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Beitrag von: Andi G. Date: 22.06.2007 Thema: Kennzeichen unten anbringen erlaubt? ---------------------------------------------------------- Hi alle, mache grad meine neue frontschürze fit und überlege wo ich das Kennzeichen anbringen soll...Ich möchte es eigentlich ganz unten a´nbringen, bin mir aber nicht sicher, ob das erlaubt ist...Gibt es da gesetzliche Regelungen für, sowas wie eine Mindesthöhe über der Straße, oder muß es nur lesbar sein? "Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat? Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche) |
Autor: MT_BMW-POWER Datum: 22.06.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hey Andi Also soviel wie ich weiß muss es von "vorne" gut zu erkennen sein ! Ich hatte bei meinem alten E30 auch das KZ etwas weiter unten angebracht !! Lg M www.mt-motorsport-foto.de |
Autor: Onca Datum: 22.06.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- moin, laut § 60 stvzo darf der untere rand des vorderen kenz. nicht weniger als 200 mm und des hinteren 300mm über der fahrbahn liegen. |
Autor: Andi G. Datum: 22.06.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bist du dir da sicher Onca? "Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat? Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche) |
Autor: kwadde Datum: 22.06.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- onca hat recht. http://strafzettel.de/index.html?/content/1148.htm |
Autor: cxm Datum: 22.06.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, stimmt nicht mehr, da die StVZO seit dem 1.3.2007 durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) abgelöst wurde. FZV §10 Abschnitt 6: Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen: 1. bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung Das vordere Kennzeichen ... der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern Vorne ist klar - 200mm. Für hinten muss man in dem EG Pamphlet nachschauen, keinen Schimmer, was da drin steht. Interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: Don Andolini Datum: 23.06.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hab das vorne so angebracht könnt ihr dann in meinem album sehen! fahr jez so ein jahr damit rum und keiner hat was gesagt..... hinten wäre es auch eh blöd da wir ja das KZ im kofferraumdeckel haben...so siehts schon gut aus HEEEJ! Gerade aus guggn!! |
Autor: tp E36 Datum: 23.06.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- dann könnte ich ja das Nummernschild auch hinter die Frontscheibe legen, denn auch da ist es gut erkenntlich, oder ? BMW, was sonst... |
Autor: BMW 320d Datum: 23.06.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- ... das leider nich erlaubt ... |
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