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Versteckter Totalschaden - Rückgaberecht? - Geplaudere

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www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: AndreCSI
Date: 01.07.2008
Thema: Versteckter Totalschaden - Rückgaberecht?
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Servus,

folgende Situation:

Wir (mein Daddy, mei Freundin und ich) haben Samstag einen Dakargelben 316i Compact E36 Baujahr 98 gekauft.

Stoßstange vorne war kaputt, Heckstoßstange war kaputt, Auspuff war verbogen..

ok, haben ihn also als ein "bischen" kaputtes KFZ gekauft..

Als unser Spezi montag früh den Wagen auf die hebebühne fur um den Auspuff auszurichten, stellte er fest, dass das Fahrzeug einen Rahmenschaden hinten drauf hat!

Der Verkäufer hat davon nix erwähnt!


Mein Daddy hat ihn kontaktiert..der bestreitet naürlich alles..

Nun läufts halt ab morgen übern Anwalt.


Haben wir da eine Chance? (Kaufvertrag wurde nicht abgeschlossen)

Normal hat man doch 1 Woche Rückgaberecht oder?

Wie könnte des ausgehen? vll hatte jemand sowas schon mal oder kennt sich da aus..

gruß Alex


Antworten:
Autor: coma
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Ohne Kaufvertrag? Wie willst du nachweisen, dass es erst ne Woche her ist?
Autor: AndreCSI
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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wir sind zu dritt?
Autor: AndreCSI
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Außerdem haben wir uns Samstag(!) dir roten Nummern von dem Spezi ausgeliehen..der is also auch zeuge ^^
Autor: bmw-bunzo
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Hi Leute

Bisschen Kaputt klingt ja süß!

Eine kleine Gegenfrage:Was hat denn der Compi gekostet?

Glaube allmählig das alle auf Super Billig stehen und wenn dann so etwas bei rauskommt ist die schreierei groß!!!

Wenn doch die Stoßstangen und oder Auspuff schon nicht Korrekt sind dann guckt mann doch etwas genauer...oder?

Und ohne Kaufvertrag???


Ich weiß nicht...hm hm hm hm ..

BMW-BUNZO
Autor: AndreCSI
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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2275€ hat a gekostet..

das hat nix mit sparen zu tun..brauchst dir ja nur mal meinen gelben anzuschauen o_O


Autor: Richi
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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sorry wer nen wagen ohne kaufvertrag kauft ist selber schuld.

rückgaberecht von einer woche? da hast du aber was falsch verstanden.
viell. hat er dir den wagen als bastelfahrzeug verkauft.

versteh mich nicht falsch aber ich pack mir echt gerade an den kopf, autokauf ohne vertrag...
du bist doch auch schon ein bisschen hier dabei und da liest man doch sowas nicht zum ersten mal.

frage was du jetzt machen könntest!? NIX! zumindest fällt mir da überhaupt nichts ein.
Autor: AndreCSI
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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da hast du allerdings recht ^^

mal guggn was morgn der anwalt sagt..
Autor: bmw-bunzo
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Wie mein Vorredner schon sagt:Kann mann nix machen Kollege!Sieht meiner Meinung nach Mau aus...

Wenn mann mit dem jenigen ja einigermaßen Reden kann gib dem die Kiste zurück!Vielleicht werdet ihr euch ja so einig ohne Anwalt!?

Aber etwas mehr Erfahrung gerade bei so etwas hätte Ich schon gedacht...Naja.

PS:Was meinst du mit "schau dir meinen gelben an?"verstehe den Zusammenhang nicht so ganz!Wirst ja wohl keine 50tsd Euro reingehongen haben oder?

Na siehste!!!


MFG BMW-BUNZO
Autor: AndreCSI
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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ne aber für jemanden der in der ausbildung is denk ich brauch ma net drüber redn oder?
Autor: bmw-bunzo
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Super Ingo!!!
Autor: AndreCSI
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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du bist ja a scherkeks o_O
glaub wir machen den threat gleich wieder zu bevor wieder lauter sinnlose beiträge hier auftauchen..
Autor: Maveric
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Wenn jemand in der ausbildung ist und wenig geld hat dann brauch er auch nicht über seine verhältnisse leben.

Wenn Du ein unfaller kaufst und dann mehr kaputt ist als du vermutet hattest, dann ist das dein pech und nicht die schuld des händlers.

einzig er hätte dir garantiert (schriftlich) dass nix verzogen ist usw.

Ansonsten: Thats life! Aus fehlern lernt man!
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: bmw-bunzo
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Jetzt mal Spaß bei Seite :-))

Versuche es doch nochmal mit dem Verkäufer!
Glaub mir das gibt doch nichts ausser Ärger und so nen Mist..
Echt jetzt Ich würde es versuchen...

