zeus_One
Datum: 11.03.2011
Antwort:
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Ist mir auch mal passiert. Ein Polizist in Zivil (kein Zivilpolizist) mit Frauchen auf dem Weg zu Einkaufen soll gesehen haben wie ich im Überholverbot überholt habe.
Er war nicht der überholte!!! Er hat es aus 300m Entfernung hinter mir angeblich gesehen!!!
Das Auto war zu diesem Zeitpunkt auch auf meinen Vater zugelassen.
Ich bekam die Post.
Bin natürlich bis vors Gericht damit. Sogar bis in die 2te instans
Asso, hab el.Heckrollo was zu 98% der Zeit oben ist.
Da behauptet der Typ doch echt vor dem Richter mich zu 100% identifizieren zu können
und zwar aus 300m Entfernung über den Rückspiegel meines Autos quasi von hinten.
(nach 4 Monaten)
Hab jetzt keine Grün Gelben Haare oder sowas. Nicht dass ihr das denkt =)
Ich dachte die verarschen mich. Hab die ganze Zeit die versteckte Kamera gesucht.

Ja und der Herr Richter meinte warum sollte der Polizist denn lügen und ich konnte alles zahlen!


Deswegen glaube ich eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der Deutschen Justiz


Kannst Glück haben und es verläuft sich im Sande oder eben wie bei mir...





Männer sie sind vor uns, hinter uns, rechts von uns und links von uns!
Jetzt können sie uns nicht mehr entkommen!
Autor: devil
Datum: 11.03.2011
Antwort:
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ich verstehe nicht warum ihr euch immer um die folgen eures handelns drücken wollt, ihr habt eine übertretung begangen und darum sollte man wenigstens genug eier haben und es zugeben....
Autor: louisdama
Datum: 12.03.2011
Antwort:
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Na, wenn man es selber war, sollte man schon dazu stehen und 70€ und nen Punkt,wenn juckt es.

Sollte der Fahrer nicht ermittelt werden, kann die Sache auch einfach den Halter treffen,schon erlebt.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: ZerOne
Datum: 12.03.2011
Antwort:
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ja kannst du machen einfach jemand anderen angeben der in Amerika oder so lebt.

Und dem Fahrtenbuch kann man auch entgehen.
SUCHE LED RÜCKLEUCHTEN *DEFEKT* in WEISS !!!!!!!!!!!!!!!
Autor: Fogg
Datum: 14.03.2011
Antwort:
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Du hast es ja schön zugegeben, also zahl auch und freu dich auf
den Punkt.
Echt super.. mist bauen und nicht dazu stehen.

Ich würde mich über halterhaftung bei uns freuen, dann wäre das
geschichte.

...don´t care about tomorrow!
Autor: angry81
Datum: 14.03.2011
Antwort:
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"Hiermit mache ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht".


Autor: Der_Gute
Datum: 14.03.2011
Antwort:
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Hi,

wenn die Polizei nicht den Fahrzeugführer identifizieren kann, muss das Verfahren eingestellt werden. Für mich stellt sich die Frage, wie und wo haben die Dich gesehen? Sind die vorbei gefahren und konnten zumindest das Alters des Fahrzeugführers erkennen und zuordnen, dann wird es enger für Dich. Demnach würde durch die Bußgeldstelle das Einwohnermeldeamt angeschrieben und vom Halter ein Passfoto und vom Sohn ein Passfoto angefordert. Sollte das nicht ausreichen, dann kann die Polizei den Halter vorladen zwecks Aussage. Sicherlich kann Dein Vater vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Somit könntest Du hoffen, dass der Fall eingestellt wird.
Da es sich hierbei jedoch um einen Punkt handeln würde, wäre ein Fahrtenbuch sehr lästig. Es muss jede Fahrt mit Datum und Uhrzeit eingetragen werden. Dazu muss der vollständige Name und die Anschrift des Fahrzeugführers eingetragen werden. Dies muss dann jedesmal bestätigt werden durch eine Unterschrift des Fahrzeugführers bzw. Halters.
Da bei einem Zeugnisverweigerungsrecht der Halter signalisiert das er nicht gewillt ist den Fahrzeugführer zu ermitteln, brauch die Behörde nicht weiter ermitteln. Sinngemäß laut Gerichtsurteil sind "unnötig Zeitaufwendige nicht erfolgsversprechende Maßnahmen bei einer Verweigerung der Mithilfe des FZ-Führers der Behörde nicht zu zumuten". Somit wird das Verfahren eingestellt, und die Behörde kann locker ein Fahrtenbuch auferlegen. Keine Chance vor Gericht das abzuwenden wenn die Behörde die das Fahrtenbuch erläßt sich nicht völlig dämlich anstellt!
Bei nicht ordnungsgemäßem Führen des Fahrtenbuches kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden und der Halter bekommt locker einen Punkt + 50€ Bußgeld + Bearbeitungsgebühr.
Ich würde es mir überlegen, ob das alles Sinn macht. Hast Du zuviele Punkte ja, wenn nein, nimm es sportlich und zahl den Spaß!

Gruß

P.S. Die Erteilung eines Fahrtenbuches ist ebenfalls Gebührenpflichtig. Da es sich um eine sogenannte Rahmengebühr handelt, kann es bis zu ca. 180€ kosten. Zumindest ohen Punkt in FLensburg.
www.lindlar.org




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