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Beitrag von: Neob18 Date: 05.08.2009 Thema: Kann Teilegutachten / ABE ablaufen? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 05.08.2009 um 22:03:45 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben. War heute beim TÜV um mir ein Termin zu machen, muss mein G-Power ESD eintragen lassen. Als der TÜV Prüfer das Gutachten gesehen hat, sagte er, dass das Gutachten vllt. Abgelaufen bzw. ungültig geworden ist, da es von 1993 ist. Er war sich aber auch nicht sicher. Kann das sein? ...Falsches Unterforum Bearbeitet von: Pug am 05.08.2009 um 22:03:45 www.alpina-archive.com |
Autor: jochen78 Datum: 05.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Könnte mir nur vorstellen das dieses Gutachten evtl zurückgezogen wurde. Mfg Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen... |
Autor: BMW318ti Datum: 05.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Evtl. kam eine neuere Auflage herraus. Dürftest du aber Problemlos beim Hersteller anfragen könnten. Falls dies der Fall ist, bekommst du dort auch die neue ABE Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei! Simon Beeck Auspuff |
Autor: Christian Sch. Datum: 06.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ablaufen tut es nie. Aber es gibt andere mögliche Probleme: - Entweder das TG wurde mittlerweile zurückgezogen, da irgend etwas nicht den Vorschriften entsprach. Dann gibt es eventuell eine neue Version - Es ist kein Teilegutachten sondern ein alter Prüfbericht. Auch so einer Grundlage kann keine 19(3) gemacht werden und eigentlich soll sie auch nicht mehr für 21er verwendet werden. |
Autor: Neob18 Datum: 06.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hab gerade gesehen, das es ein Prüfbereicht von G-Power ist. War heute beim TÜV zum eintragen und hat ohne Probleme geklappt, also war der Prüfbericht anscheinend noch gültig. www.alpina-archive.com |
Autor: Christian Sch. Datum: 06.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie schon gesagt. Für eine 19(3) bei Dekra, GTÜ,KÜS,... geht ein Prüfbericht nicht. Für eine Einzelabnahme beim Tüv wird er meistens noch akzeptiert, obwohl es hieß, dass sie nicht mehr verwendet werden sollen. |
Autor: Neob18 Datum: 06.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Warum sind den die Prüfbrichte nicht mehr zugelassen, sind dort falsche bzw. unvollständige Daten aufgelistet? Wie gesagt, der Herr von TÜV hat sich den ESD und MSD angesehen und mit dem Prüfbricht verglichen und fertig. www.alpina-archive.com |
Autor: Christian Sch. Datum: 08.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das weiß ich leider auch nicht. Sie wurden ja von den Teilegutachten abgelöst. Da ich kein aaS bin, habe ich da auch keine so genauen Informationen dürber erhalten. Ist im Prüfbericht der Verwendungsbereich genau angegeben? Das ist nämlich manchmal bei Rädern der Unterschied. |
Autor: Neob18 Datum: 08.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Im Verwendungsbreich steht: Typ: 3B ABE-Nr.: F920 Ausführung: 18sA, 20sA, 25sA Handelsbezeichnung: 318is, 320i, 325i www.alpina-archive.com |
Autor: Christian Sch. Datum: 09.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dann ist es natürlich vom Verwendungsbereich okay.... Dann gibt es bei diesem Bericht wenig unterschied zum TG. Bis auf den Namen... |
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