Habe damals "ein paar" Jährchen her...
Nen 318is mit Motorschaden gekauft wo auch nicht zu erkennen war.Ich weis so etwas geht schnell.Nach nem netten Telefongespräch kamen wir uns Finanziell jedoch etwas näher und Ich bekam damals über 1000 Steine zurück.Hoffe du hast Rechtschutz!!

War nicht so gemeint vorhin :-)

MFG
BMW-BUNZO
Autor: AndreCSI
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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kein stress :-)
sind ja eine familie hier ^^

ja mein dad hat 2 mal mit dem Verkäufer schon telefoniert, er will weder den Wagen zurücknehmen, noch will er bischen Schotter locker machen..

Mein Dad hat rechtsschutz.
Naja bin dann gespannt wies morgen aussieht..

mfg
Autor: coma
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Ich hoff für dich, dass du was bekommst. Seh aber - nicht ganz schwart, aber sehr dunkel...
Du sagst du bist noch in der Ausbildung? Dafür hast ganz schön in dein Auto investiert.
Also ich arbeit auch in nem Betrieb(400€-Basis) mit Azubis und verdien mehr als die.
Kann mir nicht vorstellen, wie du das machst ohne Hilfe/Schulden.
Darauf wär ich ned so stolz ehrlich gesagt. Aber is nur meine Meinung. Bitte fühl dich nicht angegriffen. Frag mich grad nur, ob ich was falsch mach...
Autor: ThaFreak
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Zitat:


Haben wir da eine Chance? (Kaufvertrag wurde nicht abgeschlossen)
(Zitat von: AndreCSI)




Meiner Meinung nach: Nein


Zitat:


Normal hat man doch 1 Woche Rückgaberecht oder?
(Zitat von: AndreCSI)




Nein, warum sollte man das haben?
Auto angeschaut, bezahlt und fertig.


Wurde das Auto bei einem Händler oder einer Privatperson gekauft?

Autor: AndreCSI
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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@ coma

2 Nebenjobs..Trag zeitungen aus (ca.180€) und mach nebnbei fahrzeugaufbereitung(zw.250-500€ im monat)..

weder an meim schein noch am auto ist ein cent von wem anders bezahlt worden..

sorry aber da bin ich stolz drauf :-)

@tha Freak

is privat gekauft..

Autor: ThaFreak
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Zitat:


@tha Freak

is privat gekauft..
(Zitat von: AndreCSI)




Dann kannst es komplett knicken...


Autor: Richi
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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privat. im grunde keine chance.

was hat er dir denn beim verkauf gesagt? hat er die gesagt ist 100% unfallfrei?

tut im grunde zwar überhaupt nichts zur sache aber würde mich mal interessieren.
Autor: Bruderchorge
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag, wird er übers Telefon oder Email usw. geschlossen gilt das Fernabsatzgesetz, sprich 2 Wochen Rückgaberecht.

Ansonsten ist es arglistige Täuschung, damit besteht das Recht auf Rückgabe, abzüglich einer Nutzungspauschale für Wertminderung durch Anmeldung, gefahrene Kilometer usw.

Nur beweisen wird schwer Anwaltskacke is kacke ich sags dir ;-)

Aber das gilt NUR, wenn er dir Unfallfreiheit zu gesichert hat, wenn er gesagt hat, der hatte nen Unfall, dann kannst du dich nicht beschweren, dass der höher ist als was du gedacht hast.

Gruß Daniel

Bearbeitet von - Bruderchorge am 01.07.2008 21:14:05
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: Richi
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Zitat:


Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag, wird er übers Telefon oder Email usw. geschlossen gilt das Fernabsatzgesetz, sprich 2 Wochen Rückgaberecht.

Ansonsten ist es arglistige Täuschung, damit besteht das Recht auf Rückgabe, abzüglich einer Nutzungspauschale für Wertminderung durch Anmeldung, gefahrene Kilometer usw.

Nur beweisen wird schwer Anwaltskacke is kacke ich sags dir ;-)

Aber das gilt NUR, wenn er dir Unfallfreiheit zu gesichert hat, wenn er gesagt hat, der hatte nen Unfall, dann kannst du dich nicht beschweren, dass der höher ist als was du gedacht hast.

Gruß Daniel

Bearbeitet von - Bruderchorge am 01.07.2008 21:14:05

(Zitat von: Bruderchorge)




versteh mich bitte nicht falsch aber hatte die glaub ich schon mal wo anders kurz gesagt schmeiss das mit den fernabsatz nicht einfach so rein und bring den jungen durcheinander. das hat hier absolut nichts zu suchen und gilt auch nicht in diesem fall!

bitte erst informieren es gilt bei UNTERNEHMER und verbraucher. hier nicht der fall!
Autor: AndreCSI
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Er hat 100% VERSICHERT das nur die Stoßstange vorne und hinten kaputt sei!

