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15 Euro Strafe weil Auto nicht abgeschlossen... - Geplaudere

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Beitrag von: Bru
Date: 22.05.2007
Thema: 15 Euro Strafe weil Auto nicht abgeschlossen...
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Hallo zusammen,

glaub ich werd nicht mehr, komm grad von der Arbeit heim, seh ich an meinem Auto nen Strafzettel. Hab mich gleich gewundert weil war ja nirgends Parkverbot oder sonst was, ist ja direkt vor der Wohnung, naja, schau ich drauf ist als Grund angegeben das mein Fahrzeug nicht abgeschlossen war...

Die wollen allen ernstes von mir 15,-€ weil das Auto nicht abgeschlossen war!!!

Haben die nichts zu tun oder wie??
Hab gleich mal im Bußgeldkatalog nachgeschaut und nichts gefunden. Hat schon mal jemand so was gehabt, zumal die das Auto nicht mal zu gemacht haben sondern einfach weiter offen gelassen...


Antworten:
Autor: dennisl84
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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Zitat:


Hallo zusammen,

glaub ich werd nicht mehr, komm grad von der Arbeit heim, seh ich an meinem Auto nen Strafzettel. Hab mich gleich gewundert weil war ja nirgends Parkverbot oder sonst was, ist ja direkt vor der Wohnung, naja, schau ich drauf ist als Grund angegeben das mein Fahrzeug nicht abgeschlossen war...

Die wollen allen ernstes von mir 15,-€ weil das Auto nicht abgeschlossen war!!!

Haben die nichts zu tun oder wie??
Hab gleich mal im Bußgeldkatalog nachgeschaut und nichts gefunden. Hat schon mal jemand so was gehabt, zumal die das Auto nicht mal zu gemacht haben sondern einfach weiter offen gelassen...

(Zitat von: Bru)




Das ist leider okay. Die Polizei bzw. das Ordnungsamt hat dich drauf hinzuweisen dein Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen. Dazu gehört neben das falsche Parken auch das Auto vor Diebstahl zu schützen, sprich abzuschließen. Weil, du bist der erste der dann eine Anzeige aufgibt wenn es weg ist. Hab das jetzt schon öfter gehört.

Gruss
Autor: reaver
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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Das legen die glaub ich so aus:


'Verleitung zum diebstahl'


Das ist Deutschland da wird halt mit allem Geld gemacht.

MFG: Sven
http://s8.bitefight.de/c.php?uid=21566
Autor: dennisl84
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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Zitat:


Das legen die glaub ich so aus:


'Verleitung zum diebstahl'


Das ist Deutschland da wird halt mit allem Geld gemacht.

MFG: Sven

(Zitat von: reaver)




Jop, das ist mir grad nimma eingefallen :-)
Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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jop ist ordnungsgemäß. in der stvo vorne weiter...irgendwas zwischen § 15 und 30 glaub ich :)

da steht,dass der fahrzeugführer dafür zu sorgen hat,dass das kfz ordnungsgemäß verschlossen ist.

dich haben halt gerad die erwischt,die sowas auch zu papier bringen und nicht drüber weg sehen ;)
Autor: Bru
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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Ja ok, kann ja tatsächlich sein das vom Ordnungsamt dafür ein Bußgeld ausgestell werden kann, aber:

Wenn es als fahrlässig bzw. als verleitung zum Diebstahl ausgelegt werden soll, ist der gute Mann meines erachtens auch verpflichtet das Auto dann zu verschließen bzw. zu sichern, sonst macht es doch gar keinen Sinn???
Autor: BMW-86
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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find das ganz ok.. Die 15euro werden dir eine Lehre sein.. Nächstes mal schaust du 2x ob du abgeschlossen hast *g*
Autor: daniel25
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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Zitat:


Hallo zusammen,

glaub ich werd nicht mehr, komm grad von der Arbeit heim, seh ich an meinem Auto nen Strafzettel. Hab mich gleich gewundert weil war ja nirgends Parkverbot oder sonst was, ist ja direkt vor der Wohnung, naja, schau ich drauf ist als Grund angegeben das mein Fahrzeug nicht abgeschlossen war...

