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Privatverkauf Käufer will Auto zurück geben Anwalt - Geplaudere

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Beitrag von: BMW M3 Powa
Date: 09.06.2010
Thema: Privatverkauf Käufer will Auto zurück geben Anwalt
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Hallo zusammen,


habe ein grießiges Problem, habe heute meinen 323 ti Compact verkauft.

Der Wagen war bei ebay drinnen hat aber den mindestpreis nicht erreicht.
Link


So jetzt ist der Höchstbietende gekommen und wir haben uns von ebay unabhängig geeinigt auf einen Preis.

In der Ebay Anzeige steht das hinten ein Unfall war und dieser Fachmännisch repariert wurde.
Leider hat sich jetzt herausgestellt das die Werkstatt das nur provisorisch gemacht hat, als gemurkst, deswegen war es auch ziemlich günstig. (Laut dem Kfz-Meister wollte ich es so günstig wie möglich haben.) als Beispiel war der Dämpfer hinten gestaucht, dieser wurde einfach auseinader gezogen.


Habe einen ADAC Kaufvertrag gemacht und reingeschrieben das er hinten einen Unfall hatte. nichts von Fachmännisch repariert oder sonstiges einfach nur den Unfall.


So jetzt ruft mich der Herr gerade an, er wollte eine Anhängerkupplung anbauen und hat den ganzen Pfusch entdeckt und will sein Geld zurück und die Zugkosten usw. erstattet.



Was kann ich machen, habe es doch extra in den Kaufvertrag geschrieben und es hat nichts mehr mit ebay zu tun, sonst hätte er ja käuferschutz.


Bitte helft mir ich habe die Kohle schon weitergegeben.


Danke
Hilfestellung bei Codierungen und Fehlerspeicherauslesen ;)


Antworten:
Autor: Heckpropeller
Datum: 09.06.2010
Antwort:
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Mit ebay hat die ganze Sache Sache schon mal rein gar nichts mehr zu tun. Somit vergiss die AGB und den Rest.

Es handelt sich um einen Privatverkauf bei dem du soweit alle wichtigen Eigenschaften genannt hast.
Ich kenne den ADAC Kaufvertrag und der ist gut abgedeckt.
Da du einen Unfallschaden vermerkt hast, ist das Thema erledigt.
Ich würde mir überhaupt keinen Kopf machen.

Allerdings finde ich deine Formulierung in der Auktionsbeschreibung auch nicht in Ordnung:

"Der Wagen hatte hinten ein kleinen Unfall vom Vorbesitzer wurde aber Fachmenisch repariert."

Wenn du demnach ein ruhiges Gewissen haben möchtest, empfehle ich einen kleinen Schadenersatz in Form von Euros zu erstatten. =)


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Autor: BMW M3 Powa
Datum: 09.06.2010
Antwort:
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ja ich gebe ja zu das des bei ebay nicht so passt, aber der wagen wurde ja nicht über ebay verkauft sonder als normaler kaufvertrag über adac.

ich würde ihm es anbieten er will aber das auto zurück geben und die kosten erstattet bekommen,

Hier steht eindeutig im Vertrag Der Verkäufer erklärt das der Wagen folgende Unfallschäden gehabt hat:

UNFALL HINTEN RECHTS und mehr nicht.

und steht noch Auto gekauft wie gesehen, Probefahrt wurde gemacht.
Hilfestellung bei Codierungen und Fehlerspeicherauslesen ;)
Autor: Heckpropeller
Datum: 09.06.2010
Antwort:
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Ich sag doch, du brauchst dir keine Gedanken um das rechtliche machen.
Nur um das moralische. ;)
Aber wenn er keine Ausgleichszahlung möchte, Pech gehabt.
So ist da nun mal.
Dich trifft keine Schuld und somit bist du auf der sicheren Seite.
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Autor: PJGraf
Datum: 10.06.2010
Antwort:
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ich kann da herrn Heckpropeller (das herr musste hin *g*) nur recht geben...
ich hab meinen alten e30 is auch verkauft weil der motor immer überhitzt hat und ich wirklich alle 20 km anhalten musste das er abkühlen konnte, auch trotz neuen (hald vom schrottplatz) geholten kühler. wir haben einen MÜNDLICHEN KAUFVERTRAG abgeschlossen (damals noch 900 eur) und er wusste auch davon. er meinte auch nach 1 woche er will ihn zurückgeben weil er das problem ned beheben kann. ich hab gesagt nein ich 'kauf' ihn nicht zurück. er ging dann zu seinem anwalt und ich zu meiner anwältin. die hat den dann iwas geschischt wo vermerkt is das ein mündlicher kaufvertrag in D gültig is (oder so ähnlich is 3 jahre her weis nimmer genau) und es sein auto is und da es ein Privatverkauf war (mit oder ihne kaufvertrag schriftlich) er keinerlei garantie, rückgaberecht, bla bla hat.
hab nie wieder was gehört.

solltest du ein schlechtes gewissen haben würd ich ihn auch sagen ich besorg ihn anständige dämpfer vom schrottplatz oder sowas und damit soll er sich zufrieden geben. wenn ned hat er pech gehabt und ende. fang mit solchen leuten ned unnötig das diskutieren an weil du dich dann evtl sogar dummerweise wirklich iwie reinreitest...
oder sag nan er bekommt nen hunnie überwiesen weil du ein netter mensch mit herz bist und er soll sich selber welche besorgen.


und sollt er das ned wollen sag ihn ich nimm das auto geschenkt ;DD
Autor: Mario84
Datum: 10.06.2010
Antwort:
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- unfall erwähnt
- gekauft wie gesehen
- der käufer war vor ort

DU BIST RAUS AUS DER SACHE.

Zwar nicht korrekt von dir den wagen defekt zu verkaufen aber du bist "unschuldig". hätte ich ihn gekauft, hättest du auch einen Anwalt an Arsch ;)
** nicht spektakulär aber Bar bezahlt und meiner :) **
Autor: OnlyOne
Datum: 10.06.2010
Antwort:
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Wie schon erwähnt du bist raus aus der Sache...


Ich kann den Käufer zwar verstehen aaaber ich frage mich immer ob die Leute Gehirnamputiert sind die Privat ein Auto kaufen und dieses NICHT eingehend prüfen oder prüfen lassen!!

Wer am Ende heult der ist doch selbst drann schuld. Manchmal kann man nur noch den Kopf schütteln wie leichtfertig Leute einige Tausend Euro für gekauft wie gesehen hinlegen und kein einziges mal das Ding gescheit unter die Lupe genommen haben...

Und es gibt immer noch Leute die beim Fähnchenhändler um die Ecke ein Auto kaufen wo hinten und vorne nichts stimmt und sich später beschweren das der Tacho gedreht ist (um 50000km und mehr)!!!
Bayrisches Meisterwerk




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Ende des Themas

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