Er hat erzählt das seine Freundin rückwärts auf ein anderes auto gefahren ist! (hat deutlich betont das es ein kleiner Rempler war!)
Er hat NIX von nem Rahmenschaden erwähnt!
Autor: coma
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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@AndreCSI: wie machst das dann mit den Steuern?
Find ich gut, dass dir dein Arbeitgeber Nebenjobs erlaubt.
Autor: ThaFreak
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Vielleicht wusste er das auch garnicht...

Habt halt die Katze im Sack gekauft. Ne Stoßstange geht auch nicht von einem kleinem Rempler kaputt.

Ich bleibe dabei, dass keine Chance besteht, weil:
- Privatverkauf
- kein Kaufvertrag


Autor: Maveric
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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man na und.
Was willst Du denn bitte das wir nun sagen?

Du kannst ihm nicht beweisen dass er dich vorsätzlich getöuscht hat und wusste das der rahmen verzogen ist. Somit feierabend.

Es hat keinen sinn mehr darübe rzu sprechen. Wie wir das sehen weiß Du nun und Du hast nur 2 möglichkeiten:

- Beantrage über deinen Das rechtschutz
- hake es unter erfahrung ab.
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: Richi
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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stimmt voll und ganz mav und freak zu!

dann geh mal morgen zum anwalt. ach kleiner tip. check mal mit deinem rechtsschutz. (oder du hast keinen, meine den von deinem dad wie weit die gehen.)

viele denke da nicht dran das rechtsschutz zum teil nur die 1. instanz abdeckt und selbst wenn ihr da gewinnt und der andere akzeptiert das nicht kann es sein das ihr in der 2. instanz ziemlich gears... seit. ;)

ansonsten viel erfolg...
Autor: Almi
Datum: 01.07.2008
Antwort:
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Moin
Also das ohne Vertrag war ein Fehler,aber ich ! denke das mann hier was über einen Anwalt machen kann ,weil schwere Mängel nicht erwähnt wurden,denn man muss auch als privater Verkäufer angeben wie schwer der Unfall war, und es sich dann um arglistige Täuschung handelt.Aber das man so einen Wagen kauft ohne ihn vorher auf der Bühne gehabt zuhaben ,naja egal da hast erst mal genug Ärger.
Du hast was gegen Umbauten.
Du hast was gegen Flügelwerk.
Du hast was gegen richtig breite Reifen.
Warum schleichst du dann nachts um meinen Wagen und leckst lustvoll am Lack.
Autor: AndreCSI
Datum: 02.07.2008
Antwort:
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also folgendes:

mein daddy hat den vorbesitzer des wagens ausfündig gemacht..

Der hat ihm ne schöne story erzählt!

Es gibt ein Gutachten zu dem fahrzeug..schadenhöhe: 6800€
Restwert: 500€

und seine geschichte stimmt überhaupt nicht..

gutachten bekommen wir etz per post, und der sagt dann auch aus..

so und jetzt kommt ihr :-)
Autor: ThaFreak
Datum: 02.07.2008
Antwort:
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Und der hat den Wagen direkt an euren "Verkäufer" verkauft?
Wenn nein, dann wird die Sache noch komplizierter...

Trotzdem ist die Geschichte noch ein wenig "blöd" aufgrund des nicht vorhandenen Vertrages.

Wenn er aussagt, dass er über diese Schäden bescheid gesagt hat, was dann?

Direkte Verwandte und "befangene" Zeugen sind nicht ganz ideal.

Bei Rechtsschutz rate ich unter diesen Vorraussetzungen aber auch zu einem Anwalt.
Autor: maky
Datum: 03.07.2008
Antwort:
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was sagt denn der anwalt? wenn er das auto nämlich gekauft hat mit diesen gutachten und er wusste, dass der restwert 500 euro beträgt und ihn dann für sage und schreibe knapp 3000 euro weiterverkauft - das ist arglistige täuschung, und ein mündlicher kaufvertrag (mit zeugen) ist ein kaufvertrag, der zählt

ich frag mich nur warum man sowas immer erst ins forum posten muss und nicht sofort zum anwalt geht - rechtschutz zahlt nur wenn kfz inbegriffen ist, meistens isses nicht der fall

also ab zum anwalt und uns aufm laufenden halten - damit hier glaub ich auch mal eine "art" gewissheit reinkommt, jeder behauptet was anderes... je länger du wartest desto schwieriger wirds
Autor: Gr33nAcid
Datum: 03.07.2008
Antwort:
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also aufgrund des vorbesitzers kann man evt auf arglistige täuschung schließen lassen.

das problem wird eben sein, das ihr keinen schriftlichen kaufvertrag geschlossen habt.

wer sagt denn dann dem richter, wer da lügt? das kann er sein, das könnt ihr sein.