Die wollen allen ernstes von mir 15,-€ weil das Auto nicht abgeschlossen war!!!

Haben die nichts zu tun oder wie??
Hab gleich mal im Bußgeldkatalog nachgeschaut und nichts gefunden. Hat schon mal jemand so was gehabt, zumal die das Auto nicht mal zu gemacht haben sondern einfach weiter offen gelassen...

(Zitat von: Bru)




das is hart!
aber ich finde es übertrieben!
ich denke, daß es wirklich wichtigere aufgaben für das ordnungsamt gibt!
>> der neue ist da! <<
Autor: 332i-Machine
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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15,- EUR??? Na geil... früher waren's 10 DM!!!


Autor: marueg
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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Zitat:


Ja ok, kann ja tatsächlich sein das vom Ordnungsamt dafür ein Bußgeld ausgestell werden kann, aber:

Wenn es als fahrlässig bzw. als verleitung zum Diebstahl ausgelegt werden soll, ist der gute Mann meines erachtens auch verpflichtet das Auto dann zu verschließen bzw. zu sichern, sonst macht es doch gar keinen Sinn???

(Zitat von: Bru)




Kann dich ja wirklich verstehen, aber die hätten rein theoretisch deinen Wagen auch "sicherstellen" dürfen. Dann wär's mal richtig teuer geworden.

Bearbeitet von - marueg am 22.05.2007 20:54:57
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Autor: Kingm40
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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Sei mir nicht böse aber wie hätte in der vom Ordnungsamt abschließen sollen? Oder hast du dort einen Schlüssel abgegeben?

Sei froh, dass er ihn nicht hat abschleppen lassen.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Autor: Maveric
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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Was n schrott! Kann mit dir fühlen... wär auch sauer.
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: 187
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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was?? hahaha die spinnen doch ... ich würds nit zahlen jez ehrlich.. es ist dein eigentum! was will der staat noch einem vorschreiben..

was macht man denn beim cabrio MUSS man das verdeck zu machen oder wie? die spasten
Autor: Maveric
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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Zitat:


was macht man denn beim cabrio MUSS man das verdeck zu machen oder wie? die spasten
(Zitat von: 187)




auf jeden wa...
ich mach des wenn ich unterwegs bin tagsüber nicht zu... warum auch... liegt ja nix drin und alarmanlage ist an...

wenn die da mal auf die idee kommen.... boah... das gibtn prozess. :)
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: daniel25
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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nun ja, wenn es wirklich in der stvo steht, wird er wohl oder übel zahlen müssen..

mit nem einspruch kann man es aber trotzdem versuchen!

auf jeden fall ist es dummf**k hoch 12!
>> der neue ist da! <<
Autor: E36-Freak
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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Also ich kann offengestanden das Gejammer nicht verstehen, 15 Euro ist zwar ärgerlich, aber das nächste Mal denkst Du sicherlich dran,den Wagen abzuschliessen. Sei froh, das sie Dir nix aus der Karre geklaut haben. Uir Sicherstellung: Nur wenn der Wagen nicht abzuschliessen geht oder der Eigentümer nicht erreicht werden kann (sinnvoll, man lässt hinter der Windschutzscheibe die Handynr. liegen)
Autor: Weiß-Blau-Fan-Rude
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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Zitat:


Sei mir nicht böse aber wie hätte in der vom Ordnungsamt abschließen sollen? Oder hast du dort einen Schlüssel abgegeben?

Sei froh, dass er ihn nicht hat abschleppen lassen.

(Zitat von: Kingm40)




Hmm sollte aber machbar sein:

Beifahrertür öffnen, rüberkrabbeln und Türpin der Fahrertür schließen.
Dann Türpin Beifahrertür reindrücken und Türe schließen.
Wenn er ZV hat, sollte nur noch der Tankdeckel und der Kofferraum offen sein.

Ich finde eine schriftl. Verwarnung hätte gereicht, das solch ein Verhalten zum Diebstahl führen kann, und das es gesetzlich vorgeschriebene Strafen für so ein Verhalten gibt.
Tja, leb damit, und mach beim nächsten mal deinen Wagen zu, das sollte man auch machen, wenn man nur zum zahlen in die Tanke geht, schnell ist ein Handy oder wertvolleres etwas weg.
Autor: Bru
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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Es ist ja nicht so das ich das Auto prinzipiell offen lasse, ganz im Gegenteil! Hab mich schon sehr gewundert das es offen war, hab Funk ZV, evtl. bin ich versehentlich drauf gekommen, wer weiß...
Finde halt das ein Ticket dafür einfach übertrieben ist, bin mir auch sicher das es bei nem alten Corsa oder so keinen Menschen interessiert hätte...
Meines wissens nach müsste der Wagen auch ohne Schlüssel abschließbar sein (gutes altes Knöpfchen drücken an der Beifahrerseite) und das ist es halt was mich oben drein noch aufregt, erst Ticket schreiben und dann alles so lassen wie´s ist, wird schon nichts passieren - vielen Dank auch!

Werd auf jeden Fall Einspruch einlegen, mal schauen was passiert...
Autor: ThaFreak
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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Die Vorschrift gibt es, fertig! Leb damit...

Wäre dein nicht verschlossenes Auto geklaut worden, dann wäre das Geheule auch riesengroß....

Und warum sollte das Ordnungsamt dein Auto verschliessen?
Was glaubst du wieviele Leute dann behaupten würden, dass dabei etwas kaputt gemacht wurde?
Autor: Tomtom86
Datum: 22.05.2007
Antwort:
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Und wie siehts da mitm Cabrio, laut meiner Versicherung was Diebstahl angeht muss es abgeschlossen sein und die Scheiben oben, dach kann offen sein, was meint ihr? Also im Bezug auf die Sache wegen dem Strafzettel...
BMW Fahrer schalten nicht, sie LADEN NACH!
Autor: michel131
Datum: 23.05.2007
Antwort:
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frechheit... hätten sie sich wenigstens daneben hingestellt und aufs auto aufgepasst bis du wieder kommst.
Einmal ///M, immer ///M!

Autor: E36-Freak
Datum: 23.05.2007
Antwort:
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Also Tocket an die Scheibe und abhauen und Wagen offen lassen? Geht ja mal gar nicht...
Autor: roadrunner328
Datum: 23.05.2007
Antwort:
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ja schon heftig!
würde mich auch ärgern!
wenn die ganz gestört sind, dann strafens dich auch, wennst das cab offen stehen läßt!
irgendwie habens ja recht, aber 1) 15€ ist zuviel, weil man macht das nicht mit absicht
2) haben die einen knall!
sollte man denen mal sagen, dass man ja nicht absichtlich will das einen der bimmer gestohlen wird.
das war sicher irgendein neidhammel!
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frauen sie wie autos, je schöner sie sind, desto teurer werden sie ...
Autor: stefan323ti
Datum: 23.05.2007
Antwort:
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Würdet ihr als Ornungsamtsmensch stundenlang in der Hitze stehenbleiben nur weil einer sein Auto nicht zugesperrt hat?
Ich glaube nicht. Und das ist auch nicht deren Aufgabe.

Die hätten ne Sicherungsverwahrung anordnen können, aber dann wärs richtig teuer geworden.

Ich an deren Stelle hätte dir aber den Strafzettel innen aufs Lenkrad gelegt ;)

Aber du hattest halt einfach Pech.
Dein Auto war halt offen und grad genau die richtige Politesse (die seit Jahren keinen Sex mehr hatte) kam vorbei und hat dir die 15€ reingedrückt.