3 zeugen aus der familie bzw freundin? sry, unglaubwürdig.

da wird es eher aus eigener erfahrung so ausgehen, das es wieder jede menge zeit und nerven kostet, und am ende nix bei rummkommt.

mündliche verträge anzufechten ist sehr sehr schwer!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: AndreCSI
Datum: 03.07.2008
Antwort:
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ich halt euch auf jednfall auf dem laufenden :-)

rechtsschutz wurde ja schon vor 2 tagen angerufen..
mei voda is grad ebn beim anwalt..

mfg Alex
Autor: papivilla
Datum: 03.07.2008
Antwort:
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(+) = geschehen (-) nicht geschehen
zu prüfen ist, ob syndikatler schadensersatz vom verkäufer gem §280bgb verlangen kann.dies setzt 1 wirksamen kaufvertrag vorraus. kaufvertrag setzt sich aus 2übereinstimmende willenserklärungen zusammen. verkäufer hat wagen angeboten & syndikatler hat angenommen & bezahlt. somit ist 1 kaufvertrag zu stande gekommen.
§433(1)S.1BGB..beim kaufvertrag ist Verkäufer verpflichtet ,dem käufer die sache zu übergeben & eigentum an der sache zu verschaffen (+) DAS IST GESCHEHEN
§433(1)S2 BGB ..Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach & Rechtsmängeln zu verschaffen (-) Dies ist nicht geschehen.
Wagen könnte 1 Schaden haben. Schaden ist ein Nachteil durch Minderung oder Verlust an materiellen oder immateriellen Gütern. Der wagen hat 1 unfallschaden (+).

naja und dann geht das so weiter. könnte dir den fall komplett lösen & dir sagen wer was von wem verlangen kann oder nicht, aber das ist mir jetzt zuviel arbeit, außerdem verdiene ich ja nix für die lösung des falles. naja dein anwalt macht das schon :)

Autor: IL CAPO
Datum: 04.07.2008
Antwort:
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also wenn der verkäufer aussagt, das er dir das gesagt hat, dann kannst da gegen gar nix machen, denn dann musst DU beweisen das er es nicht so gesagt hat! freundin und vater kannst als zeugen vergessen!

der wird das sicher so hinstellen und sagen "ich hab dem käufer gesagt der wagen hatte nen starken unfall" und das du den wagen jetzt zurück geben willst, weil du es dir nicht so schlimmvorgestellt hast!
Und das ist nicht sein problem!

Autor: AndreCSI
Datum: 17.08.2008
Antwort:
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Also des is eig schon 3 wochen her!
Aber der Verkäufer musste seinen Schrotthaufen wieder abholen!

Außerdem wurden uns kosten wie Sprit, Standgebühren etc erstattet!

Soviel zum Thema man braucht nen Kaufvertrag... o_O
Autor: maky
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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trotzdem - mach nie wieder einen kauf (auch privat) ohne vertrag

denn nur dann hast du auch was in der hand, wo mängel usw festgehalten wurden, sollte es wieder zum streitfall kommen wird sich da auch der anwalt leichter tun

trotzdem, gut gemacht :-D
Autor: AndreCSI
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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ich denk mal wenn er sich dagegen "gewehrt" hätte, dann hätte er acuh gewonnen ^^

aber der Anwalt hat ihn ne Abholfrist gesetzt und wenn er bis da nicht geholt hätte, dann wärs vors gericht gangen..

naja glück gehabt =)
Autor: BMW1989
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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Ich denke es hat bestimmt seine gründe warum er nachgegeben hat! Ist bestimmt ein betrüger und macht sowas nicht zum ersten mal! Und hat nach gegeben da er vllt schon irgendwie aktenkundig ist oder nicht aktenkundig werden möchte um weiter sein treiben zu tätigen!
Autor: Stefan177
Datum: 18.08.2008
Antwort:
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Zitat:


ich denk mal wenn er sich dagegen "gewehrt" hätte, dann hätte er acuh gewonnen ^^
(Zitat von: AndreCSI)




Schätz ich auch. Aber "Einschüchterung" (Abholfrist & Gericht) ist ein nicht zu unterschätzendes Mittel. Ein Bluff eben.
Hast Glück, daß er darauf angesprungen ist.

Nächstesmal schlauer sein.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...




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Ende des Themas

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