Hatte meinen alten Golf schonmal 6h lang in der Nürnberger City offen stehen lassen.
Da war weder ein Strafzettel dran noch hat was gefehlt. Und da sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Paar Politessen dran vorbeigelaufen.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Autor: Maveric
Datum: 23.05.2007
Antwort:
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Aber eigentlich ist es blödsinn denn:

- Der den Wagen wirklich klauen kann, der bekommt die Türen eh in 2 Sekunden auf. Das ist nicht das schwierige. Schwer wird die EWS

- Wenn ich mein cab offen rum stehen lasse dann ist das mein ding und ich hab mir auch was bei gedacht. Aus dem grund hab ich meine Radarsensoren so eingestellt, dass der Voralarm gibt wenn man in die nähe der scheibenwischer kommt.
Vielleicht reichts ja mal für nen kleinen herzinfalkt bei so nem freak. :)
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: ThaFreak
Datum: 23.05.2007
Antwort:
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Zitat:


- Der den Wagen wirklich klauen kann, der bekommt die Türen eh in 2 Sekunden auf. Das ist nicht das schwierige. Schwer wird die EWS
(Zitat von: Maveric)




Es geht ja nicht nur um das Fahrzeug an sich, sondern auch um die sich darin befindlichen Gegenstände.

"Gelegenheit macht Diebe!"


Autor: rennfrikadelle
Datum: 23.05.2007
Antwort:
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Zitat:


Wenn es als fahrlässig bzw. als verleitung zum Diebstahl ausgelegt werden soll, ist der gute Mann meines erachtens auch verpflichtet das Auto dann zu verschließen bzw. zu sichern, sonst macht es doch gar keinen Sinn???
(Zitat von: Bru)




Polizei darf, Ordnungamt darf nicht....verschließen.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Autor: E36-Freak
Datum: 24.05.2007
Antwort:
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Polizei Muss....hat ne Garantenpflicht
Autor: JuniaJean
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Sei doch froh, dass das Ordnungsamt nicht eine Mindermeinung in der Literatur vertritt, wonach ein nicht abgeschlossenes Auto schon als Anstiftung zum Diebstahl gewertet werden soll. Das wäre dann nämlich eine Straftat und da kommst du nicht so billig davon.
Außerdem sind 15 euro doch verdammt wenig, wenn du bedenkst, welchen Schaden ein gestohlenes Auto dargestellt hätte, auch für deine Versicherung. Also nicht so viel jammern meine Damen und Herren!
Autor: güttl
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Nach einem Jahr dürften das nun schon 25€ ordnungsgeld sein...
*duckundwech*
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!

Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Autor: Pug
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Zitat:


Ja ok, kann ja tatsächlich sein das vom Ordnungsamt dafür ein Bußgeld ausgestell werden kann, aber:

Wenn es als fahrlässig bzw. als verleitung zum Diebstahl ausgelegt werden soll, ist der gute Mann meines erachtens auch verpflichtet das Auto dann zu verschließen bzw. zu sichern, sonst macht es doch gar keinen Sinn???

(Zitat von: Bru)



sei froh das er das nicht gemacht hat! :-)
den wagen von nem freund haben sie abschleppen lassen!
der wagen wurde dann "sicherheitsverwahrt" = sehr hohe parkgebühr!

der war daraufhin bei der ADAC rechtsberatung, den dass steht eigentlich überhaupt nicht im verhältnis (so sollte jeder klardenkende meinen!), aber das gesetz sieht das anders und da bist du mit den 15€ sehr preiswert weggekommen.


@JuniaJean
ich frag mich warum du eine antwort auf einen so alten thread gibst?


Bearbeitet von - Pug am 20.05.2008 16:40:45
Nu mal los....
Autor: e61_530driver
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Zitat:

Die wollen allen ernstes von mir 15,-€ weil das Auto nicht abgeschlossen war!!!



und was sagste wenn dein auto plötzlich weg ist ?? dann heulste rum, sei doch froh das dich jemand darauf hinweist !

mfg
Autor: plop
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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also ich würde ja ne anzeige aufgeben das dir jemand das portemonaie aus dem VERSCHLOSSENEN fahrzeug geklaut hat..

und dann gleich einspruch einlegen weil das auto verschlossen war als du es verlassen hast...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: ^WeEeDsMoKeR_PuFf^
Datum: 20.05.2008
Antwort:
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Zitat:

also ich würde ja ne anzeige aufgeben das dir jemand das portemonaie aus dem VERSCHLOSSENEN fahrzeug geklaut hat..



joa is klar.... für 15€ verwarngeld, eine straftat begehen, indem man eine andere straftat vortäuscht.... ;-)




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Ende des Themas

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